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Aufbau Zivilurteil
T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#11
07.09.2020, 09:20
(07.09.2020, 08:51)Gast schrieb:  Und wie verpackt man das dann am besten?

Mit dem "Zwar...aber"-Prinzip?

Man muss irgendwie versuchen, diesen gewollten (!) Verstoß gg. den reinen Urteilsstil so gut wie möglich formulierungsmäßig hinzubekommen. Ohne „zwar – aber“, wenn es geht.
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Gast
Unregistered
 
#12
07.09.2020, 10:19
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten :)
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#13
07.09.2020, 13:45
(07.09.2020, 10:19)Gast schrieb:  Vielen Dank für die ausführlichen Antworten :)

Gern. Bei uns im BGB-Kurs gibt es ein Handout von mir "Sprachkompetenz", da sind zig Formulierungen drin, die man im Urteil benutzen kann. Und die ich aus Urteilen habe, wo die Richter genauso auf Sachen eingehen, die streng nach § 313 III ZPO gar nicht angesprochen werden müssen. Und die Richter haben es doch gemacht.
 
Das Urteil hat eben auch eine Rechtsfrieden-Funktion.

ZB
 
„Entgegen der Auffassung des Beklagten..“
„Dem Kläger war vorliegend insoweit Recht zu geben, als… Jedenfalls/Jedoch…“
„Das Gericht geht vorliegend davon aus,… auch… Jedenfalls aber…“


Gruss
T.K.
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