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Wochenendarbeit als Richter auf Probe
Throwaway93
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Themen: 1
Registriert seit: Sep 2026
#1
25.09.2026, 14:13
Ich bin als nunmehr seit knapp 16 Monaten als Richter auf Probe im Zivilrecht tätig und habe vor knapp 6 Wochen das Dezernat direkt wieder gewechselt. Inzwischen habe ich zwar schon einiges an Routine bei Verfügungen, Verhandlungen und auch dem Schreiben von Entscheidungen, die Einarbeitung in das neue Dezernat mit teils sehr langen Akten ist aber dennoch sehr zeitaufwendig und anstrengend.
Kollegen sprechen nun mitunter davon, da auch mal 60h und auch am Wochenende ackern zu müssen, das habe ich bislang aber noch nicht so gehandhabt. 
Ist es zwingend erforderlich, in der Probezeit dauerhaft über 40h zu arbeiten? Ich bin selbst oft am frühen Abend sowieso zu platt für effektives Arbeiten und am Wochenende habe ich genug private Termine und Verpflichtungen. 

Ein bisschen Sorgen mache ich mir jetzt vor allem, weil ja bald die ersten Beurteilung bevorsteht. Kann da eine unschöne Überraschung drohen, obwohl bisher das Feedback eher positiv war? Wie groß ist die Gefahr, bei ggf. schlechteren Zahlen als andere nicht auf Lebenszeit übernommen zu werden? 
Ich mache mir aktuell wirklich viel Stress, der mich hinsichtlich der eigentlich mir gut gefallenden Arbeit dann doch etwas negativ stimmt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.09.2026, 10:29 von Throwaway93.)
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#2
25.09.2026, 19:45
Nein, das ist im Grundsatz nicht nötig. Wenn man Dich allerdings dauernd das Dezernat wechseln lässt, was ja jeweils enormen Aufwand auslöst, dann vielleicht doch. Es kommt eben auf die Umstände an.

Wie sind denn Deine Erledigungszahlen? Wenn Du die im Griff hast, sollte die Arbeitszeit niemanden interessieren.
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Throwaway93
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Registriert seit: Sep 2026
#3
27.09.2026, 10:26
(25.09.2026, 19:45)Praktiker schrieb:  Nein, das ist im Grundsatz nicht nötig. Wenn man Dich allerdings dauernd das Dezernat wechseln lässt, was ja jeweils enormen Aufwand auslöst, dann vielleicht doch. Es kommt eben auf die Umstände an.

Wie sind denn Deine Erledigungszahlen? Wenn Du die im Griff hast, sollte die Arbeitszeit niemanden interessieren.

Danke für die Antwort. 
Die Erledigungszahlen beim ersten Dezernat waren gut, da waren auch alle sehr zufrieden. Beim neuen habe ich allerdings einen Terminkalender übernommen, bei dem viele Termine mit ordentlich großen Akten anstehen, ohne dass eine Entscheidungsreife bei einigen so wirklich in Sicht ist. Dazu kommen halbwegs viele Altverfahren und Kammersachen, bei denen auch eine Entscheidung noch nicht anstehen dürfte (bzw. "nur" selbstständie Beweisverfahren), in die man aber auch viel Zeit für die Einarbeitung stecken muss. Wie die Zahlen dann jetzt in den ersten Monaten im neuen Dezernat aussehen werden, kann ich deshalb nicht so wirklich abschätzen. Auch aus diesem Grund entwickeln sich wahrscheinlich meine aktuellen Sorgen.
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Srcub
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Themen: 3
Registriert seit: May 2026
#4
28.09.2026, 06:55
(25.09.2026, 19:45)Praktiker schrieb:  Nein, das ist im Grundsatz nicht nötig. Wenn man Dich allerdings dauernd das Dezernat wechseln lässt, was ja jeweils enormen Aufwand auslöst, dann vielleicht doch. Es kommt eben auf die Umstände an.

