19.10.2020, 16:24
(19.10.2020, 15:48)Gast schrieb:(19.10.2020, 15:32)Gast schrieb:(19.10.2020, 13:54)Gast schrieb: awa, die langen Hinweise kriegst du auch noch mit 20 Jahren Erfahrung. Gewöhn dich dran.
Gut zu wissen, naja hauptsache die Klage wird nach weiterem Vortrag abgewiesen. Das alles was zählt.
Warst du vor einem Verwaltungsgericht? Da werden 90 % der Klagen abgewiesen, egal ob berechtigt oder nicht...
ne zivil
19.10.2020, 17:09
Ok, nur dass du dich nicht wunderst, wenn du mal vor einem VG bist. Es gibt Statistiken dazu...
19.10.2020, 17:16
Welche Statistik belegt, dass berechtigte Klagen zu 90% abgewiesen werden?
19.10.2020, 18:23
Die Frage ist ungefähr so einfach zu beantworten, wie wenn ein Arzt fragt, wie er seinen ersten Patienten behandeln soll ...
Allgemein: Bereite Dich vor, kenne sämtliche Schriftsätze und die Rechtsansichten, wenn der Mdt. mitkommt, kläre diesen auf (im Allgemeinen wie im Speziellen), erscheine ordentlichen gekleidet. Bereite Dich auf die Frage einer etwaigen gütlichen Einigung vor, lasse Dich dabei umgekehrt auch nicht vom Richter überrumpeln, mach Dir Notizen (insbes., wenn die Gegenseite pers. erschienen ist, zu deren Aussagen), sollten Dir im Termin Schriftsätze übergeben oder vom Gericht Hinweise erteilt werden, bitte um Schriftsatznachlass, bitte, wenn das Gericht nur oberflächlich in den Sach- und Streitstand einführt, um eine kurz Einschätzung der Rechtslage durch das Gericht, weise das Gericht ggf. auf besonders wichtige Punkte (die ggf. eine abweichende Einschätzung rechtfertigen) hin, stelle die Anträge (in ggf. angepasster Form), überlege Dir vorab, wie Du reagierst, wenn die Gegenseite sich prozessual abweichend vom bisherigen Vortrag verhält (z.B. neuen Vortrag als verspätet rügen, einer Erledigterklärung widersprechen etc.). Ansonsten ist eine (erste) mündliche Verhandlung im Zivilverfahren meist nicht besonders spektakulär.
Allgemein: Bereite Dich vor, kenne sämtliche Schriftsätze und die Rechtsansichten, wenn der Mdt. mitkommt, kläre diesen auf (im Allgemeinen wie im Speziellen), erscheine ordentlichen gekleidet. Bereite Dich auf die Frage einer etwaigen gütlichen Einigung vor, lasse Dich dabei umgekehrt auch nicht vom Richter überrumpeln, mach Dir Notizen (insbes., wenn die Gegenseite pers. erschienen ist, zu deren Aussagen), sollten Dir im Termin Schriftsätze übergeben oder vom Gericht Hinweise erteilt werden, bitte um Schriftsatznachlass, bitte, wenn das Gericht nur oberflächlich in den Sach- und Streitstand einführt, um eine kurz Einschätzung der Rechtslage durch das Gericht, weise das Gericht ggf. auf besonders wichtige Punkte (die ggf. eine abweichende Einschätzung rechtfertigen) hin, stelle die Anträge (in ggf. angepasster Form), überlege Dir vorab, wie Du reagierst, wenn die Gegenseite sich prozessual abweichend vom bisherigen Vortrag verhält (z.B. neuen Vortrag als verspätet rügen, einer Erledigterklärung widersprechen etc.). Ansonsten ist eine (erste) mündliche Verhandlung im Zivilverfahren meist nicht besonders spektakulär.
19.10.2020, 20:57
(19.10.2020, 17:16)Gast schrieb: Welche Statistik belegt, dass berechtigte Klagen zu 90% abgewiesen werden?
