05.11.2020, 10:28
Hallo.
Darf man zur mündlichen Prüfung gehen, wenn sich herausgestellt hat, dass man wohl vorher mit einen positiiv getesteten Kontakt hatte?
Darf man zur mündlichen Prüfung gehen, wenn sich herausgestellt hat, dass man wohl vorher mit einen positiiv getesteten Kontakt hatte?
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05.11.2020, 10:41
Mal für 5 Sekunden selbst drüber nachgedacht?
05.11.2020, 11:15
Wenn keine Quarantäne angeordnet ist, darfst Du ja rausgehen. Kann aber sein, dass man beim Prüfungsamt versichern muss, dass man keinen Kontakt hatte - dann wohl eher nicht.
05.11.2020, 11:25
Geh hin, solange du nicht in den Büchern des Gesundheitsamtes auftauchst. Da muss man an sich denken.
05.11.2020, 11:44
Irgendwie hab ich das Gefühl, dass der Thread nicht lange offen bleibt..
Aber mal zum Thema. Die Quarantäne gilt wohl nur, wenn sie angeordnet wurde. Aber dass die infizierte Person dich benachrichtigt hat, aber es dem Gesundheitsamt verschwiegen hat, ist höchst unmoralisch und erklärt die aktuelle Lage.
Aber mal zum Thema. Die Quarantäne gilt wohl nur, wenn sie angeordnet wurde. Aber dass die infizierte Person dich benachrichtigt hat, aber es dem Gesundheitsamt verschwiegen hat, ist höchst unmoralisch und erklärt die aktuelle Lage.
05.11.2020, 12:04
(05.11.2020, 11:44)Gast schrieb: Irgendwie hab ich das Gefühl, dass der Thread nicht lange offen bleibt..
Aber mal zum Thema. Die Quarantäne gilt wohl nur, wenn sie angeordnet wurde. Aber dass die infizierte Person dich benachrichtigt hat, aber es dem Gesundheitsamt verschwiegen hat, ist höchst unmoralisch und erklärt die aktuelle Lage.
Es liegt vermutlich daran, dass die Gesundheitsämter derzeit gar nicht hinterher kommen. Als Infizierter macht man denen eine Liste mit Kontakten. Ist doch klar, dass der Infizierte, wenn er möchte, vorher die Leute selbst informieren kann und dies dann eher geschieht...
05.11.2020, 12:11
Das ist der Punkt .
Habe halt noch nichts gehört . Dazu null Symptome. Weiß dennoch nicht wie das ljpa das zu handhaben weiß. Notfalls einfach hingehen? Oder doch absagen? Reicht diese Begründung oder irgendwas mit Amtsarzt? Obwohl ich ja nichts habe , so hoffe ich.
Habe halt noch nichts gehört . Dazu null Symptome. Weiß dennoch nicht wie das ljpa das zu handhaben weiß. Notfalls einfach hingehen? Oder doch absagen? Reicht diese Begründung oder irgendwas mit Amtsarzt? Obwohl ich ja nichts habe , so hoffe ich.
05.11.2020, 12:30
In NRW darf man nicht zur Prüfung, wenn man Kontakt hatte. Was die unter Kontakt konkret verstehen, weiß ich nicht.
05.11.2020, 12:57
(05.11.2020, 12:11)Fragend schrieb: Das ist der Punkt .
Habe halt noch nichts gehört . Dazu null Symptome. Weiß dennoch nicht wie das ljpa das zu handhaben weiß. Notfalls einfach hingehen? Oder doch absagen? Reicht diese Begründung oder irgendwas mit Amtsarzt? Obwohl ich ja nichts habe , so hoffe ich.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du das JPA über den SV einfach informierst, wie es ist: Anruf von jemanden privaten bekommen, aber nicht offiziell vom GA. Wie viele Tage seit dem Kontakt sind. Keine Anordnung vorhanden. Was soll ich machen? Antwort per E-Mail erbitten, da kann man dir später nichts vorwerfen :-)
Oder wenn du die Situation besser einschätzen kannst: Hingehen, solange keine offizielle Anordnung.
(das würde ich persönlich machen, wenn der Kontakt über 7-10 Tage liegt, wenn er ohne Umarmungen stattfand und ich keinerlei Symptome hatte ;))
05.11.2020, 13:50
Achtung, in vielen Ländern gibt es Allgemeinverfügungen! Eine separate Anordnung der Quarantäne braucht es dann bei Kenntnis bestimmter Umstände gerade NICHT.