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Mündliche Prüfung unter 4 Punkten
Jura.Frage
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2026
#1
28.10.2026, 14:17
Hey, ich habe eine Frage zur mündlichen Prüfung ( GJPA Berlin)

Muss die mündliche Prüfung für sich genommen mit mindestens 4 Punkten bewertet werden, damit die gesamte Prüfung bestanden ist oder reicht es aus wenn die Klausuren ( 60%) und die mündliche Prüfung (40%) im Ergebnis 4 Punkte erreichen. 

Wenn ich also einen Durchschnitt in den Klausuren von 7-8 Punkten erziele, wäre ich ja bei einer Gewichtung von 60% bereits über 4 Punkten. Habe ich also in diesem Fall das 2 Examen so gut wie  bestanden auch wenn ich in der mündlichen Prüfung zum Beispiel einen totalen Ausfall habe und nur 0-1 Punkte erziele oder muss ich auch in der mündlichen Prüfung auf 4 Punkte kommen. 

Über eine Antwort würde ich mich freuen

Grüße :)
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https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
 
RefNdsOL
Senior Member
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Beiträge: 715
Themen: 25
Registriert seit: May 2024
#2
28.10.2026, 14:38
Ohne nachgeschaut zu haben: Schau in dein JAG/JAO. Regelmäßig gibt es nur für den schriftlichen Teil eine eigene Mindestgrenze, im Übrigen müssen die gewichteten Prüfungsteile zu einer Gesamtnote von wenigstens 4 Punkten führen.

Vgl. bspw.§ 14 Abs. 2 NJAG für Niedersachsen: https://voris.wolterskluwer-online.de/br...bb65bf4b8b
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Jura.Frage
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2026
#3
28.10.2026, 17:41
(28.10.2026, 14:38)RefNdsOL schrieb:  Ohne nachgeschaut zu haben: Schau in dein JAG/JAO. Regelmäßig gibt es nur für den schriftlichen Teil eine eigene Mindestgrenze, im Übrigen müssen die gewichteten Prüfungsteile zu einer Gesamtnote von wenigstens 4 Punkten führen.

Vgl. bspw.§ 14 Abs. 2 NJAG für Niedersachsen: https://voris.wolterskluwer-online.de/br...bb65bf4b8b

Danke für die Antwort. Also in  17JAG steht, dass die zweite juristische Staatsprüfung bestanden ist, wenn eine Endpunktzahl von mindestens 4 Punkten erreicht worden ist.
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Jura.Frage
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2026
#4
29.10.2026, 14:58
Also muss die mündliche Prüfung in diesem Fall nicht mit 4 Punkten zwingend bewertet werden !?
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Srcub
Member
***
Beiträge: 55
Themen: 3
Registriert seit: May 2026
#5
29.10.2026, 22:13
Zuviel unnötiger Stress.
Die Prüfung ist identisch mit der aus dem ersten Examen. Nur dass vorher der Aktenvortrag gehalten wird.
Bei einer Prüfungszeit von maximal 12min pro Rechtsgebiet können ohnehin nur Basics abgefragt werden.
Außerdem hat die Kommission kein Interesse daran jemanden nur wegen der Mündlichen durchrasseln zu lassen. Irgendwie findet man immer einen Weg auf mindestens 4 Punkte zu hiefen.
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Jura.Frage
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2026
#6
30.10.2026, 01:36
(29.10.2026, 22:13)Srcub schrieb:  Zuviel unnötiger Stress.
Die Prüfung ist identisch mit der aus dem ersten Examen. Nur dass vorher der Aktenvortrag gehalten wird.
Bei einer Prüfungszeit von maximal 12min pro Rechtsgebiet können ohnehin nur Basics abgefragt werden.
Außerdem hat die Kommission kein Interesse daran jemanden nur wegen der Mündlichen durchrasseln zu lassen. Irgendwie findet man immer einen Weg auf mindestens 4 Punkte zu hiefen.

Hey, danke für deine Antwort. Ja ich weiß, ich mache mir definitiv viel zu viel Stress. Dennoch hat man so viel Kraft und Energie in die Klausuren investiert, dass ich mir trotzdem Sorgen mache, dennoch am Ende ohne ein bestandenes zweites Examen aus der Mündlichen herauszugehen. Der Gedanke, dass ich bereits mit meinen Klausuren über 4 Punkten liege und in der Mündlichen theoretisch einen totalen Ausfall haben könnte, beruhigt mich ein wenig…. deshalb wollte ich auf Nummer sicher gehen und nachfragen, ob ich überhaupt noch in dem Mündlichen Teil eine ausreichende Punktzahl brauche um insgesamt zu bestehen
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