28.10.2020, 14:26
Hallo! Mich würde interessieren, welches Gebiet ihr im Aktenvortrag am "dankbarsten" und welches am "schlimmsten" finden würdet? Und Warum?
Ich habe Ende des Jahres meine mündliche Prüfung in NRW und hab mir selbst diese Frage gestellt. Stand jetzt würde ich mir das öffentliche Recht im Aktenvortrag wünschen, einfach weil ich denke, dass man dazu immer was sagen könnte. Der Aufbau der Zulässigkeit/Begründetheit ist seit dem Studium bekannt und der größte Teil der Aufgabe besteht darin die Argumente im SV gegeneinander abzuwägen. (Nachteil keine Kommentare im materiellen Recht)
Am schlimmsten fände ich das Zivilrecht. Das Gebiet ist am umfangreichsten und ich hätte Angst den Sachverhalt gar nicht zu durchblicken, falls irgendwelche Nebengebiete drankommen würden, die ich eher stiefmütterlich behandelt habe.
Ich habe Ende des Jahres meine mündliche Prüfung in NRW und hab mir selbst diese Frage gestellt. Stand jetzt würde ich mir das öffentliche Recht im Aktenvortrag wünschen, einfach weil ich denke, dass man dazu immer was sagen könnte. Der Aufbau der Zulässigkeit/Begründetheit ist seit dem Studium bekannt und der größte Teil der Aufgabe besteht darin die Argumente im SV gegeneinander abzuwägen. (Nachteil keine Kommentare im materiellen Recht)
Am schlimmsten fände ich das Zivilrecht. Das Gebiet ist am umfangreichsten und ich hätte Angst den Sachverhalt gar nicht zu durchblicken, falls irgendwelche Nebengebiete drankommen würden, die ich eher stiefmütterlich behandelt habe.
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
28.10.2020, 15:22
Nebengebiete halte ich für riskant, da es dazu kaum Materialien gibt und irgendwas mit ungewohntem Aufbau ider Einkleidung drankommen kann. Strafrecht ist meiner Meinung nach auch eher schwierig, da die Gewichtung noch wichtiger und diffiziler ist als in den Klausuren.
ÖR und ZR dürften ok sein.
ÖR und ZR dürften ok sein.
28.10.2020, 15:41
Hatte Arbeitsrecht in NRW. War das beste was mir passieren konnte.
28.10.2020, 16:07
Ich kann ÖR nur empfehlen. Thematisch ist es deutlich überschaubarer als Zivilrecht, zumal es sowohl prozessual als auch materiell klare Dauerbrenner gibt. Auch die Kommentare, die einem zur Verfügung stehen, können sehr hilfreich sein, wenn man mit ihnen umzugehen weiß – wurde in einem anderen Thread jüngst ausführlich dargestellt.
28.10.2020, 16:15
Verstehe das mit dem "Wunsch" nicht ganz. Gibt es Bundesländer in denen man sich das Thema des Aktenvortrags nicht aussuchen darf?
28.10.2020, 16:38
(28.10.2020, 16:15)Gast132 schrieb: Verstehe das mit dem "Wunsch" nicht ganz. Gibt es Bundesländer in denen man sich das Thema des Aktenvortrags nicht aussuchen darf?In NRW kann man sich das Gebiet weder aussuchen noch wird an das Wahlfach angeknüpft. Die Auswahl obliegt dem JPA und wird in der Ladung zur mündlichen mitgeteilt.
02.11.2020, 19:07
Ist natürlich vollkommen subjektiv, aber ich finde ÖR am dankbarsten, da man sich letztlich immer an den gleichen Schemata orientieren kann. Allerdings habe ich den Eindruck, dass zum zweiten Examen teilweise relativ viel Spezialwissen in den einzelnen Themengebieten, insbesondere Baurecht, verlangt wird, das man dann irgendwo nachschauen kann... da sind dann natürlich ZR und STR dankbarer, weil man letzten Endes alles in den Kommentaren hat
03.11.2020, 04:01
(28.10.2020, 16:38)Gast schrieb:(28.10.2020, 16:15)Gast132 schrieb: Verstehe das mit dem "Wunsch" nicht ganz. Gibt es Bundesländer in denen man sich das Thema des Aktenvortrags nicht aussuchen darf?In NRW kann man sich das Gebiet weder aussuchen noch wird an das Wahlfach angeknüpft. Die Auswahl obliegt dem JPA und wird in der Ladung zur mündlichen mitgeteilt.
Was genau meinst du mit Wahlfach? Das wurde in NRW doch irgendwann in den 90ern (zusammen mit der Examenshausarbeit) abgeschafft!?
03.11.2020, 08:48
(28.10.2020, 16:38)Gast schrieb:In Sachsen-Anhalt kann man sich das Vortragsthema auch nicht aussuchen.(28.10.2020, 16:15)Gast132 schrieb: Verstehe das mit dem "Wunsch" nicht ganz. Gibt es Bundesländer in denen man sich das Thema des Aktenvortrags nicht aussuchen darf?In NRW kann man sich das Gebiet weder aussuchen noch wird an das Wahlfach angeknüpft. Die Auswahl obliegt dem JPA und wird in der Ladung zur mündlichen mitgeteilt.
Vortrag kann aus dem ÖR, ZR oder StR kommen, weitere Differenzierung gibt es nicht.
Es hängt teilweise von der Wahl des Schwerpunkts ab (= ein zusätzliches Prüfungsgespräch). Das Fach aus dem Schwerpunkt bekommt man definitiv nicht im Vortrag. Welches es dann von den anderen beiden Fächern wird, ist Zufall.
03.11.2020, 10:19
(03.11.2020, 04:01)Gast schrieb:(28.10.2020, 16:38)Gast schrieb:(28.10.2020, 16:15)Gast132 schrieb: Verstehe das mit dem "Wunsch" nicht ganz. Gibt es Bundesländer in denen man sich das Thema des Aktenvortrags nicht aussuchen darf?In NRW kann man sich das Gebiet weder aussuchen noch wird an das Wahlfach angeknüpft. Die Auswahl obliegt dem JPA und wird in der Ladung zur mündlichen mitgeteilt.
Was genau meinst du mit Wahlfach? Das wurde in NRW doch irgendwann in den 90ern (zusammen mit der Examenshausarbeit) abgeschafft!?
Ja das ist richtig für NRW, aber es gibt Bundesländer, die den Aktenvortrag an das Wahlfach anknüpfen. Die Antwort war allgemein gefasst und sollte klarstellen, wie es in NRW gehandhabt wird.