29.07.2020, 08:51
(29.07.2020, 04:28)Gast schrieb: Die Fachgebiete, in denen der VB-Jurist sich nicht auskennt, kennt der Jurist mit 2xa sich nach Studium und Ref aber auch noch nicht aus. Da hat er sich erst später eingearbeitet. Das hätte der VB-Jurist wohl auch gekonnt. Die Noten aus den Examina streiten für die Vermutung, dass er das sogar besser/schneller/zuverlässiger gekonnt hätte.
Der Jurist mit 2xa hat leider mit seinen Examina zwei Indizien dafür hinterlassen, dass er entweder weniger potential hat oder dieses nicht ausnutzen kann/möchte (bitte keine Beiträge mit Aufzählungen von alterntiven Umständen für das vergleichsweise schlechte Abschneiden in den Prüfungen). Das sind zwei verpasste Chancen, obwohl der Kandidat sich der "Notenfixierung" bewusst war. Das wirkt für Arbeitgeber nunmal etwas weniger attraktiv als bei dem VB-Juristen (bitte keine Beiträge über fehlende Zusammenhänge zwischen Erfolg im Examen und Erfolg im Berufsalltag).
Aus Sicht des Staates oder des ÖD allgemein müsste man sich auch fragen, anhand welcher Kriterien ansonsten die Bestenauslese (insbesondere für den Richterberuf) durchgeführt werden soll (bitte keine Beiträge zu den "viel wichtigeren" Softskills).
Konkret auf den Richterdienst zugeschnitten muss man wohl noch bedenken, dass der Staat ein Interesse an einer umfassenden Verwendbarkeit hat. Wer nur auf einem ultra-spezial-Fachgebiet fit ist, ist da weniger hilfreich. Abgesehen davon, dass (nach der Logik des Staates) in Studium und Ref sehr allgemeine Inhalte und Kompetenzen vermittelt werden, die man in jedem Fall braucht (bitte auch keine Beiträge über die fehlende Berechtigung dieser Annahme).
In den Augen der GK mag man bessere Examensnoten auch noch mit höherer Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft in Verbindung bringen (bitte keine Beiträge zur fehlenden Grundlage dieser Sichtweise).
Etwas harsch formuliert:
Wer kein VB hat, der hätte sich vielleicht lieber in den letzten 7 Jahren mal in die allgemeinen Bereiche und die Klausurpraxis eingearbeitet.
word!
29.07.2020, 09:06
(29.07.2020, 08:51)Gast schrieb:(29.07.2020, 04:28)Gast schrieb: Die Fachgebiete, in denen der VB-Jurist sich nicht auskennt, kennt der Jurist mit 2xa sich nach Studium und Ref aber auch noch nicht aus. Da hat er sich erst später eingearbeitet. Das hätte der VB-Jurist wohl auch gekonnt. Die Noten aus den Examina streiten für die Vermutung, dass er das sogar besser/schneller/zuverlässiger gekonnt hätte.
Der Jurist mit 2xa hat leider mit seinen Examina zwei Indizien dafür hinterlassen, dass er entweder weniger potential hat oder dieses nicht ausnutzen kann/möchte (bitte keine Beiträge mit Aufzählungen von alterntiven Umständen für das vergleichsweise schlechte Abschneiden in den Prüfungen). Das sind zwei verpasste Chancen, obwohl der Kandidat sich der "Notenfixierung" bewusst war. Das wirkt für Arbeitgeber nunmal etwas weniger attraktiv als bei dem VB-Juristen (bitte keine Beiträge über fehlende Zusammenhänge zwischen Erfolg im Examen und Erfolg im Berufsalltag).
Aus Sicht des Staates oder des ÖD allgemein müsste man sich auch fragen, anhand welcher Kriterien ansonsten die Bestenauslese (insbesondere für den Richterberuf) durchgeführt werden soll (bitte keine Beiträge zu den "viel wichtigeren" Softskills).
