04.05.2020, 15:56
Guten Tag,
kann einer berichten wann ein Wechsel der Stelle zu früh ist? Gibt es einen idealen Zeitpunkt zum wechseln? Aus anderen Fachbereichen kenne ich die Angabe von etwa alle 2 Jahre. Da ich aber schon mehrmals gehört habe, dass auch Wechsel nach 6 Monaten zu einer deutlichen Gehaltssteigerung führen, stellt sich mir die Frage.
vielen Dank!
kann einer berichten wann ein Wechsel der Stelle zu früh ist? Gibt es einen idealen Zeitpunkt zum wechseln? Aus anderen Fachbereichen kenne ich die Angabe von etwa alle 2 Jahre. Da ich aber schon mehrmals gehört habe, dass auch Wechsel nach 6 Monaten zu einer deutlichen Gehaltssteigerung führen, stellt sich mir die Frage.
vielen Dank!
04.05.2020, 16:05
(04.05.2020, 15:56)Gast schrieb: Guten Tag,
kann einer berichten wann ein Wechsel der Stelle zu früh ist? Gibt es einen idealen Zeitpunkt zum wechseln? Aus anderen Fachbereichen kenne ich die Angabe von etwa alle 2 Jahre. Da ich aber schon mehrmals gehört habe, dass auch Wechsel nach 6 Monaten zu einer deutlichen Gehaltssteigerung führen, stellt sich mir die Frage.
vielen Dank!
Wenn du als Anwalt alle zwei Jahre wechselst, wäre das schlecht ;) man kann mal nach 2-3 Jahren wechseln aber ein Anwalt ist auch kein BWLer, der ständig nur Projekte schiebt und dann wieder weg ist.
Wenn man mal nach 6 Monaten ein gutes Angebot, kann man auch wechseln. Wer das regelmäßig macht, sieht entweder so aus, dass er nirgendwo zurecht kommt oder ständig nur weiter will. Beides schlecht.
04.05.2020, 16:12
(04.05.2020, 16:05)Gast Gast schrieb:(04.05.2020, 15:56)Gast schrieb: Guten Tag,
kann einer berichten wann ein Wechsel der Stelle zu früh ist? Gibt es einen idealen Zeitpunkt zum wechseln? Aus anderen Fachbereichen kenne ich die Angabe von etwa alle 2 Jahre. Da ich aber schon mehrmals gehört habe, dass auch Wechsel nach 6 Monaten zu einer deutlichen Gehaltssteigerung führen, stellt sich mir die Frage.
vielen Dank!
Wenn du als Anwalt alle zwei Jahre wechselst, wäre das schlecht ;) man kann mal nach 2-3 Jahren wechseln aber ein Anwalt ist auch kein BWLer, der ständig nur Projekte schiebt und dann wieder weg ist.
Wenn man mal nach 6 Monaten ein gutes Angebot, kann man auch wechseln. Wer das regelmäßig macht, sieht entweder so aus, dass er nirgendwo zurecht kommt oder ständig nur weiter will. Beides schlecht.
Gerade bei Anwälten sind doch Wechsel nach 2 bis 3 Jahren recht häufig.
04.05.2020, 16:16
In der Regel dürften Erfahrungen aus anderen Fachbereichen nicht besonders viel Aussagekraft für den juristischen Arbeitsmarkt haben. Dafür sind die Besonderheiten bei uns einfach zu groß, insbesondere die Notenfixiertheit.
Klar, man möchte trotzdem nicht den Eindruck erwecken, ein "Wandervogel" zu sein. Aber würde deswegen nicht krampfhaft bei der ersten Station einen gewissen Zeitraum bleiben, weil es sonst blöd aussieht. Wenn man die Möglichkeit hat, etwas zu machen, was für einen selbst attraktiver ist, nur zu. Da ist es m.E. egal, ob die erste Station sieben Monate, ein Jahr oder zwei Jahre ging. Einen Wechsel(wunsch) muss man ja in jedem Fall ein bisschen erklären.
