08.06.2020, 12:14
(08.06.2020, 12:08)GastNRW. schrieb: Ich glaube es geht aber darum, dass die Prüflinge nebeneinander sitzen müssen. Und das geht dann wohl nicht. Ein andere Frage wiederum ist, ob Zuhörer -unter Beachtung des Mindestabstands- möglich sind. Diese müssen ja nicht in erster Reihe nebeneinander, vor der Komission, sitzen.
Das sehe ich anders Denke aber, beides wird wegen Corona eher nicht durchgehen
08.06.2020, 12:14
(08.06.2020, 12:08)GastNRW. schrieb: Ich glaube es geht aber darum, dass die Prüflinge nebeneinander sitzen müssen. Und das geht dann wohl nicht. Ein andere Frage wiederum ist, ob Zuhörer -unter Beachtung des Mindestabstands- möglich sind. Diese müssen ja nicht in erster Reihe nebeneinander, vor der Komission, sitzen.
Da würde ich mal widersprechen, dass ein nebeneinander sitzen ein Muss ist. Ein versetztes sitzen wäre sicher grundsätztlich auch denkbar.
Das Problem ist aber auch, dass jegliche Abweichung von der Norm, die die Kandidaten unmittelbar in der Prüfung trifft - nicht in der Vorbereitung bzgl. eines zuguckens - für das LJPA auch ein Risiko birgt, dass Prüfungen angefochten werden und die Gerichte den Kandidaten Recht geben.
08.06.2020, 12:41
(08.06.2020, 12:08)GastNRW. schrieb: Ich glaube es geht aber darum, dass die Prüflinge nebeneinander sitzen müssen. Und das geht dann wohl nicht. Ein andere Frage wiederum ist, ob Zuhörer -unter Beachtung des Mindestabstands- möglich sind. Diese müssen ja nicht in erster Reihe nebeneinander, vor der Komission, sitzen.
Man muss halt auch sehen, dass der Mindestabstand in geschlossenen Räumen kein hinreichend sicherer Schutz vor Ansteckung ist. Anders lassen sich die verschiedenen großen Ansteckungsereignisse nicht erklären. Wenn sich bei Chorproben, Abendessen u.ä. nahezu 50% der Anwesenden anstecken wird dies nicht über Tröpfcheninfektionen geschehen, denen man über den Mindestabstand vorbeugen könnte, sondern über Aerosole. Und die Gefahr, dass ein solches ansteckendes Aerosol entsteht, steigt halt mit der Anzahl der im Raum anwesenden Personen. Daher wäre es unverantwortlich, jetzt Zuhörer zuzulassen, weil damit die Gefahr einer Ansteckung für alle unnötig erhöht würde. Dazu kommt natürlich das bereits genannte Argument, dass man - sofern man größere Gruppen in einem Raum für verantwortbar hält - erstmal zum normalen Verfahren mit einer großen Gruppe zurückkehrt. Denn das Verfahren scheint mir so von § 15 JAG NRW vorgegeben.
Und mal von alledem ab: Was verspricht man sich vom Zuhören? Der Ablauf ist vom ersten Examen bekannt, die Themen werden vom Prüfer festgelegt. Mir hat das Zuhören im 1. Examen eine Woche schlaflose Nächte bereitet nachdem die Prüfungskommission die Prüflinge richtig zur Sau gemacht hat...meine eigene mündliche war dafür ein totaler Spaziergang. Es ist halt einfach total unberechenbar und daher bringt Zuhören m.E. wenn überhaupt lediglich Nachteile.
19.06.2020, 09:58
(08.06.2020, 12:04)Gast schrieb:(08.06.2020, 12:00)GastNRW. schrieb: Mir ist klar, dass die Gefahr nicht vorbei ist. Dennoch sind die Infektionszahlen stark zurückgegangen und die Situation bzw. die Einschränkungen müssen m.E. immer an der aktuellen Situation angepasst werden. Die Frage ist halt, ob das Risiko noch so groß ist, dass der Ausschluss von Zuhörern gerechtfertigt ist.
Ich möchte nicht mit denjenigen tauschen, die in zwei Gruppen geprüft werden und kann die Verärgerung verstehen. Aber -wie gesagt- dient diese Regelung m.E. gerade dazu den Mindestabstand sicherzustellen. Aber darum geht es hier ja auch gar nicht und dafür kannst du, wenn du magst, einen eigenen thread öffnen ;)
Um den geht es sehr wohl. Denn würde ein Zuhörer-Eilantrag durchgehen, hieße das für mich, der Raum ist groß genug für alle Prüflinge. Und das würde ich beantragen.
Glaube nicht, dass ein Zuhörereilantrag durchgehen würde.