30.07.2020, 15:52
Vielleicht kann man sich ja damit rausreden, dass man vorher bei einer GK war und es gewohnt ist im Büro zu übernachten. :D
30.07.2020, 15:58
30.07.2020, 16:40
Das Problem ist doch gar nicht das (wirklich sehr merkwürdige) Vorhaben des Fragenstellers, sondern dass die Justizverwaltung es insbesondere in Flächenländern einfach nicht hinbekommt, die Proberichter mit angemessenem Vorlauf an Gerichte in Reichweite des Wohnsitzes des jeweiligen Proberichters zu verteilen. Es ist einfach unzumutbar, ein Pendeln von teilweise 100 km + zu verlangen, einfach nur weil die Proberichter als "Verfügungsmasse" angesehen werden die froh sein können, von Staates Gnaden im gesegneten Justizdienst dienen zu dürfen.
Das alles bei einer Vergütung, die nun schon für zwei Bundesländer als verfassungswidrig niedrig und "evident unzureichend" eingestuft wurde. Einfach zu erwarten, dass man sich von der geringen Besoldung auch noch eine Zweitwohnung/Air BnB nimmt ist doch lebensfremd.
Wer so mit seinen Proberichtern umgeht muss sich auch nicht wundern, wenn die qualifizierten Absolventen das SPiel nicht mehr mitmachen und sich lieber in der freien Wirtschaft pämpern lassen.
Das alles bei einer Vergütung, die nun schon für zwei Bundesländer als verfassungswidrig niedrig und "evident unzureichend" eingestuft wurde. Einfach zu erwarten, dass man sich von der geringen Besoldung auch noch eine Zweitwohnung/Air BnB nimmt ist doch lebensfremd.
Wer so mit seinen Proberichtern umgeht muss sich auch nicht wundern, wenn die qualifizierten Absolventen das SPiel nicht mehr mitmachen und sich lieber in der freien Wirtschaft pämpern lassen.
30.07.2020, 16:51
Warum nicht einfach dauerhaft im Gericht wohnen? Man hat ja einen Schlüssel, ein eigenes Büro usw. Für die Putzfrauen hängt man ggf. ein Schild raus: "Bitte nicht stören".
Das bringt viele Vorteile mit sich:
- man spart Miete (so kommt man mit dem Richter-Nettogehalt in einer Stadt wie Hamburg schnell auf ein Beinahe-GK-Niveau)
- man spart An- und Abreise
- man hat eine "private" Bibliothek gleich vor Ort für eine etwaige Lektüre (Gerichtsbibliothek)
- man hat mehr Platz als in den meisten Wohnungen. So kann man etwa nach Lust und Laune nach der Öffnungszeit sein Abendmahl in einem Gerichtssaal genießen, oder dort einen Film auf großer Leinwand/Projekter anschauen etc. pp.
- Gerichte sind meist gut schallisoliert
- es droht keine Eigenbedarfskündigung
- keine Heizkosten
Andere Leute wohnen unter der Brücke oder in ihrem Auto, da ist das reiner Luxus im Vergleich.
Sich zu waschen sollte auch kein Problem sein mit einem Eimer oder einem aufblasbaren Schwimmbecken.
Das bringt viele Vorteile mit sich:
- man spart Miete (so kommt man mit dem Richter-Nettogehalt in einer Stadt wie Hamburg schnell auf ein Beinahe-GK-Niveau)
- man spart An- und Abreise
- man hat eine "private" Bibliothek gleich vor Ort für eine etwaige Lektüre (Gerichtsbibliothek)
- man hat mehr Platz als in den meisten Wohnungen. So kann man etwa nach Lust und Laune nach der Öffnungszeit sein Abendmahl in einem Gerichtssaal genießen, oder dort einen Film auf großer Leinwand/Projekter anschauen etc. pp.
- Gerichte sind meist gut schallisoliert
- es droht keine Eigenbedarfskündigung
- keine Heizkosten
Andere Leute wohnen unter der Brücke oder in ihrem Auto, da ist das reiner Luxus im Vergleich.
Sich zu waschen sollte auch kein Problem sein mit einem Eimer oder einem aufblasbaren Schwimmbecken.
30.07.2020, 16:54
(30.07.2020, 16:40)C8H10N4O2 schrieb: Das Problem ist doch gar nicht das (wirklich sehr merkwürdige) Vorhaben des Fragenstellers, sondern dass die Justizverwaltung es insbesondere in Flächenländern einfach nicht hinbekommt, die Proberichter mit angemessenem Vorlauf an Gerichte in Reichweite des Wohnsitzes des jeweiligen Proberichters zu verteilen. Es ist einfach unzumutbar, ein Pendeln von teilweise 100 km + zu verlangen, einfach nur weil die Proberichter als "Verfügungsmasse" angesehen werden die froh sein können, von Staates Gnaden im gesegneten Justizdienst dienen zu dürfen.