Klar, man möchte trotzdem nicht den Eindruck erwecken, ein "Wandervogel" zu sein. Aber würde deswegen nicht krampfhaft bei der ersten Station einen gewissen Zeitraum bleiben, weil es sonst blöd aussieht. Wenn man die Möglichkeit hat, etwas zu machen, was für einen selbst attraktiver ist, nur zu. Da ist es m.E. egal, ob die erste Station sieben Monate, ein Jahr oder zwei Jahre ging. Einen Wechsel(wunsch) muss man ja in jedem Fall ein bisschen erklären.
04.05.2020, 16:18
(04.05.2020, 16:12)Gast schrieb:(04.05.2020, 16:05)Gast Gast schrieb:(04.05.2020, 15:56)Gast schrieb: Guten Tag,
kann einer berichten wann ein Wechsel der Stelle zu früh ist? Gibt es einen idealen Zeitpunkt zum wechseln? Aus anderen Fachbereichen kenne ich die Angabe von etwa alle 2 Jahre. Da ich aber schon mehrmals gehört habe, dass auch Wechsel nach 6 Monaten zu einer deutlichen Gehaltssteigerung führen, stellt sich mir die Frage.
vielen Dank!
Wenn du als Anwalt alle zwei Jahre wechselst, wäre das schlecht ;) man kann mal nach 2-3 Jahren wechseln aber ein Anwalt ist auch kein BWLer, der ständig nur Projekte schiebt und dann wieder weg ist.
Wenn man mal nach 6 Monaten ein gutes Angebot, kann man auch wechseln. Wer das regelmäßig macht, sieht entweder so aus, dass er nirgendwo zurecht kommt oder ständig nur weiter will. Beides schlecht.
Gerade bei Anwälten sind doch Wechsel nach 2 bis 3 Jahren recht häufig.
Es gibt einen Unterschied zwischen:
1. "etwa alle 2 Jahre" - Impliziert, dass man mehrfach nach zwei Jahren wechseln sollte. Das ist bei Anwälten schlecht.
2. "ein Wechsel nach 2 bis 3 Jahren" - Dieser erste Wechsel weg von der GK ist normal.
Wie gesagt, als Anwalt kann/sollte man nicht ständig wechseln.
04.05.2020, 16:20
Auf Linkednin sieht man bei vielen aktuellen GK Partnern, dass sie alle 3-4 Jahre gewechselt sind, bis sie Partner wurden.
04.05.2020, 16:30
(04.05.2020, 16:16)NDS7 schrieb: In der Regel dürften Erfahrungen aus anderen Fachbereichen nicht besonders viel Aussagekraft für den juristischen Arbeitsmarkt haben. Dafür sind die Besonderheiten bei uns einfach zu groß, insbesondere die Notenfixiertheit.Wenn man berücksichtigt, dass 6 Monate idR. die übliche Probezeit ist, dann ist ein Wechsel kurz nach Ablauf der Probezeit oder kurz vorher doch ein wenig erklärungsbedürftiger als wenn man nach mindestens einem Jahr wechselt. Argumente wie neue Herausforderung, zu geringe Entwicklungsmöglichkeiten etc. sind nämlich wenig überzeugend, wenn man davon ausgeht, dass man erst nach 6 Monaten einigermaßen fest im Sattel sitzt, den Ablauf im Unternehmen kennt, entsprechende Verantwortung übernehmen kann oder maßgeblich an einem nicht ganz kleinen Projekt maßgeblich mitgewirkt hat.
Klar, man möchte trotzdem nicht den Eindruck erwecken, ein "Wandervogel" zu sein. Aber würde deswegen nicht krampfhaft bei der ersten Station einen gewissen Zeitraum bleiben, weil es sonst blöd aussieht. Wenn man die Möglichkeit hat, etwas zu machen, was für einen selbst attraktiver ist, nur zu. Da ist es m.E. egal, ob die erste Station sieben Monate, ein Jahr oder zwei Jahre ging. Einen Wechsel(wunsch) muss man ja in jedem Fall ein bisschen erklären.
