05.10.2020, 21:25
Beim ersten Examen war es bei uns so: die aktuellen Examensklausuren wurden ca. 6 Monate später als Probeexamen an unserer Uni gestellt. Auch sonst gab es (gefühlt) im Examensklausurenkurs viele recht aktuelle Klausuren. So hatte man einen einigermaßen realistischen Eindruck vom Ernstfall.
Im zweiten Examen scheint das (zumindest in den meisten Bundesländern) gänzlich anders zu sein: in den Klausurenkursen werden fast ausschließlich Klausuren gestellt, die bereits 3-5 oder sogar 10+ Jahre auf dem Buckel haben. Diese sind aber offensichtlich nicht geeignet, auf aktuelle Klausuren vorzubereiten, weder was den Inhalt noch was den Umfang angeht.
Natürlich könnte man sagen, die Prüfungsämter wollten eben aktuellere Klausuren oder Probleme teilweise erneut stellen. Nur warum sollte dies ein zwingender Grund sein, aktuelle Klausuren nicht zu veröffentlichen? Jura bietet doch unzählige Möglichkeiten, immer neue Fälle zu stellen, zumal jedes Jahr eine Flut an (auch unveröffentlichten) Gerichtsentscheidungen veröffentlicht wird, die man abprüfen kann. Außerdem: warum soll es schlimm sein, wenn Teilproblem4 aus der Z4 aus 2019 in der Z2 in 2021 wieder kommt? Die Wiederverwertung von Problemen passiert ja ohnehin am laufenden Band. Warum ist es okay, wenn ein klassisches Standardproblem den Prüflingen bekannt ist, aber plötzlich untragbar, wenn eine eher neuere Konstellation von einigen gut vorbereiteten Kandidaten beherrscht wird?
Vor allem aber ist es absolut unüblich und untypisch für jede Prüfungssituation, den Kandidaten keine Originalaufgaben der vergangenen Jahre zur Verfügung zu stellen. Im Abi wird das gemacht, im ersten Examen, in allen möglichen anderen Fächern (auch etwa Medizin) - nirgendwo hat es den Untergang des Abendlandes zur Folge.
Und dennoch weigern sich die Prüfungsämter, aktuelle Klausuren preiszugeben. Wie aber soll man sich vernünftig auf eine Prüfung vorbereiten, wenn man kaum weiß, was einen erwartet?
Im zweiten Examen scheint das (zumindest in den meisten Bundesländern) gänzlich anders zu sein: in den Klausurenkursen werden fast ausschließlich Klausuren gestellt, die bereits 3-5 oder sogar 10+ Jahre auf dem Buckel haben. Diese sind aber offensichtlich nicht geeignet, auf aktuelle Klausuren vorzubereiten, weder was den Inhalt noch was den Umfang angeht.
Natürlich könnte man sagen, die Prüfungsämter wollten eben aktuellere Klausuren oder Probleme teilweise erneut stellen. Nur warum sollte dies ein zwingender Grund sein, aktuelle Klausuren nicht zu veröffentlichen? Jura bietet doch unzählige Möglichkeiten, immer neue Fälle zu stellen, zumal jedes Jahr eine Flut an (auch unveröffentlichten) Gerichtsentscheidungen veröffentlicht wird, die man abprüfen kann. Außerdem: warum soll es schlimm sein, wenn Teilproblem4 aus der Z4 aus 2019 in der Z2 in 2021 wieder kommt? Die Wiederverwertung von Problemen passiert ja ohnehin am laufenden Band. Warum ist es okay, wenn ein klassisches Standardproblem den Prüflingen bekannt ist, aber plötzlich untragbar, wenn eine eher neuere Konstellation von einigen gut vorbereiteten Kandidaten beherrscht wird?