Von der Justiz und Recht Seite:
"Die geringen Erfolgsaussichten der Kläger vor den Verwaltungsgerichten werfen eine Reihe von Fragen auf:
Ist das ein Qualitätssiegel für die Behörden? Diese Frage ist schwer zu beantworten. Leitete man aus der gerichtlichen Unterliegensquote ab, dass 16 % allen Verwaltungshandelns fehlerhaft seien, dann wäre dies für einen Rechtsstaat ein unwürdiges Ergebnis. Allerdings wäre eine bloße Hochrechnung der gerichtlichen Unterliegensquote methodisch kaum haltbar. Prozesse gegen die Verwaltung werden ja meistens nicht zufällig angestrengt, sondern gerade in den Fällen, in denen zumindest aus Sicht der Kläger das Behördenhandeln rechtlich problematisch ist. Insofern könnte man meinen, dass vor allem „kritische Fälle“ der gerichtlichen Überprüfung unterstellt werden, also Fälle, in denen immerhin einiges dafür spricht, dass das Verwaltungshandeln rechtswidrig ist. Klar wäre, dass die Unterliegensquote der Behörden bei „kritischen Fällen“ erheblich höher wäre, als bei “normalen Fällen“, die das Gros des Verwaltungshandelns ausmachen. In welchem Ausmaß jedoch tatsächlich gerade die „kritischen Fälle“ die Verwaltungsgerichte erreichen, darüber kann man nur spekulieren."
19.10.2020, 21:05
Und weiter:
"Hinsichtlich der Obsiegensquote der Kläger ist auffällig, dass in Berlin diese Quote mit 8,55 % gegenüber dem Bundesschnitt von 16,57 % signifikant am niedrigsten ist. Die niedrige Obsiegensquote mag ihre Erklärung in der besonders hohen Klagequote finden. In Berlin kommen auf 1000 Einwohner 2,18 Klagen vor den Verwaltungsgerichten, gegenüber einem Bundesschnitt von 1,02 Klagen. Die hohe Klagequote mag zum Teil mit Hauptstadtfunktionen (Bundesbehörden) zusammenhängen. Im Übrigen scheint der Berliner schlichtweg klagefreudiger zu sein.
In Sachsen-Anhalt ist die Obsiegensquote der Kläger mit 38,5 % am höchsten. Die dort unterdurchschnittliche Klagequote vermag dies nicht zu erklären, wie der Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt, deren Klagequote relativ niedrig ist. Angesichts der insgesamt in Sachsen-Anhalt geringen Fallzahlen liegt die Annahme nahe, dass die hohe Obsiegensquote dort auf einem Sondersachverhalt beruht."
"Hinsichtlich der Obsiegensquote der Kläger ist auffällig, dass in Berlin diese Quote mit 8,55 % gegenüber dem Bundesschnitt von 16,57 % signifikant am niedrigsten ist. Die niedrige Obsiegensquote mag ihre Erklärung in der besonders hohen Klagequote finden. In Berlin kommen auf 1000 Einwohner 2,18 Klagen vor den Verwaltungsgerichten, gegenüber einem Bundesschnitt von 1,02 Klagen. Die hohe Klagequote mag zum Teil mit Hauptstadtfunktionen (Bundesbehörden) zusammenhängen. Im Übrigen scheint der Berliner schlichtweg klagefreudiger zu sein.
In Sachsen-Anhalt ist die Obsiegensquote der Kläger mit 38,5 % am höchsten. Die dort unterdurchschnittliche Klagequote vermag dies nicht zu erklären, wie der Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt, deren Klagequote relativ niedrig ist. Angesichts der insgesamt in Sachsen-Anhalt geringen Fallzahlen liegt die Annahme nahe, dass die hohe Obsiegensquote dort auf einem Sondersachverhalt beruht."