Das alles bei einer Vergütung, die nun schon für zwei Bundesländer als verfassungswidrig niedrig und "evident unzureichend" eingestuft wurde. Einfach zu erwarten, dass man sich von der geringen Besoldung auch noch eine Zweitwohnung/Air BnB nimmt ist doch lebensfremd.
Wer so mit seinen Proberichtern umgeht muss sich auch nicht wundern, wenn die qualifizierten Absolventen das SPiel nicht mehr mitmachen und sich lieber in der freien Wirtschaft pämpern lassen.
Naja zumindest ist es hier wohl so (keine offizielle Info), dass die Ortwünsche auch nach Noten berücksichtigt werden.
Aber ja ist ein Problem. Nur wie willst du es besser lösen, wenn du halt freiwillig niemanden findest, der nach Ostwestfalen geht.
Ich würde mal bezweifeln, dass bei der GK in Cottbus die Leute mit 2 vb Schlange stehen würden.
30.07.2020, 17:21
(30.07.2020, 16:40)C8H10N4O2 schrieb: Das Problem ist doch gar nicht das (wirklich sehr merkwürdige) Vorhaben des Fragenstellers, sondern dass die Justizverwaltung es insbesondere in Flächenländern einfach nicht hinbekommt, die Proberichter mit angemessenem Vorlauf an Gerichte in Reichweite des Wohnsitzes des jeweiligen Proberichters zu verteilen. Es ist einfach unzumutbar, ein Pendeln von teilweise 100 km + zu verlangen, einfach nur weil die Proberichter als "Verfügungsmasse" angesehen werden die froh sein können, von Staates Gnaden im gesegneten Justizdienst dienen zu dürfen.
Das alles bei einer Vergütung, die nun schon für zwei Bundesländer als verfassungswidrig niedrig und "evident unzureichend" eingestuft wurde. Einfach zu erwarten, dass man sich von der geringen Besoldung auch noch eine Zweitwohnung/Air BnB nimmt ist doch lebensfremd.
Wer so mit seinen Proberichtern umgeht muss sich auch nicht wundern, wenn die qualifizierten Absolventen das SPiel nicht mehr mitmachen und sich lieber in der freien Wirtschaft pämpern lassen.
Hinsichtlich der Vergütung mag das so sein.
Aber was das Pendeln betrifft?! Dann ist das Richtersein wohl doch nicht wirklich der Traumberuf gewesen... Pendeln ist anstrengend, keine Frage. Aber es ist vorliegend auch nur für eine begrenzte Dauer der Fall.
Diejenigen, die mit dem Pendeln oder dem Mieten einer Einzimmerwohnung nicht zurecht kommen, können ja den Platz für diejenigen frei machen, denen es eine Herzensangelegenheit ist, den Richterberuf auszuüben.
Ich habe zwar keine Einblicke in die Justiz-Verwaltung... die Frage dürfte hier aber auch sein, wie viel Vorlauf die selbst überhaupt haben. Wenn plötzlich jemand verstirbt, langfristig krank wird oder wegen Schwangerschaft ausfällt, geschieht das nunmal ohne Vorankündigung. Die werden die Proberichter nicht einfach nach dem Zufallsprinzip irgendwo hinstecken, weit weg vom Wohnsitz, sondern dahin, wo sie nunmal benötigt werden. Wer tatsächlich schon lange Richter werden wollte, wird sich mit diesem Umstand im Übrigen im Vorfeld auseinanderdesetzt haben und sich dessen bewusst sein.
Ansonsten gilt: Augen auf bei der Berufswahl!
30.07.2020, 18:08
Ich bin 2 x a und würde liebend gerne deinen Platz einnehmen, auch mit Zweitwohnung beim Gericht. Ist immer noch mehr als die 32 k plus Pendelkosten, die einem so mit meinen Noten geboten werden.
30.07.2020, 19:08
(30.07.2020, 16:54)Gast23 schrieb:(30.07.2020, 16:40)C8H10N4O2 schrieb: Das Problem ist doch gar nicht das (wirklich sehr merkwürdige) Vorhaben des Fragenstellers, sondern dass die Justizverwaltung es insbesondere in Flächenländern einfach nicht hinbekommt, die Proberichter mit angemessenem Vorlauf an Gerichte in Reichweite des Wohnsitzes des jeweiligen Proberichters zu verteilen. Es ist einfach unzumutbar, ein Pendeln von teilweise 100 km + zu verlangen, einfach nur weil die Proberichter als "Verfügungsmasse" angesehen werden die froh sein können, von Staates Gnaden im gesegneten Justizdienst dienen zu dürfen.