Konkret auf den Richterdienst zugeschnitten muss man wohl noch bedenken, dass der Staat ein Interesse an einer umfassenden Verwendbarkeit hat. Wer nur auf einem ultra-spezial-Fachgebiet fit ist, ist da weniger hilfreich. Abgesehen davon, dass (nach der Logik des Staates) in Studium und Ref sehr allgemeine Inhalte und Kompetenzen vermittelt werden, die man in jedem Fall braucht (bitte auch keine Beiträge über die fehlende Berechtigung dieser Annahme).
In den Augen der GK mag man bessere Examensnoten auch noch mit höherer Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft in Verbindung bringen (bitte keine Beiträge zur fehlenden Grundlage dieser Sichtweise).
Etwas harsch formuliert:
Wer kein VB hat, der hätte sich vielleicht lieber in den letzten 7 Jahren mal in die allgemeinen Bereiche und die Klausurpraxis eingearbeitet.
word!
Word
29.07.2020, 09:08
(29.07.2020, 08:51)Gast schrieb:(29.07.2020, 04:28)Gast schrieb: Die Fachgebiete, in denen der VB-Jurist sich nicht auskennt, kennt der Jurist mit 2xa sich nach Studium und Ref aber auch noch nicht aus. Da hat er sich erst später eingearbeitet. Das hätte der VB-Jurist wohl auch gekonnt. Die Noten aus den Examina streiten für die Vermutung, dass er das sogar besser/schneller/zuverlässiger gekonnt hätte.
Der Jurist mit 2xa hat leider mit seinen Examina zwei Indizien dafür hinterlassen, dass er entweder weniger potential hat oder dieses nicht ausnutzen kann/möchte (bitte keine Beiträge mit Aufzählungen von alterntiven Umständen für das vergleichsweise schlechte Abschneiden in den Prüfungen). Das sind zwei verpasste Chancen, obwohl der Kandidat sich der "Notenfixierung" bewusst war. Das wirkt für Arbeitgeber nunmal etwas weniger attraktiv als bei dem VB-Juristen (bitte keine Beiträge über fehlende Zusammenhänge zwischen Erfolg im Examen und Erfolg im Berufsalltag).
Aus Sicht des Staates oder des ÖD allgemein müsste man sich auch fragen, anhand welcher Kriterien ansonsten die Bestenauslese (insbesondere für den Richterberuf) durchgeführt werden soll (bitte keine Beiträge zu den "viel wichtigeren" Softskills).
Konkret auf den Richterdienst zugeschnitten muss man wohl noch bedenken, dass der Staat ein Interesse an einer umfassenden Verwendbarkeit hat. Wer nur auf einem ultra-spezial-Fachgebiet fit ist, ist da weniger hilfreich. Abgesehen davon, dass (nach der Logik des Staates) in Studium und Ref sehr allgemeine Inhalte und Kompetenzen vermittelt werden, die man in jedem Fall braucht (bitte auch keine Beiträge über die fehlende Berechtigung dieser Annahme).
In den Augen der GK mag man bessere Examensnoten auch noch mit höherer Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft in Verbindung bringen (bitte keine Beiträge zur fehlenden Grundlage dieser Sichtweise).
Etwas harsch formuliert:
Wer kein VB hat, der hätte sich vielleicht lieber in den letzten 7 Jahren mal in die allgemeinen Bereiche und die Klausurpraxis eingearbeitet.
word!
Mit 2xa kann einem ja auch egal sein, ob der Fokus aufs zweite Examen gelegt wird oder beide berücksichtigt werden :rolleyes: Darum geht es hier doch.
Meiner Erfahrung nach schauen Kanzleien zumindest auch auf das erste. Es wissen alle, dass Glück und Pech auch eine Rolle spielen - allerdings in beide Richtungen. Bei 11 und 7 glaubt man eben, dass der wahre Leistungsststand irgendwo dazwischen liegt. Bei einem Kandidaten mit 9,0 und 5,5 wird man dasselbe glauben, aber ggf "reicht" das dann nicht in der GK.
Noten unter B im zweiten können schwer "ausgeglichen" werden, weil man denkt, selbst wenn es schlecht läuft sollte ein guter Kandidat noch überall sechs Punkte rausholen und mit der mündlichen auf B kommen. Manche sehen das strenger und meinen, man müsse eben mindestens auf 7 oder 8 kommen.
