• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Verbesserungsversuch - Welches Ergebnis zählt
Antworten

 
Verbesserungsversuch - Welches Ergebnis zählt
Gast
Unregistered
 
#1
04.10.2020, 12:51
Gilt wenn man sich verschlechtert im Verbesserungsversuch der bessere Erstversuch ? Wo ist da die gesetzliche Grundlage?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
04.10.2020, 13:06
Prüfungsordnung. JAG.

Der Prüfling darf auswählen, welches Ergebnis gelten soll.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
04.10.2020, 14:09
JAG NRW
Zitieren
Gastius123
Unregistered
 
#4
04.10.2020, 22:39
(04.10.2020, 13:06)Gast schrieb:  Prüfungsordnung. JAG.

Der Prüfling darf auswählen, welches Ergebnis gelten soll.


Und in der Regel wählt man selbstverständlich das schlechtere Ergebnis, um nicht ganz so abgehoben zu wirken. Nennt sich Understatement und wird gerade von den größeren Kanzleien hochgeschätzt.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
05.10.2020, 07:50
In NRW zählt automatisch das bessere Ergebnis
Zitieren
Rabenhorst
Unregistered
 
#6
05.10.2020, 08:48
(05.10.2020, 07:50)Gast schrieb:  In NRW zählt automatisch das bessere Ergebnis

Alles andere ist ja auch völlig widersinnig.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
05.10.2020, 10:22
(05.10.2020, 08:48)Rabenhorst schrieb:  
(05.10.2020, 07:50)Gast schrieb:  In NRW zählt automatisch das bessere Ergebnis

Alles andere ist ja auch völlig widersinnig.

Das musst du jetzt aber näher erläutern.
Zitieren
GastHe
Unregistered
 
#8
05.10.2020, 10:34
Naja ich denke mal er meint: Niemand wird freiwillig sagen,"ich nehme lieber das schlechtere Ergebnis " :D
Zitieren
GastHe
Unregistered
 
#9
05.10.2020, 10:38
Nur zur Erläuterung, falls die Nachfrage angesichts eines posts am Montag morgen tatsächlich ernst gemeint war  :D
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus