05.07.2020, 09:03
05.07.2020, 14:08
(05.07.2020, 09:03)Gast23 schrieb: Um das mal auf die ursprüngliche Frage nach der Einstellung zu beziehen.
Entweder man ist krank, lässt sich behandeln und schreibt Examen wenn man wieder gesund ist und brauch keinen Bonus
Oder
Man ist chronisch krank, dann ist auch die Leistungsfähigkeit nicht nur temporär fürs Examen gemindert, sondern spiegelt letztendlich die Persönlichkeit des Prüflings wider. Kann er dann peformen kann er auch Richter werden, wenn nicht eben nicht.
Nein, kann er eben nicht, weil da die Amtsarztuntersuchung im Weg steht und z.B. bei Morbus Crohn Patienten, die jahrelang nicht beim Arzt oder symptomfrei waren, dann behauptet wird es kömne ja irgendwann wieder kommen und den dienstunfähig machen. Und dem Wiederausbruch kann man da nicht so leicht mit der Dauereinnahme von Mesalazin vorbeugen wie z.B. bei Colitis ulcerosa.
05.07.2020, 14:12
Außerdem gibt es ja auch chronische Krankheiten, die sich phasenweise und unter Stress wie Prüfungsstress verstärken, d.h. die Stationszeugnisse sind alle gut und der staatliche Teil dann 6,x. Wie gesagt kann Prüfungsangst als besonders belastende Situation sogar einen IQ Test verfälschen. Das hat dann mit der Leistungsfähigkeit im Arbeitsalltag nichts zu tun, ist also ein reiner Stresstest wie die Stressinterviews in den Vorstellungsrunden.
05.07.2020, 14:16
Wer nicht klug genug ist für die Zeit Medikamente dagegen zu nehmen, ist selbst schuld. Das sind nur zwei Wochen. Die überbrückt man medikamentös und freut sich über eine gute Note.
05.07.2020, 15:52
05.07.2020, 16:22
super schwachsinnig ist seine Prüfungsangst nicht behandeln zu lassen und dann für immer mit 6p rumzurennen. Top Entscheidung. Intelligenz ist die Fähigkeit Probleme zu lösen. Damit ist dann alles bewiesen und die Note gerechtfertigt.
05.07.2020, 16:58
(05.07.2020, 16:22)Gast schrieb: super schwachsinnig ist seine Prüfungsangst nicht behandeln zu lassen und dann für immer mit 6p rumzurennen. Top Entscheidung. Intelligenz ist die Fähigkeit Probleme zu lösen. Damit ist dann alles bewiesen und die Note gerechtfertigt.
Das Ding ist halt, dass die Medikamente, die mir gegen Prüfungsangst verschrieben wurden (Diazepam fürs 1. Examen, Pipamperon fürs 2.) mich zwar beruhigt haben, aber auch total nebelig im Kopf. Und es ist im Examen nicht besonders hilfreich, wenn man jeden Satz 3 mal lesen muss um ihn zu verstehen. Da tauscht man dann Pest gegen Cholera.
Davon ab: Das Juristische Examen ist keine Intelligenzprüfung.
05.07.2020, 17:01
(05.07.2020, 14:08)Gast schrieb:(05.07.2020, 09:03)Gast23 schrieb: Um das mal auf die ursprüngliche Frage nach der Einstellung zu beziehen.
Entweder man ist krank, lässt sich behandeln und schreibt Examen wenn man wieder gesund ist und brauch keinen Bonus
Oder
Man ist chronisch krank, dann ist auch die Leistungsfähigkeit nicht nur temporär fürs Examen gemindert, sondern spiegelt letztendlich die Persönlichkeit des Prüflings wider. Kann er dann peformen kann er auch Richter werden, wenn nicht eben nicht.