Wenn man weniger als einem Jahr wechselt, schreit der erste Eindruck danach, dass da irgendwas recht deutlich schief gelaufen ist. Es ist nicht per se eine Schande, sich ggf. früh wegzubewerben. Probezeit bedeutet ja gegenseitiges Kennenlernen. Aber nach so kurzer Zeit oder kurz nach Ende der Probezeit sollte man tatsächlich überzeugende Gründe vortragen können. Sonst wirkt der Kandidat sehr beliebig interessiert und nicht so, als sei er an einer längeren Tätigkeit interessiert. Und weder Kanzlei noch Unternehmen haben Lust, Zeit und Geld in jemanden zu investieren, bei dem die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass er nach kurzer Zeit wieder weg ist. Denn selbst bei einem Berufserfahrenen kostet die Einarbeitung Zeit und Geld.
04.05.2020, 16:35
(04.05.2020, 16:30)Gast schrieb:(04.05.2020, 16:16)NDS7 schrieb: In der Regel dürften Erfahrungen aus anderen Fachbereichen nicht besonders viel Aussagekraft für den juristischen Arbeitsmarkt haben. Dafür sind die Besonderheiten bei uns einfach zu groß, insbesondere die Notenfixiertheit.Wenn man berücksichtigt, dass 6 Monate idR. die übliche Probezeit ist, dann ist ein Wechsel kurz nach Ablauf der Probezeit oder kurz vorher doch ein wenig erklärungsbedürftiger als wenn man nach mindestens einem Jahr wechselt. Argumente wie neue Herausforderung, zu geringe Entwicklungsmöglichkeiten etc. sind nämlich wenig überzeugend, wenn man davon ausgeht, dass man erst nach 6 Monaten einigermaßen fest im Sattel sitzt, den Ablauf im Unternehmen kennt, entsprechende Verantwortung übernehmen kann oder maßgeblich an einem nicht ganz kleinen Projekt maßgeblich mitgewirkt hat.
Klar, man möchte trotzdem nicht den Eindruck erwecken, ein "Wandervogel" zu sein. Aber würde deswegen nicht krampfhaft bei der ersten Station einen gewissen Zeitraum bleiben, weil es sonst blöd aussieht. Wenn man die Möglichkeit hat, etwas zu machen, was für einen selbst attraktiver ist, nur zu. Da ist es m.E. egal, ob die erste Station sieben Monate, ein Jahr oder zwei Jahre ging. Einen Wechsel(wunsch) muss man ja in jedem Fall ein bisschen erklären.
Wenn man weniger als einem Jahr wechselt, schreit der erste Eindruck danach, dass da irgendwas recht deutlich schief gelaufen ist. Es ist nicht per se eine Schande, sich ggf. früh wegzubewerben. Probezeit bedeutet ja gegenseitiges Kennenlernen. Aber nach so kurzer Zeit oder kurz nach Ende der Probezeit sollte man tatsächlich überzeugende Gründe vortragen können. Sonst wirkt der Kandidat sehr beliebig interessiert und nicht so, als sei er an einer längeren Tätigkeit interessiert. Und weder Kanzlei noch Unternehmen haben Lust, Zeit und Geld in jemanden zu investieren, bei dem die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass er nach kurzer Zeit wieder weg ist. Denn selbst bei einem Berufserfahrenen kostet die Einarbeitung Zeit und Geld.
Dass man das Erklären muss, ist mir vollkommen klar, da bin ich bei dir. Aber solange man eine schlüssige Erklärung dafür geben kann, ist das aus meiner Sicht letztlich wirklich kein Problem.
04.05.2020, 16:46
(04.05.2020, 16:20)Gast schrieb: Auf Linkednin sieht man bei vielen aktuellen GK Partnern, dass sie alle 3-4 Jahre gewechselt sind, bis sie Partner wurden.
Die große Mehrheit nicht. Es gibt natürlich ein paar Wandervögel, auch auf Partnerebene. In der Mehrheit müssen diese Wandervögel aber wechseln und wollen es nicht.
Wie gesagt, ein Wechsel ist normal. Oder der Wechsel aus der Senior Associate Stellung auf eine Partner-Position woanders. Zwei Wechsel in acht Jahren ist halt auch was anderes als "etwa alle 2 Jahre" ;)
04.05.2020, 19:03
Ich bleibe in Papas Kanzlei und mach dir den übelsten Lenz :-)