29.07.2020, 09:13
(29.07.2020, 04:28)Gast schrieb: Die Fachgebiete, in denen der VB-Jurist sich nicht auskennt, kennt der Jurist mit 2xa sich nach Studium und Ref aber auch noch nicht aus. Da hat er sich erst später eingearbeitet. Das hätte der VB-Jurist wohl auch gekonnt. Die Noten aus den Examina streiten für die Vermutung, dass er das sogar besser/schneller/zuverlässiger gekonnt hätte.Schön, dass Du die RIchtigstellungen für Deine Behauptung immer gleich mitlieferst, auch wenn Du sie mit "bitte keine Beiträge über..." einleitest. Wer sich Kritik verbittet, hat im Allgemeinen ANgst, dass sie stimmt. Insofern ist das wahrscheinlich der selbstentlarvendste Beitrag den dieses Forum je gesehen hat. Mach so weiter.
Der Jurist mit 2xa hat leider mit seinen Examina zwei Indizien dafür hinterlassen, dass er entweder weniger potential hat oder dieses nicht ausnutzen kann/möchte (bitte keine Beiträge mit Aufzählungen von alterntiven Umständen für das vergleichsweise schlechte Abschneiden in den Prüfungen). Das sind zwei verpasste Chancen, obwohl der Kandidat sich der "Notenfixierung" bewusst war. Das wirkt für Arbeitgeber nunmal etwas weniger attraktiv als bei dem VB-Juristen (bitte keine Beiträge über fehlende Zusammenhänge zwischen Erfolg im Examen und Erfolg im Berufsalltag).
Aus Sicht des Staates oder des ÖD allgemein müsste man sich auch fragen, anhand welcher Kriterien ansonsten die Bestenauslese (insbesondere für den Richterberuf) durchgeführt werden soll (bitte keine Beiträge zu den "viel wichtigeren" Softskills).
Konkret auf den Richterdienst zugeschnitten muss man wohl noch bedenken, dass der Staat ein Interesse an einer umfassenden Verwendbarkeit hat. Wer nur auf einem ultra-spezial-Fachgebiet fit ist, ist da weniger hilfreich. Abgesehen davon, dass (nach der Logik des Staates) in Studium und Ref sehr allgemeine Inhalte und Kompetenzen vermittelt werden, die man in jedem Fall braucht (bitte auch keine Beiträge über die fehlende Berechtigung dieser Annahme).
In den Augen der GK mag man bessere Examensnoten auch noch mit höherer Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft in Verbindung bringen (bitte keine Beiträge zur fehlenden Grundlage dieser Sichtweise).
Etwas harsch formuliert:
Wer kein VB hat, der hätte sich vielleicht lieber in den letzten 7 Jahren mal in die allgemeinen Bereiche und die Klausurpraxis eingearbeitet.
29.07.2020, 09:29
(29.07.2020, 09:13)Gast schrieb:(29.07.2020, 04:28)Gast schrieb: Die Fachgebiete, in denen der VB-Jurist sich nicht auskennt, kennt der Jurist mit 2xa sich nach Studium und Ref aber auch noch nicht aus. Da hat er sich erst später eingearbeitet. Das hätte der VB-Jurist wohl auch gekonnt. Die Noten aus den Examina streiten für die Vermutung, dass er das sogar besser/schneller/zuverlässiger gekonnt hätte.Schön, dass Du die RIchtigstellungen für Deine Behauptung immer gleich mitlieferst, auch wenn Du sie mit "bitte keine Beiträge über..." einleitest. Wer sich Kritik verbittet, hat im Allgemeinen ANgst, dass sie stimmt. Insofern ist das wahrscheinlich der selbstentlarvendste Beitrag den dieses Forum je gesehen hat. Mach so weiter.
