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  5. unzulässige Formulierungen AG Zeugnis
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unzulässige Formulierungen AG Zeugnis
Klara180
Unregistered
 
#1
02.02.2020, 22:23
Hallo zusammen,

mein Einstieg ins Ref ist sehr schlecht verlaufen. Mein AG Zeugnis ist von den Klausuren her nur knapp bestanden, nur der Aktenvortrag war gut. Die Bewertung der Klausuren konnte ich jedes Mal absolut nicht nachvollziehen. Unser AG Leiter war leider sehr schlecht. 
Jetzt befinden sich auf dem Zeugnis Formulierungen, dass ich große Lücken im Zivilprozessrecht habe, was sich sehr negativ liest. Kann ich gegen dieses Zeugnis irgendwie vorgehen bzw. macht das Sinn? Ich denke da an Arbeitszeugnisse z.b. bei denen solche Sätze, die gesamte berufliche Zukunft zerstören.
...und inwiefern "versaut" mir dieses Zeugnis die Chancen auf gute Stationen? Bzw. wie kann ich das gut umschiffen?

Ich bin leider sehr geschockt. Mein erstes Examen lief wirklich solide und gerade im Zivilrecht war ich stark. 

Vielen Dank im Voraus,

Klara
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GAsst
Unregistered
 
#2
02.02.2020, 23:24
Wende dich an die Referendarabteilung deiner Stammdienststelle und erheb Einwendungen mit dem Antrag auf Änderungen. Ändert sich nichts, kannst du - je nach Landesrecht - Widerspruch oder Klage erheben
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Gast
Unregistered
 
#3
04.02.2020, 23:16
(02.02.2020, 23:24)GAsst schrieb:  Wende dich an die Referendarabteilung deiner Stammdienststelle und erheb Einwendungen mit dem Antrag auf Änderungen. Ändert sich nichts, kannst du - je nach Landesrecht - Widerspruch oder Klage erheben


Würde ich auch so machen. 
Hast du den AG-Leiter irgendwie persönlich gegen dich aufgebracht? So ein Zeugnis ist sehr untypisch.
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HHH
Unregistered
 
#4
05.02.2020, 10:50
(02.02.2020, 22:23)Klara180 schrieb:  Hallo zusammen,

mein Einstieg ins Ref ist sehr schlecht verlaufen. Mein AG Zeugnis ist von den Klausuren her nur knapp bestanden, nur der Aktenvortrag war gut. Die Bewertung der Klausuren konnte ich jedes Mal absolut nicht nachvollziehen. Unser AG Leiter war leider sehr schlecht. 
Jetzt befinden sich auf dem Zeugnis Formulierungen, dass ich große Lücken im Zivilprozessrecht habe, was sich sehr negativ liest. Kann ich gegen dieses Zeugnis irgendwie vorgehen bzw. macht das Sinn? Ich denke da an Arbeitszeugnisse z.b. bei denen solche Sätze, die gesamte berufliche Zukunft zerstören.
...und inwiefern "versaut" mir dieses Zeugnis die Chancen auf gute Stationen? Bzw. wie kann ich das gut umschiffen?

Ich bin leider sehr geschockt. Mein erstes Examen lief wirklich solide und gerade im Zivilrecht war ich stark. 

Vielen Dank im Voraus,

Klara

Also ich habe bei Bewerbungen für Ref-Stationen nie Stationszeugnisse beigelegt und es hat auch nie einer danach gefragt.

Was die Rechtslage angeht würde ich zunächst mal versuchen, das im persönlichen (netten) Gespräch mit deinem AG-Leiter zu klären. Offizielle Maßnahmen dauern sehr lange und stehen in deiner Personalakte (und falls du in den Staatsdienst willst, macht das ggf. einen negativen Eindruck). Dass man in der AG Schwächen im Zivilprozessrecht hatte, halte ich für vollkommen irrelevant bei Bewerbungen für den Berufseinstieg wenn das zweite Examen bei dir am Ende gut läuft.
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Gast4
Unregistered
 
#5
05.02.2020, 19:39
Kritik mal annehmen, weiter arbeiten. Die xyz-Generation, die sich jede Kritik im Ansatz verbittet und sofort die nächste Betroffenheitszentrale aufsucht, nervt. Aus uns wäre so nichts geworden.
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Gast
Unregistered
 
#6
07.02.2020, 13:20
Wenn es nicht dein größtes Ziel ist in deinem Bezirk Richter zu werden, würde ich mir die Energie sparen und mich nicht ärgern.
Was zählt ist das Examen.
Stationszeugnissen interessieren da nicht.
Würde die Dinger auch nirgendwo bei einer Bewerbung einreichen, wenn ich nicht ein gut oder befriedigend hätte.
Schau Mal in die Berliner Klausuren wie ausführlich manche prozessualen Probleme behandelt werden.
Falls es dennoch ungerecht war, lass dir den Spaß an der Sache dadurch nicht vermiesen.
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Gast
Unregistered
 
#7
07.02.2020, 13:21
Soll ein gut oder sehr gut heißen.
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