28.07.2020, 19:28
Liebe Forengemeinde,
in einem anderen Thread habe ich folgenden Link der Justiz NDS erblickt:
https://www.ofd.niedersachsen.de/download/113020
Darin ist davon die Rede, dass neben weiteren Faktoren ,,2 Praxisempfehlungen“ zu einer ,,herausragenden Bewerbung“ führen können.
Ich hoffe, dass der Thread hier richtig ist (geht ja um die Bewerbung/Einstellung) und falls es dazu bereits einen Thread gibt (habe dazu bislang nichts gefunden) wäre ich für einen Link sehr dankbar.
Nun zu den Fragen: Was genau versteht man unter ,,Praxisempfehlungen“? Sind damit Hinweise in den Stationszeugnissen gemeint (bspw. ,,Ich empfehle XY für die Justiz“)? Gibt es dafür einen vorgesehen Passus um als ,,richtige“ Praxisempfehlung zu gelten? Muss für eine ,,richtige“ Praxisempfehlung dem OLG Bescheid gegeben werden oder steht diese gar in der Personalakte? Gibt es solche Praxisempfehlungen auch außerhalb von NDS (z.B. NRW oder HH)? Werden Praxisempfehlungen, die von der Justiz in NDS ausgesprochen wurden, auch in anderen Ländern berücksichtigt? Hat hier jemand Erfahrungen mit den Auswirkungen solcher Empfehlungen auf die Bewerbung/Einstellung gemacht?
Vielen lieben Dank im Voraus.
Lg
in einem anderen Thread habe ich folgenden Link der Justiz NDS erblickt:
https://www.ofd.niedersachsen.de/download/113020
Darin ist davon die Rede, dass neben weiteren Faktoren ,,2 Praxisempfehlungen“ zu einer ,,herausragenden Bewerbung“ führen können.
Ich hoffe, dass der Thread hier richtig ist (geht ja um die Bewerbung/Einstellung) und falls es dazu bereits einen Thread gibt (habe dazu bislang nichts gefunden) wäre ich für einen Link sehr dankbar.
Nun zu den Fragen: Was genau versteht man unter ,,Praxisempfehlungen“? Sind damit Hinweise in den Stationszeugnissen gemeint (bspw. ,,Ich empfehle XY für die Justiz“)? Gibt es dafür einen vorgesehen Passus um als ,,richtige“ Praxisempfehlung zu gelten? Muss für eine ,,richtige“ Praxisempfehlung dem OLG Bescheid gegeben werden oder steht diese gar in der Personalakte? Gibt es solche Praxisempfehlungen auch außerhalb von NDS (z.B. NRW oder HH)? Werden Praxisempfehlungen, die von der Justiz in NDS ausgesprochen wurden, auch in anderen Ländern berücksichtigt? Hat hier jemand Erfahrungen mit den Auswirkungen solcher Empfehlungen auf die Bewerbung/Einstellung gemacht?
Vielen lieben Dank im Voraus.
Lg
28.07.2020, 19:37
Ich erachte den Referendar als bei der X als gut vorbereitet. = Empfehlung
28.07.2020, 19:57
Weiß nicht, ob es da feste Formulierungen gibt, aber in meinem Stationszeugnis aus der Verwaltungsstation stand:
"Herr .... ist aus unserer Sicht hervorragend für den Justizdienst geeignet." oder so ähnlich. War bei einer Gemeinde, also würde mich wundern, wenn die da von selbst drauf gekommen wären sowas zu schreiben. Kam mir vor, als hätten sie da mögliche Formulierungen von der Stammdienststelle mitbekommen.
"Herr .... ist aus unserer Sicht hervorragend für den Justizdienst geeignet." oder so ähnlich. War bei einer Gemeinde, also würde mich wundern, wenn die da von selbst drauf gekommen wären sowas zu schreiben. Kam mir vor, als hätten sie da mögliche Formulierungen von der Stammdienststelle mitbekommen.
28.07.2020, 20:02
Sehr interessant, dass auch Gemeinden eine Empfehlung für den Justizdienst abgeben können :)
28.07.2020, 20:08
28.07.2020, 22:27
Meine Ausbilderin (Vors. RiLG) in der Zivilstation hat mich mit sehr gut bewertet, was sie nach ihrer überschwänglichen Erklärung bei noch keinem Referendar vor mir gemacht hätte. Habe gerade nochmal ins Stationszeugnis geschaut: Besonders auffällige Formulierungen, wie die von Gast #3 genannte, finden sich da zumindest nicht.
28.07.2020, 22:32
:angel: Also ich kenne um ehrlich zu sein niemanden, der diese Empfehlung im Zeugnis nicht bekommen hätte (Aachen). Und ein sehr gut ist auf dem Ausbilderzeugnis ja auch nichts ungewöhnliches, deshalb halte ich derartige Empfehlungen -zumindest in NRW- allenfalls als hilfreich, wenn man im zweiten nicht die vorausgesetzten Noten hat.
28.07.2020, 22:36
(28.07.2020, 22:27)Gast schrieb: Meine Ausbilderin (Vors. RiLG) in der Zivilstation hat mich mit sehr gut bewertet, was sie nach ihrer überschwänglichen Erklärung bei noch keinem Referendar vor mir gemacht hätte. Habe gerade nochmal ins Stationszeugnis geschaut: Besonders auffällige Formulierungen, wie die von Gast #3 genannte, finden sich da zumindest nicht.
Schreiben auch nicht alle rein. Bei meinem 15-Punkte Zeugnis mit 4 Seiten überschwänglichen Lob vom Landgericht stand es nicht drin, ebensowenig beim "Sehr gut" (ohne Punktwert) aus der StA. Beim 10-Punkte Zeugnis vom Verwaltunsgericht stands dann aber drin. Ich glaube das kommt einfach auf die Vorlage an, die da vom Ausbildenden genutzt wird.
Bei der Behörde stand es übrigens auch drin, hab aber dann drum gebeten es raus zu nehmen...was weiß denn Rechtsrat XY kurz nach seinem 30-jährigen Dienstjubiläum über die Anforderungen der Justiz?
29.07.2020, 11:50
Also bei uns am LG/AG war es in der Zivilstation absolut unüblich und die Ausbilder meinten, es sei nicht gern gesehen, dass sie solche Empfehlungen ins Zeugnis schreiben. Die Noten waren auch eher strenger als in anderen Bezirken.
Habe aber gehört, dass es in anderen Bezirken schon die Regel ist, genau wie das VB.
Habe aber gehört, dass es in anderen Bezirken schon die Regel ist, genau wie das VB.
29.07.2020, 13:13
Soweit ich es aus HH mitbekommen habe, wurde eine entsprechende Empfehlung (jedenfalls in meinem Umfeld) nicht inflationär vergeben.