04.11.2026, 22:01
Leute ich schreibe gerade diese Kampagne in Hessen mit. Leider sind mir sehr viele Fehler in den Klausuren unterlaufen und ich kenne niemanden mit dem ich mich austauschen kann.
In der Z1 habe ich den 296 ZPO vergessen zu erwähnen, obwohl ich die Verjährung bejaht habe. Mein Satz im Rubrum wegen § 128 II ZPO ist falsch. Ich habe zweimal 823 BGB geprüft und glaube man hätte 836 BGB prüfen müssen. In der Z 3 habe ich die Abmahnung bei einer außerordentlichen Kündigung übersehen und die Wirksamkeit der Kündigung bejaht. Wie schwer wiegen solche Fehler?
In der Z1 habe ich den 296 ZPO vergessen zu erwähnen, obwohl ich die Verjährung bejaht habe. Mein Satz im Rubrum wegen § 128 II ZPO ist falsch. Ich habe zweimal 823 BGB geprüft und glaube man hätte 836 BGB prüfen müssen. In der Z 3 habe ich die Abmahnung bei einer außerordentlichen Kündigung übersehen und die Wirksamkeit der Kündigung bejaht. Wie schwer wiegen solche Fehler?
Gestern, 11:16
Es sind nur zwei Klausuren von 8, man kann es noch umdrehen! Es gibt einen Thread für das Staatssexamen im November in Hessen und NRW, vielleicht könntest du dort posten, um jemanden zu finden, mit dem du dich austauschen kannst
Heute, 06:28
Ich lehne mich etwas aus dem Fenster: Die von dir geschilderten Dinge sind mMn für sich isoliert betrachtet ziemlich sicher kein Grund, dass die jeweiligen Klausuren unterm Strich sind.
Natürlich ist aber alles Kaffeesatzleserei, weil eine Klausur ja immer ein Gesamtwerk ist und noch andere Probleme angelegt sind, man sonstige Formalien beachten muss, usw. Aber jedenfalls alleine wegen dem, was du geschrieben hast, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Klausuren nicht bestanden sind, wenn an anderer Stelle auch gute und brauchbare Ansätze vorhanden sind und nicht alles andere schief gegangen ist.
Natürlich ist aber alles Kaffeesatzleserei, weil eine Klausur ja immer ein Gesamtwerk ist und noch andere Probleme angelegt sind, man sonstige Formalien beachten muss, usw. Aber jedenfalls alleine wegen dem, was du geschrieben hast, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Klausuren nicht bestanden sind, wenn an anderer Stelle auch gute und brauchbare Ansätze vorhanden sind und nicht alles andere schief gegangen ist.
Vor 1 Stunde
(04.11.2026, 22:01)Examen26Nov schrieb: Leute ich schreibe gerade diese Kampagne in Hessen mit. Leider sind mir sehr viele Fehler in den Klausuren unterlaufen und ich kenne niemanden mit dem ich mich austauschen kann.
In der Z1 habe ich den 296 ZPO vergessen zu erwähnen, obwohl ich die Verjährung bejaht habe. Mein Satz im Rubrum wegen § 128 II ZPO ist falsch. Ich habe zweimal 823 BGB geprüft und glaube man hätte 836 BGB prüfen müssen. In der Z 3 habe ich die Abmahnung bei einer außerordentlichen Kündigung übersehen und die Wirksamkeit der Kündigung bejaht. Wie schwer wiegen solche Fehler?
Das kann man nicht beantworten. Keiner weiß, ob es hier um Schwerpunktfehler geht oder Randthemen. Ich hatte in meiner Z4 Klausur 11 Punkte, obwohl ich die mögliche Verjährung komplett übersehen hab. War wohl also kein großes Thema, sondern einfach nur ein nice to have es anzusprechen. In einer anderen Klausur, wo es um die Auslegung oder sinst was von Verjährungsvorschriften gegangen wär, wär das natürlich dramatisch. Von daher lässt sich das schwer pauschal beantworten, niemand kennt die Musterlösung. Und sowas wie 128 II im Rubrum vergessen,nist auch wirklich ne Kleinigkeit im Vergleich. Häng dich da nicht dran auf, du wirst noch so viel mehr falsch gemacht haben. Es ist wirklich insane wie viele Fehler alle machen, glaub nicht dass es dabei bleibt, was du denkst dich an Fehler zu erinnern 😅 Bei der Einsicht wirst du noch ne ganze Reihe anderer sehen. Ich hab teilweise ganze Delikte im StrafR vergessen, dafür andere sehr sauber gemacht. Es kann keiner in den Kopf des Korrektors gucken und jegliche Fehleranalyse im Vorhinein ist Quatsch. Denn btw als umgekehrte Erfahrung, die Klausur bei der ich dachte, die hab ich auseinander genommen so gut kam ich klar, war meine Schlechteste 😂









