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Dr. neben Berufseinstieg
AICT
Unregistered
 
#1
21.09.2020, 01:04
Hallo,

das 2. Examen ist fast geschafft (mündliche fehlt) und - so Gott will - habe ich damit mein 2. VB in der Tasche (10 Pkt mündlch nötig). Ein "Gut" im 1. Examen liegt schon auf der Bank.


Ich würde gerne promovieren und das irgendwie mit dem Berufseinstieg kombinieren. Über mehrere Ecken habe ich immer wieder von Modellen gehört ala 3 Tage Anwalt, 2 Tage promovieren. Damit ließe sich das ganze gut finanzieren und ich wäre gleichzeitig im Beruf drin (möchte die Studentenjahre langsam mal hinter mir lassen).

Habe die klasssische GK Erfahrung in FFM aber dort gab es immer nur die WisMits, die nebenbei promovieren ( alle mir bekannten, auch direkt nach dem 1.).

Hat da jemand Erfahrung in diesem Bereich?
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Gast
Unregistered
 
#2
21.09.2020, 15:25
Hallo,

ich fange jetzt im Oktober als Rechtsanwältin an und werde genau in dem Modell 3 Tage Anwalt, 2 Tage Promotion arbeiten – allerdings in einer größeren mittelständischen Kanzlei.

Beworben habe ich mich bei zwei mittelständischen Kanzleien und einem Big4-Unternehmen und bin von allen eingeladen worden (das Gespräch im Unternehmen habe ich dann aber nicht mehr wahrgenommen). Alle Stellen waren eigentlich als Vollzeit-Stellen ausgeschrieben, davon sollte man sich also nicht abschrecken lassen.

Beide Kanzleien haben mir im Gespräch direkt das 3-Tage-Modell vorgeschlagen mit der Möglichkeit, auch zwischendurch mal ein paar Monate Vollzeit zu arbeiten und dafür im Gegenzug auch ein paar Monate am Stück für die Promotion frei zu haben. Im mittelständischen Bereich scheinen solche Modelle also durchaus üblich zu sein und in beiden Kanzleien gab es auch unter den Anwälten einige, die parallel zum Beruf ihre Promotion geschafft haben.

Aus dem GK-Bereich kenne ich eher Blockmodelle, die sich anbieten, wenn man schon eine Weile an der Diss geschrieben hat, etwa 1 Jahr Promotion, 1 Jahr Arbeit in Vollzeit und dann halt das Jahresgehalt gesplittet auf die zwei Jahre – mich persönlich hat das weniger angesprochen, da ich gerade während der Promotion schon echte Arbeitserfahrung sammeln und nicht nur als Anwalt auf dem Papier stehen möchte.
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Gast
Unregistered
 
#3
21.09.2020, 16:24
Blockzeiten bieten halt mehr Sicherheit. Grade in kleineren (=mittleren) Kanzleien wird man ja kaum den Griffel fallen lassen können, weil jetzt die Diss. dran ist oder?
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Gast
Unregistered
 
#4
21.09.2020, 17:23
Klar, hat alles Vor- und Nachteile.

Mich stört es zB nicht, wenn ich in stressigen Zeiten mal ein paar Wochen vier Tage lang da bin, solange ich die Tage in der Zeit danach ausgleichen kann - ein bisschen Flexibilität gehört für mich zum Anwaltsberuf auch dazu.
Wenn die Arbeitsmenge dauerhaft einen Umfang einnimmt, der nicht dem Verhältnis 3/5 entspricht, muss man eben das Gespräch suchen und sich da etwas durchsetzen.

Das "1 Jahr Diss - danach Vollzeit"-Modell macht wohl nur Sinn, wenn man schon eine Weile an der Diss schreibt oder eben ein kleines Thema hat, das man in einem Jahr runterschreiben will.