Der Jurist mit 2xa hat leider mit seinen Examina zwei Indizien dafür hinterlassen, dass er entweder weniger potential hat oder dieses nicht ausnutzen kann/möchte (bitte keine Beiträge mit Aufzählungen von alterntiven Umständen für das vergleichsweise schlechte Abschneiden in den Prüfungen). Das sind zwei verpasste Chancen, obwohl der Kandidat sich der "Notenfixierung" bewusst war. Das wirkt für Arbeitgeber nunmal etwas weniger attraktiv als bei dem VB-Juristen (bitte keine Beiträge über fehlende Zusammenhänge zwischen Erfolg im Examen und Erfolg im Berufsalltag).
Aus Sicht des Staates oder des ÖD allgemein müsste man sich auch fragen, anhand welcher Kriterien ansonsten die Bestenauslese (insbesondere für den Richterberuf) durchgeführt werden soll (bitte keine Beiträge zu den "viel wichtigeren" Softskills).
Konkret auf den Richterdienst zugeschnitten muss man wohl noch bedenken, dass der Staat ein Interesse an einer umfassenden Verwendbarkeit hat. Wer nur auf einem ultra-spezial-Fachgebiet fit ist, ist da weniger hilfreich. Abgesehen davon, dass (nach der Logik des Staates) in Studium und Ref sehr allgemeine Inhalte und Kompetenzen vermittelt werden, die man in jedem Fall braucht (bitte auch keine Beiträge über die fehlende Berechtigung dieser Annahme).
In den Augen der GK mag man bessere Examensnoten auch noch mit höherer Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft in Verbindung bringen (bitte keine Beiträge zur fehlenden Grundlage dieser Sichtweise).
Etwas harsch formuliert:
Wer kein VB hat, der hätte sich vielleicht lieber in den letzten 7 Jahren mal in die allgemeinen Bereiche und die Klausurpraxis eingearbeitet.
Du hast seine Hinweise nicht verstanden. Er ist sich einfach bewusst, dass jemand mit 2xa auch ein guter Jurist sein kann und es auch äussere Umstände gibt, die einen auf zwei schlechte Noten bringen. Deswegen sind die Examina ja auch nur Indizien, wie er schreibt. Nur bringt einem das nichts, da GKen andere Umstände regelmässig egal sein werden.
Dass Softskills im Richterberuf auch sehr wichtig sind, wird nicht bestritten, aber das interessiert offenbar bei der Einstellung faktisch niemanden.
29.07.2020, 09:31
(29.07.2020, 09:13)Gast schrieb:(29.07.2020, 04:28)Gast schrieb: Die Fachgebiete, in denen der VB-Jurist sich nicht auskennt, kennt der Jurist mit 2xa sich nach Studium und Ref aber auch noch nicht aus. Da hat er sich erst später eingearbeitet. Das hätte der VB-Jurist wohl auch gekonnt. Die Noten aus den Examina streiten für die Vermutung, dass er das sogar besser/schneller/zuverlässiger gekonnt hätte.Schön, dass Du die RIchtigstellungen für Deine Behauptung immer gleich mitlieferst, auch wenn Du sie mit "bitte keine Beiträge über..." einleitest. Wer sich Kritik verbittet, hat im Allgemeinen ANgst, dass sie stimmt. Insofern ist das wahrscheinlich der selbstentlarvendste Beitrag den dieses Forum je gesehen hat. Mach so weiter.
Der Jurist mit 2xa hat leider mit seinen Examina zwei Indizien dafür hinterlassen, dass er entweder weniger potential hat oder dieses nicht ausnutzen kann/möchte (bitte keine Beiträge mit Aufzählungen von alterntiven Umständen für das vergleichsweise schlechte Abschneiden in den Prüfungen). Das sind zwei verpasste Chancen, obwohl der Kandidat sich der "Notenfixierung" bewusst war. Das wirkt für Arbeitgeber nunmal etwas weniger attraktiv als bei dem VB-Juristen (bitte keine Beiträge über fehlende Zusammenhänge zwischen Erfolg im Examen und Erfolg im Berufsalltag).
Aus Sicht des Staates oder des ÖD allgemein müsste man sich auch fragen, anhand welcher Kriterien ansonsten die Bestenauslese (insbesondere für den Richterberuf) durchgeführt werden soll (bitte keine Beiträge zu den "viel wichtigeren" Softskills).
