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Mündliche Prüfung Gesetzesstand
Gast Mündlich
Unregistered
 
#1
14.10.2020, 15:24
BaWü (man darf kommentieren) und die mündliche Prüfung naht.

Mein eigener Satorius ist weiter auf dem Stand des Examens (also 3 EGL hinter aktuell), dafür ist er toll kommentiert.
Alternativ habe ich den einer Freundin, der aktuell ist. Leider kann ich mit ihren Kommentaren eher wenig anfangen.

Was also tun?

Aktuell tendiere ich beide mitzunehmen und den aktuellen in der Tasche zu lassen für den Fall, dass zwingend ein aktueller nötig ist.

Was hat sich da überhaupt so geändert? mein Prüfer prüft klassisch BauR, PolR, VersR

Liebe Grüße
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Gast
Unregistered
 
#2
15.10.2020, 00:03
In Hamburg wird vom gjpa verlautbart, dass in der mündlichen Prüfung dieselben Auflagen verwendet werden dürften wie zum Zeitpunkt der Klausuren. 

Du kannst dich ja Mal erkundigen ob es bei euch in BW auch so eine Regelung gibt
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Baaa
Unregistered
 
#3
15.10.2020, 08:37
War in ähnlicher Situation (auch BaWü) und hatte nur die EL von Januar einsortiert, hole jetzt aber noch alle nach.

Klar ist es ätzend - aber ich wollte nicht im Aktenvortrag oder sonst eine veraltete Norm zitieren.

Und klar ist es eine Möglichkeit, den Sartorius einer Freundin mitzunehmen. Nur, wie wirkt das, wenn Du in der Prüfung sagst: "Moment, ich muss mal eben im aktuellen Gesetz nachschauen, ob das noch so stimmt, was ich gesagt habe." und dann den anderen rauskramst.  :D :blush:

Das irritiert sicher nicht nur die Prüfer, sondern dann hat auch schnell Dein Mitprüfling die Frage... 

Also: Augen zu und einsortieren! 

P.S.: Die Hamburger Regel gibt's in BaWü explizit nicht.
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