Vor allem aber ist es absolut unüblich und untypisch für jede Prüfungssituation, den Kandidaten keine Originalaufgaben der vergangenen Jahre zur Verfügung zu stellen. Im Abi wird das gemacht, im ersten Examen, in allen möglichen anderen Fächern (auch etwa Medizin) - nirgendwo hat es den Untergang des Abendlandes zur Folge.
Und dennoch weigern sich die Prüfungsämter, aktuelle Klausuren preiszugeben. Wie aber soll man sich vernünftig auf eine Prüfung vorbereiten, wenn man kaum weiß, was einen erwartet?
05.10.2020, 21:34
Keien Ahnung, wieso. Dass es aber auch völlig anders geht, wenn man nur will, zeigt beispielsweise unser Nachbarland Polen. Dort werden alle aktuell gelaufenen Assessorklausuren samt Erwartungshorizont online auf der Seite des Justizministeriums veröffentlicht. Dabei habe ich übrigens festgestellt, dass dort die jeweils letzte Klausur der Kampagne eine 8-stündige ist.
06.10.2020, 10:25
Uns wurde mal von einem AG-Leiter mitgeteilt, dass die Originalklausuren in BaWü ein Jahr lang gesperrt sind. Vermutlich um zu verhindern, dass jeder nach der Bekanntgabe der Ergebnisse. loszieht und eine Prüfungsanfechtung versucht (wie kann man es auch wagen... :angel: )
Zudem dürfen wohl eigentlich auch die Orginallösungeb von LJPA nicht rausgegeben werden, auch wenn es natürlich einige AG Leiter tun. Die Erstellung einer eigenen Skizze (anhand der originalen) führt dann zu einer weiteren Verzögerung, was dazu geführt hat, dass ich trotz Examen im Dezember 2020 noch keine Klausur aus 2018 zu Gesicht bekommen habe, trotz mehrfacher Nachfrage bei meinem zuständigen LG...
Zudem dürfen wohl eigentlich auch die Orginallösungeb von LJPA nicht rausgegeben werden, auch wenn es natürlich einige AG Leiter tun. Die Erstellung einer eigenen Skizze (anhand der originalen) führt dann zu einer weiteren Verzögerung, was dazu geführt hat, dass ich trotz Examen im Dezember 2020 noch keine Klausur aus 2018 zu Gesicht bekommen habe, trotz mehrfacher Nachfrage bei meinem zuständigen LG...
06.10.2020, 10:35
In Anbetracht dessen ist es doch noch absurder, dass sich nicht zumindest die Referendare solidarisch zeigen und nach den Examensklausuren einfach die Sachverhalte aus ihrerer Erinnerung bestmöglich (detailliert) wiedergeben und online einstellen... :(
Ist schließlich besser als gar nichts.
Ich habe es damals jedenfalls so gemacht.
Schaut man sich aber die aktuellen Durchgänge an, scheint das nicht gerade "en vogue" zu sein.
Ist schließlich besser als gar nichts.
Ich habe es damals jedenfalls so gemacht.
Schaut man sich aber die aktuellen Durchgänge an, scheint das nicht gerade "en vogue" zu sein.
06.10.2020, 10:42
(05.10.2020, 21:34)Gast schrieb: Keien Ahnung, wieso. Dass es aber auch völlig anders geht, wenn man nur will, zeigt beispielsweise unser Nachbarland Polen. Dort werden alle aktuell gelaufenen Assessorklausuren samt Erwartungshorizont online auf der Seite des Justizministeriums veröffentlicht. Dabei habe ich übrigens festgestellt, dass dort die jeweils letzte Klausur der Kampagne eine 8-stündige ist.
Bei allem berechtigten Hass auf unser Justiz Prüfungssystem, aber Polen würde ich nur nicht als Musterbeispiel heranziehen, da dort während Studium und deren Referendariat üblicherweise fast ausschließlich mündliche Prüfungen stattfinden und das Ganze extrem willkürlich abläuft... Jedenfalls war es bis vor ein paar Jahren noch so
06.10.2020, 10:53
Na ja, die Vorbehalte gegenüber Klausuren mit 10+ Jahren kann ich nachvollziehen, aber warum soll nicht eine Klausur aus 2015 zur Prüfungsvorbereitung geeignet sein?
