03.05.2015, 15:05
Hallo zusammen,
ich habe ein Anliegen bei dem ihr mir hoffentlich weiter helfen könnt.
Folgende Situation:
Momentan bin ich noch als Student immatrikuliert, habe mein StEX aber schon bestanden und strebe gerade den Verbesserungsversuch an.
Ich werde mich allerdings mit meiner jetzigen Note (voraussichtlich in Thüringen) für kommenden November als Referendar bewerben.
Hier ergeben sich dann generelle Probleme bzgl. der Krankenversicherung.
Ich beziehe seit einigen Jahren schon Halbwaisenrente, weshalb der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse auch von der Rentenversicherung bezahlt wird. Soweit so gut.
Laut Auskunft meiner Rentenversicherung, zählt auch das Referendariat noch als Ausbildung, so dass der Anspruch noch weiter besteht (ich bin momentan 24, also noch unter der Höchstgrenze von 27)
Das würde generell bedeuten, dass die Rentenversicherung für die Zeit meines Referendariats doch ebenfalls weiter auch die Beiträge zahlt und ich mich daher nicht selbst versichern muss, oder?
Ändert sich diesbezüglich etwas, da man in Thüringen Beamter auf Widerruf ist?
[Ab 01.07.2015 entfällt auch die Einkommensanrechnung auf die Rente, so dass mein Anspruch auch nicht anteilig gekürzt wird und ich also genau so stehe, wie jetzt während ich noch als Student immatrikuliert bin]
Ich wende mich mit der Frage aus zwei Gründen an euch:
1) Die Rentenversicherung wollte mir meinen Anspruch auch schon dann komplett streichen, als ich mein StEX bestanden habe, obwohl ich zum Verbesserungsversuch angemeldet bin und zudem immatrikuliert. Sie waren mit der Konstellation einfach überfordert, weshalb ich nicht viel Hoffnung habe, dass sie diese Frage auch beantworten können
2) Ich hoffe darauf, dass es zumindest einen Referendar hier gibt, der in einer ähnlichen (oder gleichen) Situation steckte und mir daher Auskunft geben kann. Natürlich bin ich mir auch bewusst, dass so ein Fall nicht der Standard ist, aber vllt. habe ich ja Glück :D
ich habe ein Anliegen bei dem ihr mir hoffentlich weiter helfen könnt.
Folgende Situation:
Momentan bin ich noch als Student immatrikuliert, habe mein StEX aber schon bestanden und strebe gerade den Verbesserungsversuch an.
Ich werde mich allerdings mit meiner jetzigen Note (voraussichtlich in Thüringen) für kommenden November als Referendar bewerben.
Hier ergeben sich dann generelle Probleme bzgl. der Krankenversicherung.
Ich beziehe seit einigen Jahren schon Halbwaisenrente, weshalb der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse auch von der Rentenversicherung bezahlt wird. Soweit so gut.
Laut Auskunft meiner Rentenversicherung, zählt auch das Referendariat noch als Ausbildung, so dass der Anspruch noch weiter besteht (ich bin momentan 24, also noch unter der Höchstgrenze von 27)
Das würde generell bedeuten, dass die Rentenversicherung für die Zeit meines Referendariats doch ebenfalls weiter auch die Beiträge zahlt und ich mich daher nicht selbst versichern muss, oder?
Ändert sich diesbezüglich etwas, da man in Thüringen Beamter auf Widerruf ist?
[Ab 01.07.2015 entfällt auch die Einkommensanrechnung auf die Rente, so dass mein Anspruch auch nicht anteilig gekürzt wird und ich also genau so stehe, wie jetzt während ich noch als Student immatrikuliert bin]
Ich wende mich mit der Frage aus zwei Gründen an euch:
1) Die Rentenversicherung wollte mir meinen Anspruch auch schon dann komplett streichen, als ich mein StEX bestanden habe, obwohl ich zum Verbesserungsversuch angemeldet bin und zudem immatrikuliert. Sie waren mit der Konstellation einfach überfordert, weshalb ich nicht viel Hoffnung habe, dass sie diese Frage auch beantworten können
2) Ich hoffe darauf, dass es zumindest einen Referendar hier gibt, der in einer ähnlichen (oder gleichen) Situation steckte und mir daher Auskunft geben kann. Natürlich bin ich mir auch bewusst, dass so ein Fall nicht der Standard ist, aber vllt. habe ich ja Glück :D
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
14.07.2015, 11:25
Hallo,
ich kann dir deine Fragen vll nicht ganz beantworten, aber was ich weiß ist folgendes:
Die Krankenversicherung wird deshalb von der Halbwaisenrente bezahlt, weil diese ja als Einkommen zählt. Wenn du im Referendariat bist, dann hast du ja noch weiteres Einkommen, dass heißt, dann wird nicht mehr einfach wie bisher, der Krankenkassenbeitrag prozentual von der Halbwaisenrenten abgezogen, sondern von Halbwaisenrente und deinen Referendariatsbezügen zusammen. Und das können dann, je nachdem wie hoch deine Bezüge sind, schon in etwa 200-250 € sein, die dann abgezogen werden.