Das alles bei einer Vergütung, die nun schon für zwei Bundesländer als verfassungswidrig niedrig und "evident unzureichend" eingestuft wurde. Einfach zu erwarten, dass man sich von der geringen Besoldung auch noch eine Zweitwohnung/Air BnB nimmt ist doch lebensfremd.
Wer so mit seinen Proberichtern umgeht muss sich auch nicht wundern, wenn die qualifizierten Absolventen das SPiel nicht mehr mitmachen und sich lieber in der freien Wirtschaft pämpern lassen.
Naja zumindest ist es hier wohl so (keine offizielle Info), dass die Ortwünsche auch nach Noten berücksichtigt werden.
Aber ja ist ein Problem. Nur wie willst du es besser lösen, wenn du halt freiwillig niemanden findest, der nach Ostwestfalen geht.
Ich würde mal bezweifeln, dass bei der GK in Cottbus die Leute mit 2 vb Schlange stehen würden.
Der Vergleich hinkt etwas da es nicht allein darum geht, ursprünglich bei einem unbeliebten Gerichtsbezirk anzufangen. Dafür könnte man ja in der Tat vorher überlegen ob einem das zusagt und dann ggf. einen passenden Wohnsitz wählen.
Das Problem ist ja der kurzfristig erfolgende Wechsel, d.h. nachdem man sich bereits für einen Wohnort entschieden hat wird postuliert, dass man in zwei, drei Wochen ans Amtsgericht Hintertupfingen wechseln muss. Diese als selbstverständlich erachtete Bereitschaft zum Ortswechsel hast du ja in keinem anderen Beruf, wenn du nicht gerade zum AA oder sonst in den diplomatischen Dienst gehst. Dafür stimmt das Paket der Gesamtleistungen einfach überhaupt nicht. Aber solange man noch Leute findet die es mitmachen wird sich das wohl nicht ändern...
30.07.2020, 20:09
Wenn die b - vb Leute diese Stellen nicht mehr wollen, wird die Notengrenze eben immer weiter abgesenkt bis auf 6,5.
30.07.2020, 20:37
(30.07.2020, 19:08)C8H10N4O2 schrieb:(30.07.2020, 16:54)Gast23 schrieb:(30.07.2020, 16:40)C8H10N4O2 schrieb: Das Problem ist doch gar nicht das (wirklich sehr merkwürdige) Vorhaben des Fragenstellers, sondern dass die Justizverwaltung es insbesondere in Flächenländern einfach nicht hinbekommt, die Proberichter mit angemessenem Vorlauf an Gerichte in Reichweite des Wohnsitzes des jeweiligen Proberichters zu verteilen. Es ist einfach unzumutbar, ein Pendeln von teilweise 100 km + zu verlangen, einfach nur weil die Proberichter als "Verfügungsmasse" angesehen werden die froh sein können, von Staates Gnaden im gesegneten Justizdienst dienen zu dürfen.
Das alles bei einer Vergütung, die nun schon für zwei Bundesländer als verfassungswidrig niedrig und "evident unzureichend" eingestuft wurde. Einfach zu erwarten, dass man sich von der geringen Besoldung auch noch eine Zweitwohnung/Air BnB nimmt ist doch lebensfremd.
Wer so mit seinen Proberichtern umgeht muss sich auch nicht wundern, wenn die qualifizierten Absolventen das SPiel nicht mehr mitmachen und sich lieber in der freien Wirtschaft pämpern lassen.
Naja zumindest ist es hier wohl so (keine offizielle Info), dass die Ortwünsche auch nach Noten berücksichtigt werden.
Aber ja ist ein Problem. Nur wie willst du es besser lösen, wenn du halt freiwillig niemanden findest, der nach Ostwestfalen geht.
Ich würde mal bezweifeln, dass bei der GK in Cottbus die Leute mit 2 vb Schlange stehen würden.
Der Vergleich hinkt etwas da es nicht allein darum geht, ursprünglich bei einem unbeliebten Gerichtsbezirk anzufangen. Dafür könnte man ja in der Tat vorher überlegen ob einem das zusagt und dann ggf. einen passenden Wohnsitz wählen.
Das Problem ist ja der kurzfristig erfolgende Wechsel, d.h. nachdem man sich bereits für einen Wohnort entschieden hat wird postuliert, dass man in zwei, drei Wochen ans Amtsgericht Hintertupfingen wechseln muss. Diese als selbstverständlich erachtete Bereitschaft zum Ortswechsel hast du ja in keinem anderen Beruf, wenn du nicht gerade zum AA oder sonst in den diplomatischen Dienst gehst. Dafür stimmt das Paket der Gesamtleistungen einfach überhaupt nicht. Aber solange man noch Leute findet die es mitmachen wird sich das wohl nicht ändern...
Doch, z.B. bei der Bundeswehr.