30.07.2020, 13:00
Da ich demnächst meine neue Station anfangen werde, die sehr weit weg ist und ich nicht jeden Tag die Strecke pendeln kann bzw möchte, überlege ich in meinem Büro zu übernachten.
Ich habe das schon einmal von einer älteren Richterin gehört, ich selbst bin aber noch proberichter und möchte nicht rausfliegen...
Die Gerichts Verwaltung möchte ich nicjt fragen, weil ich keine negative antworz erhalten möchte. Danach könnte ich es nicht mehr machen.
So könnte ich mich ruhig und unauffällig verhalten und jedes mal behaupten, es wäre das erste mal gewesen!
Würdet ihr es riskieren?
Ich habe das schon einmal von einer älteren Richterin gehört, ich selbst bin aber noch proberichter und möchte nicht rausfliegen...
Die Gerichts Verwaltung möchte ich nicjt fragen, weil ich keine negative antworz erhalten möchte. Danach könnte ich es nicht mehr machen.
So könnte ich mich ruhig und unauffällig verhalten und jedes mal behaupten, es wäre das erste mal gewesen!
Würdet ihr es riskieren?
30.07.2020, 13:13
Zweitwohnsitz und den von der Steuer absetzen? Oder AirBnB? ....was so alles Richter wird....
30.07.2020, 13:14
Ein Hotel oder Air bnb in der Nähe steht nicht zur Option?
Mal von den Hausregeln abgesehen... Ich stelle mir das nicht sonderlich bequem vor... mit Isomatte oder wie? Auch das mit dem Duschen am nächsten Morgen dürfte da so eine Sache sein... Ich würde es lassen.
Mal von den Hausregeln abgesehen... Ich stelle mir das nicht sonderlich bequem vor... mit Isomatte oder wie? Auch das mit dem Duschen am nächsten Morgen dürfte da so eine Sache sein... Ich würde es lassen.
30.07.2020, 13:16
Ein R1-Gehalt ist nach der Lebenserfahrung nicht geeignet, einen Richter dazu zu veranlassen, sich zwecks Vermeidung erheblicher Pendelstrecken um einen Zweitwohnsitz zu bemühen.
30.07.2020, 13:17
Wahnsinn was die jungen Proberichter alles mitmachen, nur um dem vermeintlichen Traumberuf Richter nachgehen zu dürfen. Schade dass diese Zustände wie bei Saul Goodman der Justizverwaltung nicht endlich mal die Augen öffnen
30.07.2020, 13:27
nach 16 Uhr ist doch keiner mehr im Gebäude also findet es keiner heraus
30.07.2020, 13:32
(30.07.2020, 13:16)Gast schrieb: Ein R1-Gehalt ist nach der Lebenserfahrung nicht geeignet, einen Richter dazu zu veranlassen, sich zwecks Vermeidung erheblicher Pendelstrecken um einen Zweitwohnsitz zu bemühen.
Auch ein R 1 Gehalt reicht für ne kleine Butze irgendwo und wenns nur ein WG-Zimmer ist.
30.07.2020, 13:36
Duschen ist halt auch überbewertet.
30.07.2020, 13:43
30.07.2020, 13:57
(30.07.2020, 13:00)Gast schrieb: Da ich demnächst meine neue Station anfangen werde, die sehr weit weg ist und ich nicht jeden Tag die Strecke pendeln kann bzw möchte, überlege ich in meinem Büro zu übernachten.Da fragt man sich wirklich, ob Du ein Troll bist. Wie man ernsthaft in den Richterdienst eintreten und eine so absurde Idee haben kann, macht mich wirklich fassungslos.
Ich habe das schon einmal von einer älteren Richterin gehört, ich selbst bin aber noch proberichter und möchte nicht rausfliegen...
Die Gerichts Verwaltung möchte ich nicjt fragen, weil ich keine negative antworz erhalten möchte. Danach könnte ich es nicht mehr machen.
So könnte ich mich ruhig und unauffällig verhalten und jedes mal behaupten, es wäre das erste mal gewesen!
Würdet ihr es riskieren?
Es macht einen Unterschied, ob ein Richter gerade extrem viel zu tun hat, unter Zeitdruck ist und vielleicht die Zeit vergessen hat und um 22 Uhr nicht mehr nach Hause will oder jemand das Gericht bzw. sein Büro als Zweitwohnsitz zweckentfremden will. Der Unterschied muss Dir doch klar sein! I.Ü. bekommt man ja nicht heute die Ansage, dass Du ab übermorgen nach Hintertupfingen pendeln musst. Etwas Zeit, sich mit der Problematik zu befassen, wirst Du wohl gehabt haben.