Als Beamter auf Widerruf hast du ja aber in der Regel Anspruch auf Beihilfe (kommt aufs Bundesland an glaub ich), aber nur wenn du in eine private Krankenversicherung wechselst. Dann musst du nur 80-100 € Beitrag zahlen. Ich weiß dann aber nicht, wie das dann mit der Halbwaisenrente ist, ob du die dann trotzdem kriegst oder nicht. Vll suchst du dir mal einen unabhängigen Berater, die blicken in dem ganzen Versicherungskram besser durch und können dir deine Fragen vll beantworten.
ich kann dir deine Fragen vll nicht ganz beantworten, aber was ich weiß ist folgendes:
Die Krankenversicherung wird deshalb von der Halbwaisenrente bezahlt, weil diese ja als Einkommen zählt. Wenn du im Referendariat bist, dann hast du ja noch weiteres Einkommen, dass heißt, dann wird nicht mehr einfach wie bisher, der Krankenkassenbeitrag prozentual von der Halbwaisenrenten abgezogen, sondern von Halbwaisenrente und deinen Referendariatsbezügen zusammen. Und das können dann, je nachdem wie hoch deine Bezüge sind, schon in etwa 200-250 € sein, die dann abgezogen werden.
Als Beamter auf Widerruf hast du ja aber in der Regel Anspruch auf Beihilfe (kommt aufs Bundesland an glaub ich), aber nur wenn du in eine private Krankenversicherung wechselst. Dann musst du nur 80-100 € Beitrag zahlen. Ich weiß dann aber nicht, wie das dann mit der Halbwaisenrente ist, ob du die dann trotzdem kriegst oder nicht. Vll suchst du dir mal einen unabhängigen Berater, die blicken in dem ganzen Versicherungskram besser durch und können dir deine Fragen vll beantworten.
Das ist eine gute Frage, würde mich auch interessieren!
Hast du Hilfe gefunden und kannst mir vll kurz sagen, was dabei rum gekommen ist?
Lg
Hast du Hilfe gefunden und kannst mir vll kurz sagen, was dabei rum gekommen ist?
Lg
30.04.2016, 17:33
Da ich mittlerweile schon seit geraumer Zeit Referendar bin, kann ich dir sogar genau sagen, wie es bei mir ist :D (Ich bin der ursprüngliche Fragensteller)
Letztes Jahr wurde mit Wirkung zum 1.7.2015 beschlossen, dass keine Anrechnung der Halbwaisenrente auf das Einkommen mehr erfolgt.
Das heißt du bekommst sie weiterhin voll bis du 27 bist oder dein Ref beendet hat. Es war ein kleiner Kampf mit der Rentenversicherung, da sie das Referendariat nicht als Ausbildung anerkennen wollte.
Habe mir daraufhin einfach ein paar Urteile zusammengesucht und ihnen in einem Brief aufgezeigt, dass es sehr wohl eine Ausbildung ist und ich daher weiterhin Anspruch auf die Rente habe.
Wurde danach auch ohne Diskussion anerkannt.
Das mit der Krankenversicherung ist allerdings etwas komplizierter. Zu meinem Einstellungstermin wurden wir in Thüringen noch verbeamtet, weshalb ich in die Private gewechselt bin. Somit zahle ich knapp 70€ im Monat, da der Freistaat den Rest übernimmt.
Die Rentenversicherung beteiligt sich hieran allerdings ebenfalls mit einem gewissen Prozentsatz. Sie zahlt die Hälfte des Prozentsatzes, welcher bei gesetzlich Versicherten vom Einkommen abgezogen wird.
Momentan wären dies 14,6%, also bekomme ich 7,3%, verrechnet auf meine Waisenrente, zusätzlich.
Ich kann mir daher vorstellen, dass sie bei gesetzlich Versicherten auch einen gewissen Anteil übernimmt.
