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  5. Stundensatz (Einzelanwalt/Wohnzimmerkanzlei)
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Stundensatz (Einzelanwalt/Wohnzimmerkanzlei)
Gast
Unregistered
 
#1
31.10.2020, 07:27
Mein Ref ist demnächst zu Ende und ich möchte mich gerne selbständig machen. Dazu würde ich gerne wissen, was ihr so für Erfahrungen hab, wenn nicht nach RVG sondern ein Stdsatz mit
dem Mandanten vereinbart wird: was ist da noch angemessen? Man will den Markt ja nicht in die eine oder andere Richtung kaputt machen. Hatte so an nicht weniger als 90€/Std aber auch nicht mehr als 120€/Std gedacht !?

Wieso lassen sich Mandanten darauf eigtl ein, dass man das überhaupt machen darf als Anwalt: wo ist für die Mandanten da der Vorteil? Es wird ja immer teurer für ihn sein als nach RVG.
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Gast
Unregistered
 
#2
31.10.2020, 08:00
Google mak Brak und Stundensatz, da findest du ein paar Anregungen aus 2013. 15% drauf und dürftest eine realistische sich auf heute haben
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Gast
Unregistered
 
#3
31.10.2020, 09:59
(31.10.2020, 07:27)Gast schrieb:  Mein Ref ist demnächst zu Ende und ich möchte mich gerne selbständig machen. Dazu würde ich gerne wissen, was ihr so für Erfahrungen hab, wenn nicht nach RVG sondern ein Stdsatz mit
dem Mandanten vereinbart wird: was ist da noch angemessen? Man will den Markt ja nicht in die eine oder andere Richtung kaputt machen. Hatte so an nicht weniger als 90€/Std aber auch nicht mehr als 120€/Std gedacht !?

Wieso lassen sich Mandanten darauf eigtl ein, dass man das überhaupt machen darf als Anwalt: wo ist für die Mandanten da der Vorteil? Es wird ja immer teurer für ihn sein als nach RVG.

Ich hab 150€ für ein erstberstungsgespräch. Und bleibe bei einem stundenlang von 175€, wenn nicht nach rvg abgerechnet wird.

Insbesondere bei höheren streitwerten, oder kurzfristigen Angelegenheiten kann das finanziell auch für den Mandanten sinnvoller sein
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Gast
Unregistered
 
#4
31.10.2020, 10:00
die lassen sich drauf ein weil sie dich unbedingt haben wollen.
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Gast
Unregistered
 
#5
31.10.2020, 10:06
Unter 150 ist eigentlich dumping - irgendwo muss die eigene Zeit ja auch herkommen.
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Gast
Unregistered
 
#6
31.10.2020, 11:10
Danke für die bisherigen Antworten.

Gegen 150€ oder sogar 175e hätte ich natürlich nichts einzuwenden, kann mir aber kaum vorstellen, dass da viele Mandanten mitgehen - insbesondere, wenn man bedenkt, dass man bei manch mittelständischer oder sogar Großkanzlei ja einen Std-Satz von dann auch "nur" 250-300€ hat. Als Einzelanwalt dann mit 175€ nur 75€ weniger zu nehmen, als wenn ich auch eine Kanzlei von immerhin "besserem" Namen haben könnte, mutet mir daher komisch an bzw. frage ich mich, welche Mandanten das groß mitmachen (würden) ?!
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Gast
Unregistered
 
#7
31.10.2020, 11:32
meinst du die ganzen RVG Buden machen aus Nächstenliebe RVG statt nach Stunde?
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GAST56
Unregistered
 
#8
31.10.2020, 12:00
Ich würde dir den Rat geben gerade am Anfang nicht nach Stundensätzen abzurechnen. Du wirst sicherlich viele Bekannte, Verwandte usw. als Mandanten haben. Aber auch "fremde" Mandanten könnten etwas vor den Kopf gestoßen sein wenn du als "Frischling" Stundensätze von 150 € aufrufst. 

Beim RVG ist das doch viel besser: "Wir haben als Anwälte das RVG, hier handelt es sich um ein Gesetz nach welchem wir abzurechnen haben, Preisdumping nicht zulässig" usw. Da haben mehr Leute dafür Verständnis. Stundensätze lohnen sich nur -unabhängig von der GK- wenn man einen kleinen Streitwert hat und mega Arbeit drin steckt. Dann dienen die allerdings eher dazu die Mandanten wieder zu verscheuchen :) was bei manchen Mandaten ja auch Sinn macht.... 

Ansonsten nehmen wir 190 €. Mittelständische Kanzlei.
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Gast Gast
Unregistered
 
#9
31.10.2020, 12:04
Die Frage ist ja nicht nur der Stundensatz, sondern das Budget bzw. wie hart man halt abrechnet. 

Ich würde auch einen Satz von 150€ die Stunde angeben und dann eben nicht so exzessiv abrechnen. Da gibt’s dann keine acht Stunden Recherche der Rechtsprechung ;)
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Gast
Unregistered
 
#10
31.10.2020, 14:22
Ja das ist das Problem. Als Anfänger brauchst du für alles ewig, das zahlt kein Mandant. Du kannst natürlich ordentlich zusammenstreichen, aber dann kannst du eigentlich auch gleich nach RVG abrechnen...
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