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  5. Einspruch gegen VU/VB
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Einspruch gegen VU/VB
naihr123
Unregistered
 
#1
15.09.2020, 11:08
Hey,

erörtert ihr die Zulässigkeit/Statthaftigkeit eines Einspruchs gegen VU/VB VOR dem Ergebnissatz "DIe Klage ist zulässig und begründet"? oder danach? Jedes Lehrbuch macht es irgendwie anders.
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Gast129944
Unregistered
 
#2
15.09.2020, 11:09
Selbige Frage stellt sich mir bei Klageänderungen in jeglicher Form, weil ja nur noch über den neuen ANtrag entchieden werden muss.
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#3
15.09.2020, 12:26
(15.09.2020, 11:08)naihr123 schrieb:  Hey,

erörtert ihr die Zulässigkeit/Statthaftigkeit eines Einspruchs gegen VU/VB VOR dem Ergebnissatz "DIe Klage ist zulässig und begründet"? oder danach? Jedes Lehrbuch macht es irgendwie anders.

Ja, davor ist üblich.
I. Zulässigkeit des Einspruches
II. Zulässigkeit der Klage
III. Begründetheit der Klage

Ich darf nicht dazuschreiben, wo du das in unseren Skripte findest, sonst geht hier wieder der shitstorm los. Du kannst dich aber dort informieren, müsste so aber eigentlich auch in jedem seriösen Lehbruch stehen. Mich wundert, dass du das woanders anders gelesen hast.

VG
Torsten K.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.09.2020, 12:27 von T. Kaiser.)
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Gast
Unregistered
 
#4
15.09.2020, 14:55
Ich würde es so machen:

- Ergebnissatz für ALLES
- Zulässigkeit des Einspruchs
- Zulässigkeit der Klage
- Begründetheit der Klage

Z.B.:

"Der Prozess wird aufgrund des zulässigen Einspruchs (I.) in die Lage vor Eintritt der Versäumnis zurückversetzt. Die Klage ist zulässig (II.), aber unbegründet (III.).

I. Der Einspruch ist gem. § 338 ZPO gegen das VU vom... statthaft. Er wurde auch form- (§ 340 ZPO) und fristgerecht (§ 339 ZPO) am... bei dem zuständigen... eingelegt. Die zweiwöchige Einspruchsfrist begann am... mit... und endete am....

II. Die Klage ist zulässig. Insbesondere ist das AG... streitwertbedingt sachlich... (usw.) zuständig...


III. Die Klage ist indessen unbegründet. Der behauptete klägerische Anspruch besteht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt..."
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#5
15.09.2020, 15:04
(15.09.2020, 14:55)Gast schrieb:  Ich würde es so machen:

- Ergebnissatz für ALLES
- Zulässigkeit des Einspruchs
- Zulässigkeit der Klage
- Begründetheit der Klage

Z.B.:

"Der Prozess wird aufgrund des zulässigen Einspruchs (I.) in die Lage vor Eintritt der Versäumnis zurückversetzt. Die Klage ist zulässig (II.), aber unbegründet (III.).

I. Der Einspruch ist gem. § 338 ZPO gegen das VU vom... statthaft. Er wurde auch form- (§ 340 ZPO) und fristgerecht (§ 339 ZPO) am... bei dem zuständigen... eingelegt. Die zweiwöchige Einspruchsfrist begann am... mit... und endete am....

II. Die Klage ist zulässig. Insbesondere ist das AG... streitwertbedingt sachlich... (usw.) zuständig...


III. Die Klage ist indessen unbegründet. Der behauptete klägerische Anspruch besteht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt..."

Wenn im Urteil: Top, genauso! Nur oben im Obersatz müsste noch 342 zpo genannt werden.
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Gast
Unregistered
 
#6
15.09.2020, 15:19
Stimmt, habe ich vergessen, und anonym gibt es leider keine Edit-Funktion.  :)
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#7
15.09.2020, 15:31
Wir machen das in Team-Arbeit :-)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.09.2020, 15:32 von T. Kaiser.)
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Gast
Unregistered
 
#8
15.09.2020, 15:33
(15.09.2020, 15:31)T. Kaiser schrieb:  Wir machen das in Team-Arbeit :-)

Hervorragend! :)
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Gast
Unregistered
 
#9
15.09.2020, 16:51
Anders geht doch gar nicht!? Wäre der Einspruch unzulässig, wäre es ja auch unschädlich, wenn die Klage unzulässig (oder unbegründet) wäre.
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#10
16.09.2020, 07:32
So ist das.
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