14.06.2026, 10:10
Hallo,
ich habe irgendwie Probleme mit der Abgrenzung Tateinheit und Tatmehrheit. Für die Anklage muss ich ja bestimmen, wie viele selbstständige Handlungen (Tatmehrheit) jemand verwirklicht hat.
Wenn der Beschuldigte zunächst jemanden schlägt, sich dann in den Weg stellt (nötigt) und dann in ein Zimmer sperrt, ist das dann alles in Tateinheit zueinander?
Ich bin sehr dankbar über jede Hilfe!
Vielen Dank und viele Grüße
ich habe irgendwie Probleme mit der Abgrenzung Tateinheit und Tatmehrheit. Für die Anklage muss ich ja bestimmen, wie viele selbstständige Handlungen (Tatmehrheit) jemand verwirklicht hat.
Wenn der Beschuldigte zunächst jemanden schlägt, sich dann in den Weg stellt (nötigt) und dann in ein Zimmer sperrt, ist das dann alles in Tateinheit zueinander?
Ich bin sehr dankbar über jede Hilfe!
Vielen Dank und viele Grüße
14.06.2026, 13:48
Ist das ein einheitliches Geschehen, vielleicht sogar von vornherein so geplant? Oder mit zeeitlichem Abstand, jeweils neuer Willens Entschluss?
28.06.2026, 16:40
Stellt es noch eine natürliche Handlungseinheit dar oder nicht?
Danach ist im Ergebnis abzugrenzen. Abzustellen grade auf den inneren Willen und ob es von außen betrachtet als zusammenhängend betrachtet wird.
Vom Gefühl würde ich sagen das ist Tateinheit, getragen vom Willen der "Abreibung." Ohne genaue Aktenkenntnis kann man das aber nicht sagen.
Danach ist im Ergebnis abzugrenzen. Abzustellen grade auf den inneren Willen und ob es von außen betrachtet als zusammenhängend betrachtet wird.
Vom Gefühl würde ich sagen das ist Tateinheit, getragen vom Willen der "Abreibung." Ohne genaue Aktenkenntnis kann man das aber nicht sagen.