So, da wäre alles, was ich dazu sagen kann. Ich hoffe es hilft :)
Letztes Jahr wurde mit Wirkung zum 1.7.2015 beschlossen, dass keine Anrechnung der Halbwaisenrente auf das Einkommen mehr erfolgt.
Das heißt du bekommst sie weiterhin voll bis du 27 bist oder dein Ref beendet hat. Es war ein kleiner Kampf mit der Rentenversicherung, da sie das Referendariat nicht als Ausbildung anerkennen wollte.
Habe mir daraufhin einfach ein paar Urteile zusammengesucht und ihnen in einem Brief aufgezeigt, dass es sehr wohl eine Ausbildung ist und ich daher weiterhin Anspruch auf die Rente habe.
Wurde danach auch ohne Diskussion anerkannt.
Das mit der Krankenversicherung ist allerdings etwas komplizierter. Zu meinem Einstellungstermin wurden wir in Thüringen noch verbeamtet, weshalb ich in die Private gewechselt bin. Somit zahle ich knapp 70€ im Monat, da der Freistaat den Rest übernimmt.
Die Rentenversicherung beteiligt sich hieran allerdings ebenfalls mit einem gewissen Prozentsatz. Sie zahlt die Hälfte des Prozentsatzes, welcher bei gesetzlich Versicherten vom Einkommen abgezogen wird.
Momentan wären dies 14,6%, also bekomme ich 7,3%, verrechnet auf meine Waisenrente, zusätzlich.
Ich kann mir daher vorstellen, dass sie bei gesetzlich Versicherten auch einen gewissen Anteil übernimmt.
So, da wäre alles, was ich dazu sagen kann. Ich hoffe es hilft :)
18.01.2017, 11:34
Hallo
Ich habe das gleiche Problem, die Rentenversicherung möchte das Referendariat nicht als Ausbildung anerkennen.
Könntest du mir die entsprechende Urteile zukommen lassen? Beste Grüße und dabnke im Voraus !
Julia
Ich habe das gleiche Problem, die Rentenversicherung möchte das Referendariat nicht als Ausbildung anerkennen.
Könntest du mir die entsprechende Urteile zukommen lassen? Beste Grüße und dabnke im Voraus !
Julia
21.01.2017, 12:20
Mir würden die Unterlagen auch sehr weiterhelfen!
Habe exakt das gleiche Problem :D
Danke schonmal
Habe exakt das gleiche Problem :D
Danke schonmal
07.02.2017, 12:22
Hallo, oh die Briefe bzw Urteile würden mir auch sehr helfen!!
Kannst du mir die bitte auch schicken? Das wäre super!!!
Kannst du mir die bitte auch schicken? Das wäre super!!!
08.02.2017, 17:25
Mich würden die Urteile auch interessieren :)
21.02.2017, 16:32
Ich habe zufällig gerade gesehen, dass hier einige die Urteile suchen, die ich damals verwendet habe.
Leider blieb meine Suche danach erfolglos. Da ich nicht ahnen konnte, dass ich sie nochmal benötige, habe ich sie wohl irgendwann gelöscht.
Allerdings sollte es nicht schwer sein die gleichen oder zumindest ähnliche Urteile zu finden, die euch helfen. Nach kurzem suchen, bin ich bspw. hierauf gestoßen:
BFH, 10.02.2000 - VI B 108/99
Einfach ein bisschen recherchieren und selbst wenn ihr nichts finden solltet, was direkt auf das Referendariat im Rahmen der juristischen Ausbildung direkt anwendbar ist: es gibt auch Lehramtsreferendare zu denen brauchbare Entscheidungen getroffen wurden.
Da Referendariat = Referendariat ist, ist es auch völlig unerheblich, ob es zur Ausbildung von Juristen oder Lehramtsanwärtern dient.
Leider blieb meine Suche danach erfolglos. Da ich nicht ahnen konnte, dass ich sie nochmal benötige, habe ich sie wohl irgendwann gelöscht.
Allerdings sollte es nicht schwer sein die gleichen oder zumindest ähnliche Urteile zu finden, die euch helfen. Nach kurzem suchen, bin ich bspw. hierauf gestoßen:
BFH, 10.02.2000 - VI B 108/99
Einfach ein bisschen recherchieren und selbst wenn ihr nichts finden solltet, was direkt auf das Referendariat im Rahmen der juristischen Ausbildung direkt anwendbar ist: es gibt auch Lehramtsreferendare zu denen brauchbare Entscheidungen getroffen wurden.