Wie sind denn Deine Erledigungszahlen? Wenn Du die im Griff hast, sollte die Arbeitszeit niemanden interessieren.

Worin besteht denn der Zweck jemanden am LG mehrfach das Dezernat wechseln zu lassen? Die Arbeit ist doch im Grunde identisch.
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#5
28.09.2026, 17:07
Ach, da geht es ganz sicher nicht um ihn, sondern um andere, denen er Platz machen oder die er entlasten soll. Das gibt es eigentlich nur bei schlechter Planung oder falscher Schwerpunktsetzung beim Personaleinsatz. Sehr unnötig und ärgerlich.
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Throwaway93
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Registriert seit: Sep 2026
#6
29.09.2026, 14:23
(28.09.2026, 17:07)Praktiker schrieb:  Ach, da geht es ganz sicher nicht um ihn, sondern um andere, denen er Platz machen oder die er entlasten soll. Das gibt es eigentlich nur bei schlechter Planung oder falscher Schwerpunktsetzung beim Personaleinsatz. Sehr unnötig und ärgerlich.

Genau, ich habe erst ein Dezernat eines Kollegen in Abordnung übernommen und jetzt das einer Kollegin in Elternzeit.
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#7
29.09.2026, 16:49
(29.09.2026, 14:23)Throwaway93 schrieb:  
(28.09.2026, 17:07)Praktiker schrieb:  Ach, da geht es ganz sicher nicht um ihn, sondern um andere, denen er Platz machen oder die er entlasten soll. Das gibt es eigentlich nur bei schlechter Planung oder falscher Schwerpunktsetzung beim Personaleinsatz. Sehr unnötig und ärgerlich.

Genau, ich habe erst ein Dezernat eines Kollegen in Abordnung übernommen und jetzt das einer Kollegin in Elternzeit.

So etwas ist halt einfach nicht in Ordnung.
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Throwaway93
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Registriert seit: Sep 2026
#8
29.09.2026, 16:58
(29.09.2026, 16:49)Praktiker schrieb:  
(29.09.2026, 14:23)Throwaway93 schrieb:  
(28.09.2026, 17:07)Praktiker schrieb:  Ach, da geht es ganz sicher nicht um ihn, sondern um andere, denen er Platz machen oder die er entlasten soll. Das gibt es eigentlich nur bei schlechter Planung oder falscher Schwerpunktsetzung beim Personaleinsatz. Sehr unnötig und ärgerlich.

Genau, ich habe erst ein Dezernat eines Kollegen in Abordnung übernommen und jetzt das einer Kollegin in Elternzeit.

So etwas ist halt einfach nicht in Ordnung.

Ist das nicht üblich? Ich habe das Gefühl, als Richter auf Probe wegen der Versetzbarkeit gerade noch eher hin und her geschoben zu werden.
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#9
29.09.2026, 22:49
(29.09.2026, 16:58)Throwaway93 schrieb:  
(29.09.2026, 16:49)Praktiker schrieb:  
(29.09.2026, 14:23)Throwaway93 schrieb:  
(28.09.2026, 17:07)Praktiker schrieb:  Ach, da geht es ganz sicher nicht um ihn, sondern um andere, denen er Platz machen oder die er entlasten soll. Das gibt es eigentlich nur bei schlechter Planung oder falscher Schwerpunktsetzung beim Personaleinsatz. Sehr unnötig und ärgerlich.

Genau, ich habe erst ein Dezernat eines Kollegen in Abordnung übernommen und jetzt das einer Kollegin in Elternzeit.

So etwas ist halt einfach nicht in Ordnung.

Ist das nicht üblich? Ich habe das Gefühl, als Richter auf Probe wegen der Versetzbarkeit gerade noch eher hin und her geschoben zu werden.

Reden wir von Versetzung an ein anderes Gericht? Ich dachte es ginge um die Geschäftsverteilung, also Umsetzung innerhalb des gleichen Gerichts.
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