04.10.2020, 12:51
Gilt wenn man sich verschlechtert im Verbesserungsversuch der bessere Erstversuch ? Wo ist da die gesetzliche Grundlage?
04.10.2020, 13:06
Prüfungsordnung. JAG.
Der Prüfling darf auswählen, welches Ergebnis gelten soll.
Der Prüfling darf auswählen, welches Ergebnis gelten soll.
04.10.2020, 14:09
JAG NRW
04.10.2020, 22:39
(04.10.2020, 13:06)Gast schrieb: Prüfungsordnung. JAG.
Der Prüfling darf auswählen, welches Ergebnis gelten soll.
Und in der Regel wählt man selbstverständlich das schlechtere Ergebnis, um nicht ganz so abgehoben zu wirken. Nennt sich Understatement und wird gerade von den größeren Kanzleien hochgeschätzt.
05.10.2020, 07:50
In NRW zählt automatisch das bessere Ergebnis
05.10.2020, 08:48
05.10.2020, 10:22
05.10.2020, 10:34
Naja ich denke mal er meint: Niemand wird freiwillig sagen,"ich nehme lieber das schlechtere Ergebnis " :D
05.10.2020, 10:38
Nur zur Erläuterung, falls die Nachfrage angesichts eines posts am Montag morgen tatsächlich ernst gemeint war :D