Da Referendariat = Referendariat ist, ist es auch völlig unerheblich, ob es zur Ausbildung von Juristen oder Lehramtsanwärtern dient.
05.05.2017, 11:09
Hallo,
ich finde es sehr interessant, dass wohl einige Leute dieses Problem mit der DRV haben - ich nämlich auch. Habe vorhin dort angerufen und nachgefragt, wie es denn um die Zahlung während des juristischen Vorbereitungsdienstes steht. Der Sachbearbeiter hatte dann im PC geschaut, was dazu eingetragen ist und las mir prompt vor, dass die Rentenversicherung den juristischen Vorbereitungsdienst nicht als Ausbildung anerkenne, sondern diese mit dem Bestehen des ersten juristischen StEx als abgeschlossen ansieht.
Bisher habe ich bei meiner Recherche Folgendes finden können:
- Ein Urteil des SG Münster, aus dem hervorgeht, dass sowohl während des juristischen Vorbereitungsdienstes als auch in der Zeit zwischen bestandenem Freiversuch und endgültigem Abschluss des Gesamtprüfungsverfahrens nach einem angetretenen Verbesserungsversuchs, noch Halbwaisenrente nach § 67 SGB VII zu zahlen ist. Hier der Link zum Urteil: https://openjur.de/u/108927.html
- Dann scheint es von der DRV ein öffentlich zugängliches Forum für solche Fragen zu geben, auf dem die DRV wohl auch selbst auf Fragen antwortet. Dort habe ich gelesen, dass der juristische Vorbereitungsdienst als Ausbildungszeit erfasst ist und währenddessen bis zur Altersgrenze weiterhin Waisenrente zu zahlen ist; diese Antwort kam zwar nicht von der DRV, diese antwortete aber darunter, dass sie sich diesen Ausführungen anschließen. Inwiefern dieses Forum seriös ist, kann ich nicht sagen, aber evtl. hilft es ja. Hier der Link dazu: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?i...d%5D=30613
Falls irgendwer noch etwas Anderes dazu findet, wäre ich auch sehr interessiert daran! Ich stelle mich nämlich schon darauf ein, demnächst einen Bescheid zu erhalten, dass die Zahlung wegen Beendigung der Ausbildung mit Abschluss des ersten juristischen Examens eingestellt wird; dagegen würde ich dann nämlich Widerspruch erheben.
ich finde es sehr interessant, dass wohl einige Leute dieses Problem mit der DRV haben - ich nämlich auch. Habe vorhin dort angerufen und nachgefragt, wie es denn um die Zahlung während des juristischen Vorbereitungsdienstes steht. Der Sachbearbeiter hatte dann im PC geschaut, was dazu eingetragen ist und las mir prompt vor, dass die Rentenversicherung den juristischen Vorbereitungsdienst nicht als Ausbildung anerkenne, sondern diese mit dem Bestehen des ersten juristischen StEx als abgeschlossen ansieht.
Bisher habe ich bei meiner Recherche Folgendes finden können:
- Ein Urteil des SG Münster, aus dem hervorgeht, dass sowohl während des juristischen Vorbereitungsdienstes als auch in der Zeit zwischen bestandenem Freiversuch und endgültigem Abschluss des Gesamtprüfungsverfahrens nach einem angetretenen Verbesserungsversuchs, noch Halbwaisenrente nach § 67 SGB VII zu zahlen ist. Hier der Link zum Urteil: https://openjur.de/u/108927.html
- Dann scheint es von der DRV ein öffentlich zugängliches Forum für solche Fragen zu geben, auf dem die DRV wohl auch selbst auf Fragen antwortet. Dort habe ich gelesen, dass der juristische Vorbereitungsdienst als Ausbildungszeit erfasst ist und währenddessen bis zur Altersgrenze weiterhin Waisenrente zu zahlen ist; diese Antwort kam zwar nicht von der DRV, diese antwortete aber darunter, dass sie sich diesen Ausführungen anschließen. Inwiefern dieses Forum seriös ist, kann ich nicht sagen, aber evtl. hilft es ja. Hier der Link dazu: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?i...d%5D=30613
Falls irgendwer noch etwas Anderes dazu findet, wäre ich auch sehr interessiert daran! Ich stelle mich nämlich schon darauf ein, demnächst einen Bescheid zu erhalten, dass die Zahlung wegen Beendigung der Ausbildung mit Abschluss des ersten juristischen Examens eingestellt wird; dagegen würde ich dann nämlich Widerspruch erheben.