Konkret auf den Richterdienst zugeschnitten muss man wohl noch bedenken, dass der Staat ein Interesse an einer umfassenden Verwendbarkeit hat. Wer nur auf einem ultra-spezial-Fachgebiet fit ist, ist da weniger hilfreich. Abgesehen davon, dass (nach der Logik des Staates) in Studium und Ref sehr allgemeine Inhalte und Kompetenzen vermittelt werden, die man in jedem Fall braucht (bitte auch keine Beiträge über die fehlende Berechtigung dieser Annahme).
In den Augen der GK mag man bessere Examensnoten auch noch mit höherer Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft in Verbindung bringen (bitte keine Beiträge zur fehlenden Grundlage dieser Sichtweise).
Etwas harsch formuliert:
Wer kein VB hat, der hätte sich vielleicht lieber in den letzten 7 Jahren mal in die allgemeinen Bereiche und die Klausurpraxis eingearbeitet.
Warum, er hat doch völlig recht. Kritik wäre ja keine an ihm, sondern an einem System, das aber eben genau so funktioniert, wie er das hier gerade erklärt hat. Also gibts auch keine Kritik an ihm, die er sich verbitten müsste. Dass er das immer gleich mitliefert, ist mE völlig sinnvoll: wieso sollte man hier jetzt zum hundersten Mal diskutieren, ob das so richtig/sinnvoll/gerecht oder was auch immer ist? Wenn ich zb mit 7,74 Richter in NRW werden möchte und hier im Forum frage, ob das geht, ist die Antwort "Nein, die stellen erst ab 7,76 ein" doch auch inhaltlich richtig. Nur, weil daraus dann wieder ne Diskussion darüber wird, wie sinnvoll das ist, ändert sich die Antwort auf meine Frage ja trotzdem nicht.
29.07.2020, 09:49
(28.07.2020, 15:02)Gast schrieb: Naja, Rubrum pinseln ist jetzt m.E. nicht unbedingt ne Praxisfertigkeit. :D
Du verstehst.
Ich finde die Klausuren aus dem zweiten Examen weniger anspruchsvoll. Erstens sind die materiellrechtlich oft deutlich leichter. Zweitens man hat die Kommentare, wo man die Lösung zT einfach nur abschreiben muss. Drittens das prozessuale und formale Gedöns muss man zwar irgendwie drauf haben, ist aber auch kein juristisches Hochreck.
29.07.2020, 11:17
Ich muss mal eine Lanze für das erste Examen brechen:
Einstellungstechnisch stehen erstes und zweites Examen bei uns (GK) völlig gleichberechtigt mit der Gewichtung 50/50 nebeneinander. Ich finde das erste Examen zudem weiterhin sehr aussagekräftig, da es mE das juristisch/intellektuell forderndere Examen ist, d.h. der Kenntnisstand hinsichtlich des materiellen Rechts und auch die saubere Anwendung der juristischen Methodik, Argumentationstiefe usw. besonders wichtig ist. Es ist also eher das wissenschaftliche Examen.
Demgegenüber stehen im zweiten eher Themen wie Praxistauglichkeit, Aufbau, Formalien, Prozessrecht im Vordergrund, es ist also eher das Praktikerexamen. Dazu muss man jedoch sagen, dass damit allein die Justiz- und Behördenpraxis gemeint ist und man das meiste außerhalb dieser Bereiche so gut wie nie gebrauchen kann. Lediglich die dabei gezeigte Belastbarkeit und die Fähigkeit, in beschränktem Zeitraum eine gute schriftliche Leistung abzuliefern sind auch für Großkanzleien interessant. Zudem ist es das "jüngere" Examen und bildet den aktuellen Leistungsstand evtl. besser ab als das länger zurückliegende erste Examen.
