10.08.2026, 11:05
Liebes Forum,
ich bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin oder meine Frage gestattet, aber ich brauche Hilfe.
Ich verstehe die Buchungen meiner ehemaligen Kanzlei nicht und bitte um Erklärung von RA-Micro und Buchhaltungsprofis:
Meine RSV überwies einen aussergerichtlichen Vorschuss, welcher von der Summe her nicht zur Vorschussrechnung passte (wegen meiner SB).
Ich wurde angewiesen meine SB auf das gleiche Geschäftskonto zu überweisen.
In der Akte sah ich, dass meine SB automatisch auf das Treuhandkonto weitergeleitet wurde. Ein Zahlendreher meinerseits kann ausgeschlossen werden.
Die Buchhaltung war wegen beider Beträge verwirrt und fragte bei der Anwältin nach. Diese gab die Anweisung, den Betrag der RSV als Gebühren zu deklarieren und die SB als Gebühren SB.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Kanzlei wegen Betruges. Die Kanzlei schweigt.
Ich selbst würde gerne diese Buchungen verstehen.
Falls ich in diesem Forum falsch sein sollte mit meiner Anfrage, bitte ich um Löschung.
Vielen Dank.
ich bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin oder meine Frage gestattet, aber ich brauche Hilfe.
Ich verstehe die Buchungen meiner ehemaligen Kanzlei nicht und bitte um Erklärung von RA-Micro und Buchhaltungsprofis:
Meine RSV überwies einen aussergerichtlichen Vorschuss, welcher von der Summe her nicht zur Vorschussrechnung passte (wegen meiner SB).
Ich wurde angewiesen meine SB auf das gleiche Geschäftskonto zu überweisen.
In der Akte sah ich, dass meine SB automatisch auf das Treuhandkonto weitergeleitet wurde. Ein Zahlendreher meinerseits kann ausgeschlossen werden.
Die Buchhaltung war wegen beider Beträge verwirrt und fragte bei der Anwältin nach. Diese gab die Anweisung, den Betrag der RSV als Gebühren zu deklarieren und die SB als Gebühren SB.
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Sehr hilfreich ist auch die Seite zu den geplanten Neuerscheinungen. So bleibt man auf dem Laufenden, welche Skripte, Kommentare und Gesetze demnächst in Neuauflage erscheinen:
https://www.referendarbuchladen.de/erscheinungstermine.php
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10.08.2026, 16:25
Die Anwaltskanzlei kann nach § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einen Vorschuss verlangen, https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__9.html.
Die Ihre Rechtschutzversicherung den Selbstbehalt davon abgezogen hat, hat die Kanzlei diesen von Ihnen eingefordert. Das ist soweit ein ganz normales und übliches Vorgehen, welches nicht Gegenstand der Betrugsvorwürfe sein dürfte.
Warum die Buchhaltung davon nichts wusste, kann ich nicht sagen. Möglicherweise haben Sie eine größere Kanzlei in Anspruch genommen, die sonst nach Stundensätzen abrechnet, weswegen der Buchhaltung diese Art der Zweiteilung nicht bekannt war. Das ist aber Mutmaßung meinerseits.
Ob das von Ihnen als "Treuhandkonto" bezeichnete Konto wirklich ein Treuhandkonto oder Anderkonto ist, kann man von außen nicht sagen. Für die Endabrechnung Ihnen bzw. Ihrer Rechtschutzversicherung gegenüber ist dies jedoch auch nicht relevant. Am Ende eines Mandats erhalten Sie bzw. die RSV eine Schlussabrechnung, auf der die endabgerechnete Gebühr ersichtlich ist. Auch das ist soweit ein normales Vorgehen.
Mehr kann man von außen zu dem Fall nicht sagen, da man die internen Abläufe nicht kennt. Es wird jedoch auch niemand hier im Forum Mutmaßungen anstellen wollen, warum gegen die Kanzlei wegen Betruges ermittelt wird. Wenn Sie Sorge haben, dass Ihr Mandat bei der Kanzlei nicht mehr in guten Händen ist, können Sie die Kanzlei wechseln. Sie sollten jedoch Rücksprache mit Ihrer Rechtschutzversicherung halten, denn normalerweise bezahlt die Versicherung nur einen Anwalt. Möglicherweise ist man hier aufgrund der Ermittlungen kulanter. Wenn nicht, werden Sie auf einem Teil der Rechtsanwaltsgebühren sitzen bleiben.
Insgesamt empfehle ich Ihnen, mit ihrer RSV zu sprechen. Die hat in der Regel eine Hotline, die man anrufen kann.
Die Ihre Rechtschutzversicherung den Selbstbehalt davon abgezogen hat, hat die Kanzlei diesen von Ihnen eingefordert. Das ist soweit ein ganz normales und übliches Vorgehen, welches nicht Gegenstand der Betrugsvorwürfe sein dürfte.