06.10.2020, 12:55
1) Ringtausch
2) Es ist deutlich aufwendiger Klausurakten für das 2. Examen zu basteln. Es ist ja eben nicht nur der SV, sondern weitere 20 Seiten. Das ganze macht eine Akte anfälliger für Fehler.
3) NRW
NRW verbraucht derart viele Fälle. Man könnte den Justiznotstand beenden, indem man einfach Orginal ungelöste Fälle da verwendet. Die wollen also auch Klausuren aus anderen Ländern (1) und da wäre es echt doof wenn die schon Online wären (am besten mit der Lösung eines anderen LJPAs.)
4) Prüfungsanfechtung
5) War schon immer so
6) Warum denn? Was hätte das LJPA davon? Also außer mehr Arbeit?
2) Es ist deutlich aufwendiger Klausurakten für das 2. Examen zu basteln. Es ist ja eben nicht nur der SV, sondern weitere 20 Seiten. Das ganze macht eine Akte anfälliger für Fehler.
3) NRW
NRW verbraucht derart viele Fälle. Man könnte den Justiznotstand beenden, indem man einfach Orginal ungelöste Fälle da verwendet. Die wollen also auch Klausuren aus anderen Ländern (1) und da wäre es echt doof wenn die schon Online wären (am besten mit der Lösung eines anderen LJPAs.)
4) Prüfungsanfechtung
5) War schon immer so
6) Warum denn? Was hätte das LJPA davon? Also außer mehr Arbeit?
06.10.2020, 13:02
(06.10.2020, 12:55)GastLjPA schrieb: 1) Ringtausch
2) Es ist deutlich aufwendiger Klausurakten für das 2. Examen zu basteln. Es ist ja eben nicht nur der SV, sondern weitere 20 Seiten. Das ganze macht eine Akte anfälliger für Fehler.
3) NRW
NRW verbraucht derart viele Fälle. Man könnte den Justiznotstand beenden, indem man einfach Orginal ungelöste Fälle da verwendet. Die wollen also auch Klausuren aus anderen Ländern (1) und da wäre es echt doof wenn die schon Online wären (am besten mit der Lösung eines anderen LJPAs.)
4) Prüfungsanfechtung
5) War schon immer so
6) Warum denn? Was hätte das LJPA davon? Also außer mehr Arbeit?
Also NRW schreibt ausschließlich aktuelle Klausuren. Dass mal eine Klausur in NRW lief und dann später in einem anderen Bundesland kam schon vor, umgekehrt jedoch nie.
06.10.2020, 13:05
Prüfungsanfechtung dürfte ein Punkt sein.
06.10.2020, 13:45
Mir hat mal ein AG-Leiter erzählt, dass die gestellten Klausuren nach 3 Jahren oder so zum
größten Teil an die Klausurenkurse vor Ort gehen und auch jeweils ein paar an die normalen AGs. Ob die dann auch in der AG verwendet werden, oder der AG-Leiter lieber die alten, ihm bekannten Sachverhalte verwendet, für die er vielleicht schon eine Skizze erstellt hat, die er rausgibt, weil er die Original-Prüfervermerke nicht rausgeben darf, das entscheidet wohl jeder AG-Leiter für sich.
größten Teil an die Klausurenkurse vor Ort gehen und auch jeweils ein paar an die normalen AGs. Ob die dann auch in der AG verwendet werden, oder der AG-Leiter lieber die alten, ihm bekannten Sachverhalte verwendet, für die er vielleicht schon eine Skizze erstellt hat, die er rausgibt, weil er die Original-Prüfervermerke nicht rausgeben darf, das entscheidet wohl jeder AG-Leiter für sich.