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Fachanwaltslehrgang während oder direkt nach dem Ref.
Gast
Unregistered
 
#1
10.11.2020, 00:14
Hallo zusammen. 

Hat jemand Erfahrungen, was es bringt ohne jede Praxiserfahrung einen Fachanwaltslehrgang zu absolvieren? Habe schon öfters gelesen, dass Anwälte in ihrem Profil stehen haben einen Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert zu haben, ohne Fachanwalt in dem Rechtsgebiet zu sein. Wertet das auch eine schlechtere Examensnote auf?
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Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:

https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php

Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
 
Gast
Unregistered
 
#2
10.11.2020, 00:17
nein, aber ist besser als Arbeitslosigkeit im Lebenslauf
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GastHE
Unregistered
 
#3
10.11.2020, 08:11
Klar wertet das den Lebenslauf auf. Du hast dir da ja schon wissen angeeignet. Die Fälle kannst du dann im Beruf ja erst erarbeiten. 
Eine Freundin zB hat ihren Fachanwalt im Rahmen des LLM absolviert. 

Ich kenne auch 2 Wirtschaftsjuristen, die den theoretischen Teil des Fachanwalts einfach als Fortbildung absolviert haben.

Allerdings zahlt die Agentur für Arbeit wohl auch Facharbeitslehrgänge, daher wäre auf die Arbeitslosigkeit zu warten wohl die kostengünstigere Variante  :D
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Gast
Unregistered
 
#4
10.11.2020, 08:46
(10.11.2020, 00:17)Gast schrieb:  nein, aber ist besser als Arbeitslosigkeit im Lebenslauf
Wenn man keine Ahnung hat...

Das spart einem Arbeitgeber Geld, weil dieser ihn sonst zahlen und den Arbeitnehmer freistellen müsste.

Also: In kleineren und mittelständischen Kanzleien auf jeden Fall
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Gast
Unregistered
 
#5
10.11.2020, 13:32
(10.11.2020, 08:46)Gast schrieb:  
(10.11.2020, 00:17)Gast schrieb:  nein, aber ist besser als Arbeitslosigkeit im Lebenslauf
Wenn man keine Ahnung hat...

Das spart einem Arbeitgeber Geld, weil dieser ihn sonst zahlen und den Arbeitnehmer freistellen müsste.

Also: In kleineren und mittelständischen Kanzleien auf jeden Fall

Seit wann muss ein Arbeitgeber das?
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Gast
Unregistered
 
#6
10.11.2020, 13:37
Er muss das, wenn er möchte, dass sein RA den Fachanwalt hat. Oder er besorgt sich einen Angestellten der ihn schon hat. Wo wir dann beim Thema (Vorteil) wären.
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Gast
Unregistered
 
#7
10.11.2020, 13:39
(10.11.2020, 13:32)Gast schrieb:  
(10.11.2020, 08:46)Gast schrieb:  
(10.11.2020, 00:17)Gast schrieb:  nein, aber ist besser als Arbeitslosigkeit im Lebenslauf
Wenn man keine Ahnung hat...

Das spart einem Arbeitgeber Geld, weil dieser ihn sonst zahlen und den Arbeitnehmer freistellen müsste.

Also: In kleineren und mittelständischen Kanzleien auf jeden Fall

Seit wann muss ein Arbeitgeber das?

Ich denke schon, dass ein guter Mitarbeiter da einen gewisse Druckmittel hätte. Müssen muss er aber natürlich nicht.

Ergänzend möchte ich aber noch, dass sowas immer positiv in die Beurteilung von Bewerbungen mit einfließt. Zwangsläufig wertet es den Bewerber fachlich auf und somit auch die Examensnoten.
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Gast
Unregistered
 
#8
10.11.2020, 13:53
Klar, man brauch aber nicht glauben, dass man jetzt mit 2xa an die 2xvb-Stellen kommt, weil man dem Arbeitgeber ein paar tausend Euro spart.
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Gast
Unregistered
 
#9
10.11.2020, 14:07
(10.11.2020, 13:53)Gast schrieb:  Klar, man brauch aber nicht glauben, dass man jetzt mit 2xa an die 2xvb-Stellen kommt, weil man dem Arbeitgeber ein paar tausend Euro spart.


Also in meinen Augen geht es eher um Wissen was man sich angeeignet hat, dass einem Vorteil bringt. Die Geldersparnis ist ein schöner Nebeneffekt für den AG.
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Gast
Unregistered
 
#10
10.11.2020, 14:49
Würde es sein lassen. Man kriegt den FA Titel frühestens nach drei Jahren Zulassung. In der Zeit muss man jedes Jahr die notwendigen Fortbildungsstunden sammeln, damit der Theorieteil nicht verfällt. Die Kosten Geld und Zeit.
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