13.11.2020, 17:53
(13.11.2020, 17:49)GastHE schrieb: Wo soll denn in dem Sachverhalt von einem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestanden haben?
Am 5.5.2020 hat er die Erteilung einer Baugenehmigung beantragt. Weil die behörde nicht innerhalb von 3 Monaten darüber entschieden hat (jedenfalls wurde der bescheid nicht zugestellt), ist die fiktionswirkung eingetreten,sodass die Baugenehmigung als erteilt galt
13.11.2020, 17:55
(13.11.2020, 17:53)Gast schrieb:(13.11.2020, 17:49)GastHE schrieb: Wo soll denn in dem Sachverhalt von einem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestanden haben?
Am 5.5.2020 hat er die Erteilung einer Baugenehmigung beantragt. Weil die behörde nicht innerhalb von 3 Monaten darüber entschieden hat (jedenfalls wurde der bescheid nicht zugestellt), ist die fiktionswirkung eingetreten,sodass die Baugenehmigung als erteilt galt
Auch in Hessen? Das hab ich total überlesen... Hab nur von dem Bauvorbescheid gelesen...
13.11.2020, 18:05
(13.11.2020, 17:55)GastHE schrieb:(13.11.2020, 17:53)Gast schrieb:(13.11.2020, 17:49)GastHE schrieb: Wo soll denn in dem Sachverhalt von einem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestanden haben?
Am 5.5.2020 hat er die Erteilung einer Baugenehmigung beantragt. Weil die behörde nicht innerhalb von 3 Monaten darüber entschieden hat (jedenfalls wurde der bescheid nicht zugestellt), ist die fiktionswirkung eingetreten,sodass die Baugenehmigung als erteilt galt
Auch in Hessen? Das hab ich total überlesen... Hab nur von dem Bauvorbescheid gelesen...
Ja, deswegen wurde immer von fiktiver Baugenehmigung geredet
13.11.2020, 18:13
(13.11.2020, 17:55)GastHE schrieb:(13.11.2020, 17:53)Gast schrieb:(13.11.2020, 17:49)GastHE schrieb: Wo soll denn in dem Sachverhalt von einem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestanden haben?
Am 5.5.2020 hat er die Erteilung einer Baugenehmigung beantragt. Weil die behörde nicht innerhalb von 3 Monaten darüber entschieden hat (jedenfalls wurde der bescheid nicht zugestellt), ist die fiktionswirkung eingetreten,sodass die Baugenehmigung als erteilt galt
Auch in Hessen? Das hab ich total überlesen... Hab nur von dem Bauvorbescheid gelesen...
Bro, das sind absolute Grundlagen
13.11.2020, 18:19
(13.11.2020, 18:13)Gast schrieb:Keine Frage sind das absolute Grundlagen. Aber ich habe überhaupt nicht gelesen, dass er überhaupt eine Baugenehmigung beantragt hat und habe mich gefragt wo diese Fiktion her kommt und wie ein Bauvorbescheid eine Fiktionswirkung haben kann -.-(13.11.2020, 17:55)GastHE schrieb:(13.11.2020, 17:53)Gast schrieb:(13.11.2020, 17:49)GastHE schrieb: Wo soll denn in dem Sachverhalt von einem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestanden haben?
Am 5.5.2020 hat er die Erteilung einer Baugenehmigung beantragt. Weil die behörde nicht innerhalb von 3 Monaten darüber entschieden hat (jedenfalls wurde der bescheid nicht zugestellt), ist die fiktionswirkung eingetreten,sodass die Baugenehmigung als erteilt galt
Auch in Hessen? Das hab ich total überlesen... Hab nur von dem Bauvorbescheid gelesen...
Bro, das sind absolute Grundlagen
13.11.2020, 18:34
(13.11.2020, 18:19)GastHE schrieb:(13.11.2020, 18:13)Gast schrieb:Keine Frage sind das absolute Grundlagen. Aber ich habe überhaupt nicht gelesen, dass er überhaupt eine Baugenehmigung beantragt hat und habe mich gefragt wo diese Fiktion her kommt und wie ein Bauvorbescheid eine Fiktionswirkung haben kann -.-(13.11.2020, 17:55)GastHE schrieb:(13.11.2020, 17:53)Gast schrieb:(13.11.2020, 17:49)GastHE schrieb: Wo soll denn in dem Sachverhalt von einem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestanden haben?
Am 5.5.2020 hat er die Erteilung einer Baugenehmigung beantragt. Weil die behörde nicht innerhalb von 3 Monaten darüber entschieden hat (jedenfalls wurde der bescheid nicht zugestellt), ist die fiktionswirkung eingetreten,sodass die Baugenehmigung als erteilt galt
Auch in Hessen? Das hab ich total überlesen... Hab nur von dem Bauvorbescheid gelesen...
Bro, das sind absolute Grundlagen
Da stand irgendwas von wegen in Gedenken an seine verstorbene Mutter wollte er das Projekt realisieren und beantragte die Baugenehmigung entsprechend dem Vorbescheid
13.11.2020, 18:36
Wie musste man denn auf den Bauvorbescheid eingehen, wenn die Baugenehmigung im Rahmen der Fiktion bereits als erteilt galt? Für mich hat sich der Anspruch auf Ausnahme von der Veränderungssperre aufgrund des bestandskräftigen Bauvorbescheids ergeben.. die Regelung in der Satzung war wegen Verstoß gegen höherrangiges Recht (16 iii baugb) nicht anzuwenden ..
13.11.2020, 18:38
Alter habe einfach null mit dem fehlenden bauplanrechtlichem Konzept wie es im Urteil gemacht wird argumentiert....
13.11.2020, 18:51
Ich verstehe grad nicht, wo man die Rücknahme des Vorbescheids hätte verwursten sollen.
13.11.2020, 18:53
(13.11.2020, 18:36)Gastnrw2.0 schrieb: Wie musste man denn auf den Bauvorbescheid eingehen, wenn die Baugenehmigung im Rahmen der Fiktion bereits als erteilt galt? Für mich hat sich der Anspruch auf Ausnahme von der Veränderungssperre aufgrund des bestandskräftigen Bauvorbescheids ergeben.. die Regelung in der Satzung war wegen Verstoß gegen höherrangiges Recht (16 iii baugb) nicht anzuwenden ..
Der Clou war glaub ich, dass die Fiktionswirkung nach Inkrafttreten der Veränderungssperre eingetreten ist, also eigentlich kein Fall des 14 Abs 3. Aber durch die Bindung des Bauvorbeischeids ja eigentlich nichts anderes gelten kann, als wenn...ach keeeine Ahnung.
3p ich komme