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Nebentätigkeit
Gast233
Unregistered
 
#1
17.04.2020, 16:38
Hallo zusammen, 
wir dürfen während des Refs in SH 8h/Woche arbeiten und bis zu 150% der Unterhaltsbeihilfe dazuverdienen. Wie ist es nun, wenn man mehr als 8h pro Woche arbeitet aber weiterhin unter der Zuverdienstgrenze bleibt (außerhalb der Anwaltstation). Wird so etwas irgendwie überprüft bzw. kann das Folgen haben? Aus Hamburg habe ich gehört, dass man monatlich Kontoauszüge einreichen soll, bei uns ist das meines Wissens nach nicht so.
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Gast
Unregistered
 
#2
18.04.2020, 14:44
In BW war es so, dass man eine Nebentätigkeit bis zu einer bestimmten Stundenzahl lediglich anzeigen, und wenn man mehr Stunden arbeiten wollte, eine Genehmigung des OLG einholen musste.
Hier haben sich die Stunden, für die man keine Genehmigung brauchte auch nach den ersten drei Monaten Ref erhöht.

Vllt gibt es bei euch auch so eine Genehmigung für mehr als 8h/Woche? War bei uns kein Problem, die zu bekommen. Von Kontoauszüge zeigen, hab ich noch nie gehört.
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Gast
Unregistered
 
#3
18.04.2020, 14:46
Achso, von einer Überprüfung habe ich auch noch nie gehört. Brauchte die Genehmigung nur, weil in meinem Arbeitsvertrag mehr Stunden, als ohne Genehmigung möglich, drin standen. Ansonsten hätte ich auch 20h/Woche arbeiten können und das hätte niemand gemerkt. Muss man nur aufpassen, wie man das einträgt, wenn man auf 450€-Basis angemeldet ist.
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GAsst
Unregistered
 
#4
22.04.2020, 09:46
Die Begründung für die Begrenzungen sind verschieden, sodass ich eigentlich keinen Raum dafür sehe, hier eine Ausnahme zu machen. Maximal 150% gilt, weil das Land über die Unterhaltsbeihilfe sicherstellt, dass du überleben kannst. Verdienst du genug, sparen sie sich das Geld. 
Die 8 Stunden gelten, weil das Ref als Vollzeitaufgabe verstanden wird und entsprechend § 73 LBG 8 Stunden regelmäßig das maximum sind, das man ohne Beeinträchtigung der Dienstpflichten nebenher machen kann.

Diese 8 Stunden dürften aber wie gesagt nur eine Regel sein. Wenn du darlegst, warum du auch mehr arbeiten kannst, ohne dass das Ref darunter leidet, könnte hier eine Ausnahme möglich sein. Abraten würde ich von einer falschen Angabe, da dies letztlich eine Verletzung deiner Dienstpflichten wäre.
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