Warum die Buchhaltung davon nichts wusste, kann ich nicht sagen. Möglicherweise haben Sie eine größere Kanzlei in Anspruch genommen, die sonst nach Stundensätzen abrechnet, weswegen der Buchhaltung diese Art der Zweiteilung nicht bekannt war. Das ist aber Mutmaßung meinerseits.
Ob das von Ihnen als "Treuhandkonto" bezeichnete Konto wirklich ein Treuhandkonto oder Anderkonto ist, kann man von außen nicht sagen. Für die Endabrechnung Ihnen bzw. Ihrer Rechtschutzversicherung gegenüber ist dies jedoch auch nicht relevant. Am Ende eines Mandats erhalten Sie bzw. die RSV eine Schlussabrechnung, auf der die endabgerechnete Gebühr ersichtlich ist. Auch das ist soweit ein normales Vorgehen.
Mehr kann man von außen zu dem Fall nicht sagen, da man die internen Abläufe nicht kennt. Es wird jedoch auch niemand hier im Forum Mutmaßungen anstellen wollen, warum gegen die Kanzlei wegen Betruges ermittelt wird. Wenn Sie Sorge haben, dass Ihr Mandat bei der Kanzlei nicht mehr in guten Händen ist, können Sie die Kanzlei wechseln. Sie sollten jedoch Rücksprache mit Ihrer Rechtschutzversicherung halten, denn normalerweise bezahlt die Versicherung nur einen Anwalt. Möglicherweise ist man hier aufgrund der Ermittlungen kulanter. Wenn nicht, werden Sie auf einem Teil der Rechtsanwaltsgebühren sitzen bleiben.
Insgesamt empfehle ich Ihnen, mit ihrer RSV zu sprechen. Die hat in der Regel eine Hotline, die man anrufen kann.
10.08.2026, 22:28
Wobei die interne Verbuchung ja den Mandanten nicht betrifft (allenfalls im umgekehrten Fall, wenn Fremdgeld nicht aufs Anderkonto verbucht würde und daher Gläubiger des Anwalts auf Mandantengelder zugreifen können). Aus Mandantensicht ist letztlich nur die Frage, ob richtig abgerechnet wurde und ggf. etwas vom Vorschuss zurückzuzahlen ist (was im konkreten Fall aber wiederum eher Problem des Rechtsschutzversicherers wäre). Warum wie gebucht wurde, wird hier also niemand erklären können, aber es ist vermutlich auch nicht relevant. Es ist wäre ja auch egal, in welchem Geldbeutel der Anwalt einen Vorschuss aufbewahren würde, oder in welcher Hosentasche, oder bei welcher Bank sein Konto ist.
10.08.2026, 23:20
(10.08.2026, 22:28)Praktiker schrieb: Wobei die interne Verbuchung ja den Mandanten nicht betrifft (allenfalls im umgekehrten Fall, wenn Fremdgeld nicht aufs Anderkonto verbucht würde und daher Gläubiger des Anwalts auf Mandantengelder zugreifen können). Aus Mandantensicht ist letztlich nur die Frage, ob richtig abgerechnet wurde und ggf. etwas vom Vorschuss zurückzuzahlen ist (was im konkreten Fall aber wiederum eher Problem des Rechtsschutzversicherers wäre). Warum wie gebucht wurde, wird hier also niemand erklären können, aber es ist vermutlich auch nicht relevant. Es ist wäre ja auch egal, in welchem Geldbeutel der Anwalt einen Vorschuss aufbewahren würde, oder in welcher Hosentasche, oder bei welcher Bank sein Konto ist.
Genau das meine ich. Wenn ich irgendwo eine Rechnung bezahle und mehrere mögliche Konten angeben sind, nehme ich irgendeins davon. Ob das Konto A oder B ist oder möglicherweise ein Sonderkonto für XYZ ist mir egal, solange ich die Forderung damit erfüllt habe. Anders wäre es, wenn das Geld mein Geld wäre, was von demjenigen verwahrt werden soll. Dann bitte getrennt vom eigenen Geld, wie es rechtlich vorgeschrieben ist und so, dass es vom Vermögen der Kanzlei abgegrenzt werden kann.
Die vollständige Abrechnung des Mandats erfolgt zum Schluss. Im Normalfall ist der gezahlte Vorschuss geringer als die Summe, die auf der Endabrechnung steht, sodass noch ein Restbetrag von der RSV zu bezahlen ist. Nur wenn die RSV einen ungewöhnlich hohen Betrag trotz geringem Streitwert an die Kanzlei gezahlt hat, sollten Sie einmal genauer hinschauen. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber sehr gering, denn in der RSV sitzen geschulte Leute, die das tagtäglich machen und denen es daher auffallen würde, wenn Streitwert und Vorschuss nicht zusammenpassen.