Die allergrößte Bedeutung hat das 1. Examen jedoch als Türöffner: Man kann damit bereits eine Promotionsstelle, einen LL.M. Platz an einer prestigeträchtigen Uni, Stipendien, Stellen am Lehrstuhl, WissMit Stellen bei tollen Kanzleien, Refplätze undundund ergattern. Dabei trifft man schon die richtigen Leute, kommt in gute Lerngruppen, bekommt vom Arbeitgeber Klausurenkurse, Repetitorien etc. gestellt usw. Also alles einfach sehr gute Ausgangsbedingungen für auch ein zweites gutes Examen. Mit schwachem ersten sieht es demgegenüber erstmal düster aus. Daher habe ich persönlich den Druck vor dem ersten auch als deutlich größer empfunden, eben da es so eine Weichenstellung ist und einem ohne gutes erstes viele Möglichkeiten verschlossen bleiben.
Einstellungstechnisch stehen erstes und zweites Examen bei uns (GK) völlig gleichberechtigt mit der Gewichtung 50/50 nebeneinander. Ich finde das erste Examen zudem weiterhin sehr aussagekräftig, da es mE das juristisch/intellektuell forderndere Examen ist, d.h. der Kenntnisstand hinsichtlich des materiellen Rechts und auch die saubere Anwendung der juristischen Methodik, Argumentationstiefe usw. besonders wichtig ist. Es ist also eher das wissenschaftliche Examen.
Demgegenüber stehen im zweiten eher Themen wie Praxistauglichkeit, Aufbau, Formalien, Prozessrecht im Vordergrund, es ist also eher das Praktikerexamen. Dazu muss man jedoch sagen, dass damit allein die Justiz- und Behördenpraxis gemeint ist und man das meiste außerhalb dieser Bereiche so gut wie nie gebrauchen kann. Lediglich die dabei gezeigte Belastbarkeit und die Fähigkeit, in beschränktem Zeitraum eine gute schriftliche Leistung abzuliefern sind auch für Großkanzleien interessant. Zudem ist es das "jüngere" Examen und bildet den aktuellen Leistungsstand evtl. besser ab als das länger zurückliegende erste Examen.
Die allergrößte Bedeutung hat das 1. Examen jedoch als Türöffner: Man kann damit bereits eine Promotionsstelle, einen LL.M. Platz an einer prestigeträchtigen Uni, Stipendien, Stellen am Lehrstuhl, WissMit Stellen bei tollen Kanzleien, Refplätze undundund ergattern. Dabei trifft man schon die richtigen Leute, kommt in gute Lerngruppen, bekommt vom Arbeitgeber Klausurenkurse, Repetitorien etc. gestellt usw. Also alles einfach sehr gute Ausgangsbedingungen für auch ein zweites gutes Examen. Mit schwachem ersten sieht es demgegenüber erstmal düster aus. Daher habe ich persönlich den Druck vor dem ersten auch als deutlich größer empfunden, eben da es so eine Weichenstellung ist und einem ohne gutes erstes viele Möglichkeiten verschlossen bleiben.
29.07.2020, 11:22
(29.07.2020, 09:13)Gast schrieb: Insofern ist das wahrscheinlich der selbstentlarvendste Beitrag den dieses Forum je gesehen hat. Mach so weiter.
Vorschläge:
1. Gründe deine eigene Kanzlei auf einem Fachgebiet im Kapitalmarktrecht, ziehe sie hoch, gebe dabei den Kandidaten mit ausreichend die gleichen Chancen wie den Kandidaten mit gut und mache denselben Umsatz wie die in der gleichen Straße sitzende HM-Kapitalmarktrecht-SpinOff-Boutique.
2. Bewirb dich auf begehrte Stellen im ÖD und überzeuge im Zusammenhang mit der Ernennung eines deiner Konkurrenten das VG davon, dass du mit ausreichend eigentlich genau so gut wie der Kollege mit gut gewesen bist und man berücksichtigen muss, dass du in deinen Klausurwochen jeweils nur ganz übel erkältet warst, währen der Kollege sich pudelwohl gefühlt hat.
3. Bewirb dich mit ausreichend (im Zweiten) auf eine Richterstelle und klage dich später mit der Bergündung da rein, dass du doch die Befähigung zum Richteramt hast und dies auch deutlich erkennbar wäre, wenn man nur dein enormes Gerechtigkeitsempfindenberücksichtigen würde.
Ich denke, dass alle diese "Vorschläge" schon von jemandem befolgt wurde. Nur noch nie erfolgreich.
