13.10.2026, 15:27
Hallo zusammen,
ich hätte eine kurze Frage zur Zustellung der Ladung zur mündlichen Prüfung bzw. zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse bei Wiederholern (zuvor durchgefallen).
Derzeit kursiert das Gerücht, dass Wiederholer die Ladung zur mündlichen Prüfung grundsätzlich per Zustellungsurkunde (gelber Brief) erhalten, unabhängig davon, ob sie bestanden haben oder nicht.
Weiß jemand, ob das tatsächlich so gehandhabt wird oder ob die Zustellungsart Rückschlüsse auf das Prüfungsergebnis zulässt bei Wiederholern?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
ich hätte eine kurze Frage zur Zustellung der Ladung zur mündlichen Prüfung bzw. zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse bei Wiederholern (zuvor durchgefallen).
Derzeit kursiert das Gerücht, dass Wiederholer die Ladung zur mündlichen Prüfung grundsätzlich per Zustellungsurkunde (gelber Brief) erhalten, unabhängig davon, ob sie bestanden haben oder nicht.
Weiß jemand, ob das tatsächlich so gehandhabt wird oder ob die Zustellungsart Rückschlüsse auf das Prüfungsergebnis zulässt bei Wiederholern?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
13.10.2026, 21:23
Da kursiert kein Gerücht.
Wiederholer bekommen in Hessen immer den gelben Brief.
15.10.2026, 11:39
(13.10.2026, 15:27)examen2026 schrieb: Hallo zusammen,
ich hätte eine kurze Frage zur Zustellung der Ladung zur mündlichen Prüfung bzw. zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse bei Wiederholern (zuvor durchgefallen).
Derzeit kursiert das Gerücht, dass Wiederholer die Ladung zur mündlichen Prüfung grundsätzlich per Zustellungsurkunde (gelber Brief) erhalten, unabhängig davon, ob sie bestanden haben oder nicht.
Weiß jemand, ob das tatsächlich so gehandhabt wird oder ob die Zustellungsart Rückschlüsse auf das Prüfungsergebnis zulässt bei Wiederholern?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Das steht in den FAQ https://justizpruefungsamt.hessen.de/sit...4.2023.pdf
15.10.2026, 17:01
(15.10.2026, 11:39)JanK schrieb:(13.10.2026, 15:27)examen2026 schrieb: Hallo zusammen,
ich hätte eine kurze Frage zur Zustellung der Ladung zur mündlichen Prüfung bzw. zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse bei Wiederholern (zuvor durchgefallen).
Derzeit kursiert das Gerücht, dass Wiederholer die Ladung zur mündlichen Prüfung grundsätzlich per Zustellungsurkunde (gelber Brief) erhalten, unabhängig davon, ob sie bestanden haben oder nicht.
Weiß jemand, ob das tatsächlich so gehandhabt wird oder ob die Zustellungsart Rückschlüsse auf das Prüfungsergebnis zulässt bei Wiederholern?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Das steht in den FAQ https://justizpruefungsamt.hessen.de/sit...4.2023.pdf
Ja ich weiß, dort steht allerdings nur etwas von Verbesseren. Oder sind Wiederholer auch Verbesserer?









