03.08.2020, 14:21
(02.08.2020, 16:55)GAsst schrieb: Die "richtige" Antwort ist natürlich immer die ehrliche. Jedenfalls wenn man davon ausgeht, dass die Eignung für den Beruf im Interview gut festgestellt werden kann. Wenn man dann Dinge sagt, die sich gut anhören, aber nicht zutreffen, könnte das Eignungsurteil falsch ausfallen und man wird unglücklich, weil man im Beruf nicht klar kommt.
Soweit die Theorie.
Es kommt auf den Konflikt an.
Fachliche Konflikte sind anders anzugehen als persönliche. In fachlichen Konflikten soll in der Justiz das bessere Argument gelten. Bei der StA in Fragen des Opportunitätsprinzips hingegen die Ansicht des Vorgesetzten.
In persönlichen Konflikten suche ich mir gern eine Ansicht von jemandem außerhalb. Auch Kompromisse muss man eingehen können. Einen distanzieren Umgang würde ich im Gespräch nicht ankündigen, das kann schnell als Bockigkeit ausgelegt werden. Wenn es eklatante Missstände sind (also Äußerungen eines Kollegen, die an seiner (charakterlichen) Eignung zweifeln lassen) sollte klar gemacht werden, dass man da nicht wegguckt, sondern ggfl. Meldung macht
Darf ich Dich fragen wo du diese Aussage gefunden hast, dass man bei Opportunitätsfragen an die Meinung des Vorgesetzten gebunden ist?
Ich bin da a.A., aber lerne gerne hinzu. Dafür gibt es doch gerade das Mittel der Remonstration.
Viele Grüße
03.08.2020, 18:25
Das stimmt schon. Nur gilt die Pflicht zur Remonstration ja bei Fragen der Rechtmäßigkeit, nicht aber bei Fragen der Zweckmäßigkeit. Wenn nun der Vorgesetzte bei einem Verbrechen den 153 stpo anweist, wäre das wiederum eine Frage der Rechtmäßigkeit und somit offen für die Remonstration.
Davon abgesehen muss man natürlich auch sagen, dass ein vernünftiger Vorgesetzter (also R2 und mehr) das standing haben sollte, auch ohne Remonstration die Entscheidung zu begründen und es nicht als Affront anzusehen, wenn man nochmal nachhakt
Davon abgesehen muss man natürlich auch sagen, dass ein vernünftiger Vorgesetzter (also R2 und mehr) das standing haben sollte, auch ohne Remonstration die Entscheidung zu begründen und es nicht als Affront anzusehen, wenn man nochmal nachhakt
08.08.2020, 16:21
(02.08.2020, 15:21)Gast schrieb: In den Einstellungsgesprächen für die Justiz soll u.a. die Konfliktfähigkeit getestet werden.
Wie sieht der ideale Umgang mit zwischenmenschlichen Konflikten aus?
Beispielsweise soll ich einen Konflikt mit einem Kollegen haben oder mit jemandem grundsätzlich nicht gut auszukommen, wie gehen Sie damit um?
Ich würde stets das Gespräch suchen. Wenn sich in diesem nichts klären lässt, dann würde ich einen distanzierten, sachlichen Umgang beschränkt auf das Nötigste pflegen wollen.
Was ist hier der Idealfall? Was antwortet ihr? Wie macht ihr das im Real Life tatsächlich?
In Einstellungsgesprächen werden üblicherweise konkrete Konfliktfälle erörtert, anhand deren man sagen soll, wie man dort vorgehen würde, so dass es sinnvoll ist einige der bekannten Beispielsfälle für sich durchzuspielen und zu einer möglichst authentischen Vorgehensweise zu gelangen. Im Idealfall ist man empathisch, selbstreflektiert und kompromissbereit. Gleichzeitig sollte man auch in der Lage sein, seine Interessen bzw. Ziele zu benennen, zu priorisieren und erforderlichenfalls auch durchzusetzen, wobei einvernehmliche Lösungen grds. vorzugswürdig sind. Auch sollte man sich seiner jeweiligen "Rolle" bewusst sein und wissen, in welchen Fällen, man sich Rat von Kollegen oder sonstigen Dritten holen sollte, bevor man tätig wird und welche Fälle man eigentlich nur auf dem offiziellen Weg klären kann.
In der Praxis empfiehlt es sich, wie bereits von anderen geschrieben, von vorneherein einen möglichst guten Kontakt zu seiner Geschäftsstelle und seinen unmittelbaren Kollegen zu pflegen, damit man in Konfliktfällen eine Basis hat, um den Konflikt möglichst wertschätzend und friedlich beilegen zu können. Sollte es trotzdem zu einem Konflikt kommen, hilft es, zunächst mal sich selbst darüber klar zu werden, wo wirklich das Problem liegt (liegen könnte), bevor man so völlig planlos in ein Konfliktgespräch geht und sich dann wundert, dass es eskaliert.
08.08.2020, 16:33
(03.08.2020, 14:21)Ayron schrieb:(02.08.2020, 16:55)GAsst schrieb: Die "richtige" Antwort ist natürlich immer die ehrliche. Jedenfalls wenn man davon ausgeht, dass die Eignung für den Beruf im Interview gut festgestellt werden kann. Wenn man dann Dinge sagt, die sich gut anhören, aber nicht zutreffen, könnte das Eignungsurteil falsch ausfallen und man wird unglücklich, weil man im Beruf nicht klar kommt.
Soweit die Theorie.
Es kommt auf den Konflikt an.
Fachliche Konflikte sind anders anzugehen als persönliche. In fachlichen Konflikten soll in der Justiz das bessere Argument gelten. Bei der StA in Fragen des Opportunitätsprinzips hingegen die Ansicht des Vorgesetzten.
In persönlichen Konflikten suche ich mir gern eine Ansicht von jemandem außerhalb. Auch Kompromisse muss man eingehen können. Einen distanzieren Umgang würde ich im Gespräch nicht ankündigen, das kann schnell als Bockigkeit ausgelegt werden. Wenn es eklatante Missstände sind (also Äußerungen eines Kollegen, die an seiner (charakterlichen) Eignung zweifeln lassen) sollte klar gemacht werden, dass man da nicht wegguckt, sondern ggfl. Meldung macht
Darf ich Dich fragen wo du diese Aussage gefunden hast, dass man bei Opportunitätsfragen an die Meinung des Vorgesetzten gebunden ist?
Ich bin da a.A., aber lerne gerne hinzu. Dafür gibt es doch gerade das Mittel der Remonstration.
Viele Grüße
Das ist eine Frage der Machtoptionen. Natürlich hat man die Machtoption der offiziellen Remonstration, wenn der Dienstvorgesetzte eine Weisung ausspricht. Aber es gibt auch hier grds. die Möglichkeit, mit dem gebotenen Respekt nach den sachlichen Argumenten zu fragen (man will schließlich dazulernen) und auch seine eigenen Argumente/Bedenken darzulegen und ggf. hat der Vorgesetzte ja auch die besseren Argumente für seine Vorgehensweise.