Die Schreiber hier im Forum sind nicht verantwortlich für diese "Gesetze" auf dem Bewerbermarkt. Deswegen kann es auch egal sein, ob sie diese persönlich gutheißen oder nicht.
29.07.2020, 11:36
(29.07.2020, 11:17)C8H10N4O2 schrieb: Ich muss mal eine Lanze für das erste Examen brechen:
Einstellungstechnisch stehen erstes und zweites Examen bei uns (GK) völlig gleichberechtigt mit der Gewichtung 50/50 nebeneinander. Ich finde das erste Examen zudem weiterhin sehr aussagekräftig, da es mE das juristisch/intellektuell forderndere Examen ist, d.h. der Kenntnisstand hinsichtlich des materiellen Rechts und auch die saubere Anwendung der juristischen Methodik, Argumentationstiefe usw. besonders wichtig ist. Es ist also eher das wissenschaftliche Examen.
Demgegenüber stehen im zweiten eher Themen wie Praxistauglichkeit, Aufbau, Formalien, Prozessrecht im Vordergrund, es ist also eher das Praktikerexamen. Dazu muss man jedoch sagen, dass damit allein die Justiz- und Behördenpraxis gemeint ist und man das meiste außerhalb dieser Bereiche so gut wie nie gebrauchen kann. Lediglich die dabei gezeigte Belastbarkeit und die Fähigkeit, in beschränktem Zeitraum eine gute schriftliche Leistung abzuliefern sind auch für Großkanzleien interessant. Zudem ist es das "jüngere" Examen und bildet den aktuellen Leistungsstand evtl. besser ab als das länger zurückliegende erste Examen.
Die allergrößte Bedeutung hat das 1. Examen jedoch als Türöffner: Man kann damit bereits eine Promotionsstelle, einen LL.M. Platz an einer prestigeträchtigen Uni, Stipendien, Stellen am Lehrstuhl, WissMit Stellen bei tollen Kanzleien, Refplätze undundund ergattern. Dabei trifft man schon die richtigen Leute, kommt in gute Lerngruppen, bekommt vom Arbeitgeber Klausurenkurse, Repetitorien etc. gestellt usw. Also alles einfach sehr gute Ausgangsbedingungen für auch ein zweites gutes Examen. Mit schwachem ersten sieht es demgegenüber erstmal düster aus. Daher habe ich persönlich den Druck vor dem ersten auch als deutlich größer empfunden, eben da es so eine Weichenstellung ist und einem ohne gutes erstes viele Möglichkeiten verschlossen bleiben.
Das, was du schreibst, finde ich plausibel. Ohne dir zu widersprechen hier aber vielleicht noch ein Faktor, der das Zweite etwas herausstellt:
Ich habe den Eindruck, dass man das zweite Examen unter "widrigeren" Bedingungen ablegt bzw. sich darauf vorbereitet. Beim Ersten ist es ja so, dass die weit überwiegende Mehrheit in Ruhe einen Jahreskurs besucht und dann ggfs sogar noch ein halbes Jahr Selbststudium dranhängt. Da macht man bis zu 18 Monate nichts anderes als sich tagtäglich auf Examensklausuren vorzubereiten.
Das kappt nach meinem Empfinden (bin gerade 7 Monate vor den Klausuren) im Zweiten nicht so zuverlässig. Es sind insgesamt nur 20 Monate bis zu den Klausuren und die kann man nicht ausschließlich durchlernen, sondern muss eben auch noch Stationsarbeit leisten. Dazu kommt, dass manche Themen (wie etwa Zwangsvollstreckungsklausuren) überhaupt erst in der zweiten Hälfte des Refs in der AG besprochen werden. Das sorgt in meinen Augen dafür, dass die Vorbereitung auf das Zweite einfach sehr viel "unangenehmer" ist als die Vorbereitung auf das Erste (von Corona mit geschlossenen Bibs gar nicht zu reden). Wer unter diesen Umständen ein tolles Ergebnis holt, hat in meinen Augen besondere Anerkennung verdient.
Dass das Erste daher leicht oder gar wertlos sei, will ich überhaupt nicht sagen. Es sind aber andere Umstände.