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Sehr grober Fehler in einer ÖR Klausur
lawly.k
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2026
#1
31.10.2026, 18:59
Ich habe vor zwei Wochen Examen geschrieben. In einer ÖR-Klausur ist mir dabei ein so unfassbar dummer Fehler passiert, der mich seitdem nicht mehr schlafen lässt. Bitte verurteilt mich nicht, mir geht es deswegen sowieso schon richtig scheiße, und mir ist selbst bewusst, wie unglaublich dämlich das war.

Die Klausur bestand aus zwei Teilen. Im ersten Teil ging es um den Widerruf eines Verwaltungsakts nach § 49 VwVfG und im zweiten Teil um die Entfernung von Geräten nach dem POG.
Mir ist natürlich bewusst, dass man bei der Rechtmäßigkeitsprüfung grundsätzlich nach folgendem Schema vorgeht:
  1. Ermächtigungsgrundlage
  2. Formelle Rechtmäßigkeit
  3. Materielle Rechtmäßigkeit
Warum auch immer, bin ich in der Klausur so dermaßen in Panik geraten, dass bei mir anscheinend alle Sicherungen durchgebrannt sind und ich diesen Aufbau im ersten Teil einfach nicht eingehalten habe. Ich weiß selbst nicht, was mich da geritten hat. Aus irgendeinem völlig bescheuerten Grund dachte ich plötzlich, dass die Prüfung bei § 49 VwVfG anders abläuft, und habe mich stattdessen ausschließlich an der Reihenfolge im Kopp/Schenke orientiert.
Das heißt, ich habe zuerst die Ermächtigungsgrundlage genannt und anschließend direkt sämtliche Voraussetzungen des § 49 VwVfG geprüft, also insbesondere die Widerrufsgründe und deren Voraussetzungen. Erst danach habe ich die Zuständigkeit in einem einzigen Satz angesprochen, obwohl die ja eigentlich zur formellen Rechtmäßigkeit gehört.

Ich könnte wirklich heulen, wenn ich daran denke. Wie kann man bitte so unfassbar dämlich sein? Ich kenne den richtigen Aufbau doch eigentlich und habe keine Ahnung, warum mein Gehirn ausgerechnet in der Klausur beschlossen hat, komplett auszusetzen.

Das Allerschlimmste ist, dass ich im zweiten Teil der Klausur, in dem es um das POG ging, den Aufbau aus Ermächtigungsgrundlage, formeller Rechtmäßigkeit und materieller Rechtmäßigkeit wieder völlig normal und richtig eingehalten habe. Ich verstehe einfach nicht, warum ich im ersten Teil so einen Mist gebaut habe.

Seit zwei Wochen mache ich mich deswegen komplett fertig, kann kaum schlafen und könnte jedes Mal wieder anfangen zu heulen, wenn ich daran denke. Ich weiß, dass es einfach nur unfassbar dumm war, und ärgere mich so sehr über mich selbst, weil dieser Fehler absolut vermeidbar gewesen wäre.

Wie schlimm ist dieser Fehler eurer Meinung nach? Wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein, dass ich deswegen durchfalle? Ich habe solche Angst, dass ich mir mit dieser bescheuerten Aktion die ganze Klausur versaut habe.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.10.2026, 19:00 von lawly.k.)
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BGBdude
Junior Member
**
Beiträge: 20
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2026
#2
31.10.2026, 20:19
Kann niemand beantworten. Wenn der Rest soweit stimmt, fällst du nicht durch. Bei mir im Durchgang haben einige nicht den 49 geprüft sondern ne GewO Norm. Auch das wird kein krasser Beinbruch sein.
Solange die Argumentation unter den unbestimmten Rechtsbegriffen (schwerpunkt!) stimmt, wird alles noch überm Strich landen.
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Belledin
Junior Member
**
Beiträge: 22
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2025
#3
31.10.2026, 21:32
Ich finde das ist kein so krasser Fehler. Vor allem, wenn da wie ich rauslese keine Probleme des Falls liegen. Wenn es zum Beispiel im konkreten Fall keine Bekanntgabe gegeben hätte, wäre der VA nicht in der Welt und eine vorgezogene Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit hätte klare Verständnislücken offenbart.

Formelle und Materielle Rechtmäßigkeit haben keine so absolut strenge Reihenfolge wie etwa Zulässigkeit und Begründetheit bei der Urteilsklausur.

Ich schreib das als ehrliche rechtliche Einordnung und nicht nur, damit du dir weniger Sorgen machst. Kopf hoch!

Dass du im zweiten Teil die übliche Reihenfolge eingehalten hast, ist nicht "das allerschlimmste", sondern wird von einem wohlgesonnenen Prüfer/in eher positiv gewertet werden.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.361
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
31.10.2026, 22:52
Was Du gemacht hast, ist auf keinen Fall falsch: Du hast ja offenbar alle Tatbestandsmerkmale geprüft. Vielleicht ist es ungeschickt, ungewöhnlich oder von der Schwerpunktsetzung her unglücklich und deshalb nicht die Ideallösung. Aber ein krasser Fehler, der als solcher nicht unterlaufen darf, ist es nicht. Wer weiß, vielleicht trifft es auch genau die Schwerpunkte des Falles und wirkt dadurch besonders souverän? Versuche, dich nicht zu seh deswegen zu quälen.
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