Nein, kann er eben nicht, weil da die Amtsarztuntersuchung im Weg steht und z.B. bei Morbus Crohn Patienten, die jahrelang nicht beim Arzt oder symptomfrei waren, dann behauptet wird es kömne ja irgendwann wieder kommen und den dienstunfähig machen. Und dem Wiederausbruch kann man da nicht so leicht mit der Dauereinnahme von Mesalazin vorbeugen wie z.B. bei Colitis ulcerosa.
Das was du hier schreibst, sind doch bloße Behauptungen von Unwahrheiten. Seit der Rechtsprechungsänderung von 2013 in Bezug auf die gesundheitliche Eignung ist es überhaupt kein Problem, auch psychische Probleme behandeln zu lassen.
Klar ein gewisses Risiko besteht, aber das besteht immer und überall.
Aber besser behandelt, gesund und evtl n VB und dann mal sehen was der Amtsarzt sagt, als krank, schlechte Note, unbehandelt und schon keine Möglichkeit zum Amtsarzt zu kommen.
Wer so unter einer Krankheit leidet und nur wegen dem Amtsarzt nicht zur Behandlung geht hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
05.07.2020, 17:11
Bezüglich Morbus Crohn ist es eben VOR 2013 schlecht bzw beinahe Ausschluss. Seit 2013 reicht aber die Behauptung nicht, es könne ja wiederkommen, sondern es muss überwiegend wahrscheinlich so schwerwiegend wiederkommen, dass man dienstunfähig wird. Wenn dafüe im zeitpunkt der verbeamtung keine Anzeichen bestehen KANN der Amtsarzt das der Eignung nicht entgegen stellen
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
05.07.2020, 17:25
(05.07.2020, 14:12)Gast schrieb: Außerdem gibt es ja auch chronische Krankheiten, die sich phasenweise und unter Stress wie Prüfungsstress verstärken, d.h. die Stationszeugnisse sind alle gut und der staatliche Teil dann 6,x. Wie gesagt kann Prüfungsangst als besonders belastende Situation sogar einen IQ Test verfälschen. Das hat dann mit der Leistungsfähigkeit im Arbeitsalltag nichts zu tun, ist also ein reiner Stresstest wie die Stressinterviews in den Vorstellungsrunden.
Prüfungsangst ist laut Auskunft der mir bekannten psychologischen Gutachter eigentlich sehr gut behandelbar. Oder bist ich da falsch bzw. unzureichend unterrichtet?
Jedenfalls fällt es mir schwer zu verstehen, dass ein eigentlich "guter" Kandidat bei Inanspruchnahme therapeutischer Unterstützung nur bei 6,1 landen sollte (bei 8 Klausuren und 5 mündlichen Prufungsleistungen dürfte man dann ja auch keine Einzelleistung im eigentlichen guten Bereich abgerufen haben?).
Das mit dem stressfreien Arbeitsalltag stimmt mMn für unsichere Personen im Justizdienst nicht. Jedenfalls in den HVT gibt es in vielen Rechtsgebieten regelmäßig stark emotional fordernde Situationen (vom Reichsbürger, über pöbelnde Anwälte bis hin zu ernstlich verzweifelten, ggf. psychisch schwer erkrankten Parteien/Betroffenen). Auch sind Ri/StA teilweise starken persönlichen Anfeindungen und Erwartungen ausgesetzt... Dazu kann es einem in der Probezeit ohne Weiteres passieren, z.B. im Strafrecht oder Asylrecht eingesetzt zu werden, und dort z.B. mit harter Kinderpornografie oder Folter und Traumatisierung konfrontiert zu werden.
Um diese Situationen gesund zu meistern, braucht es ein hohes Maß an Resilienz und unterschiedliche Strategien... Deswegen stimmt es mich persönlich eher nachdenklich, wenn ein Bewerber sein schlechtes Abschneiden auf unbewältigte Prüfungsangst zurück führt, gleichzeitig aber erklärt, sicher den Anforderungen der Justiz zweifelsohne gewachsen zu sein...