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  5. Mündliche Prüfung Bawü SOS
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Mündliche Prüfung Bawü SOS
Majla
Junior Member
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Beiträge: 23
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2025
#1
26.09.2026, 14:35
Hallo zusammen,
hat vielleicht jemand von euch Tipps für den Aktenvortrag in der mündlichen Prüfung des 2. Staatsexamens in Baden-Württemberg?
Ich war leider in der letzten Zeit länger krank und mein Kind ebenfalls, sodass ich den Aktenvortrag bisher kaum vorbereiten bzw. üben konnte. Auch für die mündliche Prüfung insgesamt ist dadurch leider einiges liegen geblieben. Meine Prüfung ist schon nächste Woche.
Habt ihr vielleicht Tipps, wie ich die letzte Woche am sinnvollsten nutzen kann – insbesondere für den Aktenvortrag? Worauf sollte ich beim Üben besonders achten und was würdet ihr priorisieren, wenn nur noch wenig Zeit bleibt?
Falls jemand selbst erst vor Kurzem die mündliche Prüfung in BaWü hatte, würde ich mich auch sehr über Erfahrungsberichte freuen. Ich habe mir jetzt die Justiz-Nrw Aktenvorträge mal angeguckt... Gibt es denn sowas auch für Bawü? Unser AG Leiter ist leider nicht so motiviert gewesen.... 
Vielen Dank euch! 😊
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Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
Praktiker
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Beiträge: 2.314
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
26.09.2026, 16:23
In welchem Fach hältst Du denn den Aktenvortrag?
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Majla
Junior Member
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Beiträge: 23
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2025
#3
26.09.2026, 20:31
in ÖffR
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.314
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
27.09.2026, 06:40
Bei ÖR bin ich leider draußen. Mein Tipp wäre aber, sich jemanden guten aus der AG zu suchen und sich gegenseitig Aktenvortäge zu halten. Darauf würde ich mich jetzt konzentrieren.

Für den Rest zu lernen lohnt kaum, das wäre ja der völlige Zufall, wenn gerade das dann drankäme.
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RefExMachina
Junior Member
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Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2026
#5
27.09.2026, 08:48
Nach meiner Erfahrung liegt im ÖR der Schwerpunkt in der Mündlichen sehr häufig auf dem Verwaltungsprozessrecht. Ich würde zusehen, dass ich zumindest da fit bin.
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BawüH2026
Junior Member
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Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2026
#6
27.09.2026, 10:18
Ich bin auch in deinem Prüfungsdurchgang und würde dir daher raten, dich zuerst auf die Formalien zu konzentrieren:
1. Hol dir eine Küchenuhr, der Vortrag sollte 10 Minuten dauern.
2. Lern die Standardfloskeln für die jeweiligen Abschnitte und wie viel Zeit du darin verbringen solltest:
a) Ich berichte heute über einen Verwaltungsrechtsstreit... 
b) Diesem liegt folgender Sachverhalt zugrunde...
c) Ich schlage vor...
d) Dies basiert auf folgenden rechtlichen Erwägungen...
e) Daher komme ich zu folgendem Tenor/Antrag...

Für a) und b) 2-3 Minuten, in c) wirklich nur der Kurzvorschlag (bspw der Klage stattzugeben). Der Antrag unter e) sollte sitzen.
Halte Blickkontakt.

Übe ruhig mit den Aktenvorträgen aus NRW :)
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JuraBW2026
Junior Member
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Beiträge: 20
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2026
#7
Vor 1 Stunde
Ich habe meinen AV in BW im ÖR gehalten und kann dir sagen:
1. Sehr häufig Polizeirecht, schau dir Gefahrenbegriff, Standardmaßnahmen etc an.
2. SEHR viel Prozessrecht. Bilde dir schon jetzt Standardsätze für Form, Frist, Klagebefugnis etc.
3. ZEIT ist wichtig!!!!! 10 Min nie überschreiten. Grds. 3 Min für Zulässigkeit, 7 Min für Begründetheit.
4. Prüfer durch deine Prüfung leiten, dh.
-> Erklären, was der Fall ist, also erst mal eine ganz kurze Zusammenfassung (“polizeirechtliche Anfechtungsklage vor dem VG Karlsruhe”) dann Erläuterung (“dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde”). 
Was wollen die Parteien? (“Der Kläger möchte die Aufhebung….”)
ANTRAG des Klägers: “…und beantragt…” gerne wörtlich wiedergeben, oft Auslegung notwendig)
Der Beklagte beantragt:….
Er ist der Ansicht… (hier wie im Urteil aufbauen hilft mE sehr)
-> Beklagtenansicht kann man grds sehr kurz halten.
Das alles gilt natürlich auch für den Fall, dass man aus Behördensicht entscheiden musst. Dann kannst du den Beklagtenteil ggf weglassen.

Dann: “ICH EMPFEHLE…. Dies beruht auf folgenden Erwägungen:”
Und dann im Urteilsstil erläutern! Dieser klare Aufbau, wo du immer einen Anfangssatz hast und darlegst, was du jetzt ausführst, ist super hilfreich und teilt den Vortrag auch für den Leser so aud, dass die wissen: okay hier kommen 30-40 Sek. dazu, jetzt sind wir da etc.
5. Zeit, Datum, Name etc muss man grds nicht angeben, außer es kommt darauf an. Ich würde grds immer vom Kläger, Antragsteller etc sprechen.
6. Am Ende Tenor nicht vergessen!!! 20-60 Sek dafür einplanen je nachdem wie lang.

Ah und: Die Chance, dass einstweiliger Rechtsschutz drankommt, ist ungefähr 50%. Würde ich mir anschauen wenn’s geht.

Hoffe das war hilfreich, glaube wenn du den Aufbau sehr sehr sauber einhälst und dem Zuhörer immer klar machst, wo man gerade ist, und die 10 Min nicht überschreitest, wird alles passen :) Viel Erfolg!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 1 Stunde von JuraBW2026.)
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