Bei anderen monatliche/mehrmonatige Blockmodellen wird man alle paar Monate wieder "rausgerissen" - abwechselnd aus dem Job und aus der Diss...muss man halt auch wollen, für mich wäre das nichts.
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Gast Gast
Unregistered
 
#5
21.09.2020, 17:34
Die Variante klappt nach meiner Erfahrung in 80% der Fällen nicht. Die meisten Doktoranden brechen irgendwann ab, weil sie die Doppelbelastung aus Anwaltdasein und Diss nicht vereinbart bekommen. Das kann man nicht einmal auf eine bestimmte Kanzlei schieben, sondern hängt maßgeblich vom Partner ab. Wenn dieser einen unterstützt und penibel darauf achtet, dass man nur in Teilzeit arbeitet, dann klappt es. Nur in der Regel ist das eben nicht der Fall.

Jetzt sagen einige hier, da musst du deinem Partner gegenüber eben sagen, dass du dann und dann nicht arbeitest. Ja, macht das mal. Nach meiner Erfahrung sagen die allermeisten Anwälte nicht nein, sondern arbeiten dann eben mehr. Genauso wie die allermeisten GK-Associates nicht um 17:30 nach hause gehen und am Wochenende Emails lesen und beantworten. Ich weiß ich weiß, in deiner GK ist immer um 18 Uhr Feierabend und am Wochenende liest du keine Emails. Alles super ;) in der Regel sieht das GK-Leben aber anders aus.
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Gast
Unregistered
 
#6
21.09.2020, 18:25
Ich sehe die Belastungssituation ähnlich wie der Vorposter. Ist letztlich auch bei sehr entgegenkommenden Chefs immer typabhängig und eine Diss ist eine Ausnahmesituation, auf die man die Frustrationstoleranz aus den Examina kaum übertragen kann, sodass man das kaum abschätzen kann. Das geht soweit, dass ich jedem, der nicht wahnsinnig motiviert ist, in den Wissenschaftsbetrieb (in Jura dank lukrativer Alternativen unüblich) zu gehen, von der Diss abrate. Selbst wenn man sich wirklich für ein Thema interessiert, denn gerade dann ist der eigene Anspruch der ärgste Feind. 
Eigene Frustrationserfahrungen (nach 2 Jahren an der Uni abgebrochen) spielen natürlich eine Rolle. Ich sehe aber auch schlicht keinen anderen beruflichen Bereich, in dem es sich lohnt, wenn man sonst die Voraussetzungen mitbringt. Den Staat interessiert es nicht und in einer Kanzlei, der es eh nur um den einheitlichen Briefkopf geht, sollte man vielleicht auch nicht anfangen. Besser zahlen andere, die schon lange keinen Wert mehr drauf legen. Ohne Not (DoppelVB) eine Diss anzufangen muss nicht sein. Von daher interessiert mich eigentlich, warum du es machst. Mach doch lieber einen LL.M. Hast du mehr von und eine schöne Zeit.
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Gast
Unregistered
 
#7
21.09.2020, 18:42
Das Modell funktioniert nur als wiss Mit. Als Teilzeit-Anwalt hast du keinen Welpenschutz und ich kenne niemanden, der das letztlich so durchgezogen hat. Es haben alle die Diss abgebrochen.
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Gast
Unregistered
 
#8
21.09.2020, 18:54
Kann meine Vorposter bestätigen, habe es auch im Teilzeit-Modell (3 Tage anwaltliche Tätigkeit, 2 Tage angeblich frei für die Diss) versucht und abgebrochen.
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Gast
Unregistered
 
#9
21.09.2020, 19:18
ich mache zur Zeit 3 Tage Anwalt 2 Tage Diss. 0 Überstunden und denke ans abbrechen. Die Diss läuft nur schleppend voran und ein Vollzeitgehalt ist zu reizhaft
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Gast
Unregistered
 
#10
21.09.2020, 19:29
(21.09.2020, 18:42)Gast schrieb:  Das Modell funktioniert nur als wiss Mit. Als Teilzeit-Anwalt hast du keinen Welpenschutz und ich kenne niemanden, der das letztlich so durchgezogen hat. Es haben alle die Diss abgebrochen.


Unsinn, natürlich funktioniert das. Ich habe es durchgezogen.
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