15.05.2021, 16:47
15.05.2021, 16:55
Auf der Skizze war ja nur der Ölfleck zu sehen. Es stand nirgends, wo genau das Heizgerät liegt. Man konnte nur mutmaßen, dass es dort liegt, wo auch der Ölfleck an der Oberfläche ist.
Und zu wessen Eigentum/Grundstück die Stelle mit dem Ölfleck gehört, hätte man mit 4 LWG rausfinden können.. wenn man den denn verstanden hat..
im SV stand es aber nicht um die Frage zu beantworten
Und zu wessen Eigentum/Grundstück die Stelle mit dem Ölfleck gehört, hätte man mit 4 LWG rausfinden können.. wenn man den denn verstanden hat..
im SV stand es aber nicht um die Frage zu beantworten
15.05.2021, 17:29
(15.05.2021, 16:55)NRW_Examen2021 schrieb: Auf der Skizze war ja nur der Ölfleck zu sehen. Es stand nirgends, wo genau das Heizgerät liegt. Man konnte nur mutmaßen, dass es dort liegt, wo auch der Ölfleck an der Oberfläche ist.
Und zu wessen Eigentum/Grundstück die Stelle mit dem Ölfleck gehört, hätte man mit 4 LWG rausfinden können.. wenn man den denn verstanden hat..
im SV stand es aber nicht um die Frage zu beantworten
Unwahrscheinlich, dass man anhand der Position der Ölflecken das mutmaßen kann, oder? Man müsste ja auch sowas wie Wind etc mit berücksichtigen, oder?
16.05.2021, 08:33
Habt ihr die verschiedenen Verdachtslagen durch dekliniert? Also Anscheinsgefahr, Gefahrenverdacht, Putativgefahr usw?
16.05.2021, 12:46
Hat jmd dazu was geschrieben, dass der Mandant vorsichtshalber zahlen soll ?
Irgendwas bzgl. der Zahlung; ist mir gerad in den Sinn gekommen
oder zu einer Beiladung des anderen
Irgendwas bzgl. der Zahlung; ist mir gerad in den Sinn gekommen
oder zu einer Beiladung des anderen
16.05.2021, 13:47
(16.05.2021, 08:33)Gast NRW schrieb: Habt ihr die verschiedenen Verdachtslagen durch dekliniert? Also Anscheinsgefahr, Gefahrenverdacht, Putativgefahr usw?
Im Bearbeitervermerk war ja klar gesagt, dass die Verunreinigung schwerwiegend ist für die Natur.
Dementsprechend habe ich mit einer unmittelbaren tatsächlichen Gefahr für den Schutz des Gewässers (§1 whg) argumentiert.
16.05.2021, 13:53
(16.05.2021, 13:47)Gast schrieb:(16.05.2021, 08:33)Gast NRW schrieb: Habt ihr die verschiedenen Verdachtslagen durch dekliniert? Also Anscheinsgefahr, Gefahrenverdacht, Putativgefahr usw?
Im Bearbeitervermerk war ja klar gesagt, dass die Verunreinigung schwerwiegend ist für die Natur.
Dementsprechend habe ich mit einer unmittelbaren tatsächlichen Gefahr für den Schutz des Gewässers (§1 whg) argumentiert.
Genau Gefahr für das Schutzgut aus § 1 WHG und für die Individualrechtsgüter der Einwohner der Stadt Siegburg aufgrund der drohenden Kontamination des Grundwassers (lt. Bearbeitervermerk).
16.05.2021, 18:57
(16.05.2021, 13:53)Gast schrieb:(16.05.2021, 13:47)Gast schrieb:(16.05.2021, 08:33)Gast NRW schrieb: Habt ihr die verschiedenen Verdachtslagen durch dekliniert? Also Anscheinsgefahr, Gefahrenverdacht, Putativgefahr usw?
Im Bearbeitervermerk war ja klar gesagt, dass die Verunreinigung schwerwiegend ist für die Natur.
Dementsprechend habe ich mit einer unmittelbaren tatsächlichen Gefahr für den Schutz des Gewässers (§1 whg) argumentiert.
Genau Gefahr für das Schutzgut aus § 1 WHG und für die Individualrechtsgüter der Einwohner der Stadt Siegburg aufgrund der drohenden Kontamination des Grundwassers (lt. Bearbeitervermerk).
Und Hessen schreibt die V2 erst am Dienstag??
16.05.2021, 20:26
(16.05.2021, 18:57)G Ast schrieb:(16.05.2021, 13:53)Gast schrieb:(16.05.2021, 13:47)Gast schrieb:(16.05.2021, 08:33)Gast NRW schrieb: Habt ihr die verschiedenen Verdachtslagen durch dekliniert? Also Anscheinsgefahr, Gefahrenverdacht, Putativgefahr usw?
Im Bearbeitervermerk war ja klar gesagt, dass die Verunreinigung schwerwiegend ist für die Natur.
Dementsprechend habe ich mit einer unmittelbaren tatsächlichen Gefahr für den Schutz des Gewässers (§1 whg) argumentiert.
Genau Gefahr für das Schutzgut aus § 1 WHG und für die Individualrechtsgüter der Einwohner der Stadt Siegburg aufgrund der drohenden Kontamination des Grundwassers (lt. Bearbeitervermerk).
Und Hessen schreibt die V2 erst am Dienstag??
Ja.
17.05.2021, 14:31
Widerruf einer Fahrlehrererlaubnis im 80 V.