07.07.2020, 21:29
Guten Abend allerseits,
Eine etwas unbeholfene Frage: Ich befinde mich derzeit in der Wahlstation die ich bei Gericht absolviere und die sich so langsam aber sicher dem Ende nähert. Mein Ausbilder ist herausragend ich habe viel bei ihm gelernt.
Das würde ich angesichts der sonst eher ungenügenden Referendarausbildung mit einer kleinen Aufmerksamkeit würdigen wollen. Nun: Ist das redlich? Hat das jemand von euch mal gemacht? Oder begebe ich mich damit mit einem Bein in den 30sten Abschnitt des Besonderen Teils des StGB und das Ganze geht eher nach hinten los ?
Eine etwas unbeholfene Frage: Ich befinde mich derzeit in der Wahlstation die ich bei Gericht absolviere und die sich so langsam aber sicher dem Ende nähert. Mein Ausbilder ist herausragend ich habe viel bei ihm gelernt.
Das würde ich angesichts der sonst eher ungenügenden Referendarausbildung mit einer kleinen Aufmerksamkeit würdigen wollen. Nun: Ist das redlich? Hat das jemand von euch mal gemacht? Oder begebe ich mich damit mit einem Bein in den 30sten Abschnitt des Besonderen Teils des StGB und das Ganze geht eher nach hinten los ?
07.07.2020, 21:32
Uns wurde damals am Gericht gesagt, dass Geschenke nicht in Ordnung sind.
Wir haben trotzdem sowohl unserer AG-Leiterin etwas geschenkt als auch ich meinem Ausbilder, alles aber in einem finanziellen Bereich den keinen interessieren würde.
Mein Ausbilder hat eine nette Karte bekommen, Schokolade und für sein Kind einen kleinen Spielzeug-LKW, alles zusammen dekorativ verpackt. Der LKW passte ganz gut zu den Akten, die ich bei ihm so hatte.
Ich vermute alles unter 10 Euro wird keine Probleme machen.
Wir haben trotzdem sowohl unserer AG-Leiterin etwas geschenkt als auch ich meinem Ausbilder, alles aber in einem finanziellen Bereich den keinen interessieren würde.
Mein Ausbilder hat eine nette Karte bekommen, Schokolade und für sein Kind einen kleinen Spielzeug-LKW, alles zusammen dekorativ verpackt. Der LKW passte ganz gut zu den Akten, die ich bei ihm so hatte.
Ich vermute alles unter 10 Euro wird keine Probleme machen.
07.07.2020, 21:37
(07.07.2020, 21:29)Gast schrieb: Guten Abend allerseits,
Eine etwas unbeholfene Frage: Ich befinde mich derzeit in der Wahlstation die ich bei Gericht absolviere und die sich so langsam aber sicher dem Ende nähert. Mein Ausbilder ist herausragend ich habe viel bei ihm gelernt.
Das würde ich angesichts der sonst eher ungenügenden Referendarausbildung mit einer kleinen Aufmerksamkeit würdigen wollen. Nun: Ist das redlich? Hat das jemand von euch mal gemacht? Oder begebe ich mich damit mit einem Bein in den 30sten Abschnitt des Besonderen Teils des StGB und das Ganze geht eher nach hinten los ?
Traurig, dass solche Fragen überhaupt in scheinbar ernsthafter Absicht gestellt werden. Gesunder Menschenverstand kam im Studium nicht vor, gell?
08.07.2020, 07:11
Wieso studieren wir überhaupt Jura, wenn der gesunde Menschenverstand ausreicht?!?!?!
Solche Normen wie §§ 331 ff StGB sind ja scheiß egal. Btw wurden da schon Beamte verurteilt weil ihnen 6 € Lachs geschenkt wurde. Wer in Juris stöbert, findet das schnell.
Solche Normen wie §§ 331 ff StGB sind ja scheiß egal. Btw wurden da schon Beamte verurteilt weil ihnen 6 € Lachs geschenkt wurde. Wer in Juris stöbert, findet das schnell.
08.07.2020, 07:37
A-a-a-aber Menschenverstand..
08.07.2020, 07:43
(08.07.2020, 07:11)Gast schrieb: Wieso studieren wir überhaupt Jura, wenn der gesunde Menschenverstand ausreicht?!?!?!
Solche Normen wie §§ 331 ff StGB sind ja scheiß egal. Btw wurden da schon Beamte verurteilt weil ihnen 6 € Lachs geschenkt wurde. Wer in Juris stöbert, findet das schnell.
Urteile hin oder her - egal sind diese §§ in der Realität schon :finna:
08.07.2020, 07:57
Jura und Praxis klaffen manchmal auseinander. Es gibt halt Dinge die rechtlich möglich; aber unangebracht wären. In NRW schenkt man den AG Leitern was. Meinen Richtern habe ich immer Hussel Pralinen geschenkt; kam sehr gut an. Aber einige aus meiner AG habens nicht gemacht; weil sie einfach keinen persönlichen/freundschaftlichen Bezug zu den Ausbildern entwickelt haben. Die Ausbilder haben da aber auch keine Erwartungshaltung.
08.07.2020, 08:10
(07.07.2020, 21:37)Gast schrieb:(07.07.2020, 21:29)Gast schrieb: Guten Abend allerseits,
Eine etwas unbeholfene Frage: Ich befinde mich derzeit in der Wahlstation die ich bei Gericht absolviere und die sich so langsam aber sicher dem Ende nähert. Mein Ausbilder ist herausragend ich habe viel bei ihm gelernt.
Das würde ich angesichts der sonst eher ungenügenden Referendarausbildung mit einer kleinen Aufmerksamkeit würdigen wollen. Nun: Ist das redlich? Hat das jemand von euch mal gemacht? Oder begebe ich mich damit mit einem Bein in den 30sten Abschnitt des Besonderen Teils des StGB und das Ganze geht eher nach hinten los ?
Traurig, dass solche Fragen überhaupt in scheinbar ernsthafter Absicht gestellt werden. Gesunder Menschenverstand kam im Studium nicht vor, gell?
Meine Güte.....habe als Threadersteller lediglich etwas Nahbereichsempirie betreiben wollen. Empfindest du jetzt Befriedigung, weil du zur späten Stunde noch unkonstruktiven Senf dazugeben konntest? Was ist gesunder Menschenverstand by the way? Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass ich nie so einen Post wie den deinen Posten würde; hält das gesellschaftliche Miteinander nämlich unnötig auf und das ist schlecht.
Wie dem auch sei.
Und angesichts der obigen Post ist das wohl auch nicht völlig unproblematisch. Finde es aber auch einen Unterschied, ob man als gesamte AG dem jeweiligen Ausbilder etwas schenkt oder halt im One-to-One-Verhältnis.
Aber Danke für eure Einschätzung! Ist schon einmal eine gute Marschroute. Und bei solchen Sachen bin ich gerne auf der sicheren Seite.
08.07.2020, 09:54
Einer meiner Einzelausbilder hat das damals (es ging um ne kleine Schachtel Merci) abgelehnt und gesagt ich soll es bitte wenn überhaupt einfach in deren Kaffeeküche bringen
War dann ehrlich gesagt etwas unangenehm die ganze Nummer
War dann ehrlich gesagt etwas unangenehm die ganze Nummer
08.07.2020, 10:00
Das ist es nämlich. Soweit der Ausbilder dafür etwas sensibel ist, wird's entweder für dich peinlich oder für ihn unangenehm.
Uns wurde ausdrücklich gesagt, dass gar nichts (!) geschenkt wird.
Uns wurde ausdrücklich gesagt, dass gar nichts (!) geschenkt wird.