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  5. Restgehalt Hessen mündliche Prüfung
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Restgehalt Hessen mündliche Prüfung
celiful
Member
***
Beiträge: 59
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2022
#1
01.06.2026, 09:51
Huhu, 
In dem Monat der mündlichen Prüfung bekommt man ja nur sein Gehalt bis zum Tag der mündlichen Prüfung.
Jetzt steige ich da nicht durch: laut 59 HBesG sollten wir den Rest ja auch noch bekommen - jedenfalls soweit man verbeamtet war/ist.
 
Aber wann kommt das?😂 Oder kommt es doch nicht?
Was sind da so die Erfahrungen?
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Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
Refgurke
Junior Member
**
Beiträge: 17
Themen: 4
Registriert seit: Dec 2025
#2
01.06.2026, 12:13
Da kam irgendwann im Frühling ein Schreiben vom Regierungspräsidium, wo das abgefragt wurde. Musste man rechtzeitig zurückschicken, dann hat man das volle Gehalt bekommen. An deiner Stelle würde ich einfach mal bei der Sachbearbeitung im RP anrufen (steht auf den Abrechnungen drauf).
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celiful
Member
***
Beiträge: 59
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2022
#3
01.06.2026, 12:22
(01.06.2026, 12:13)Refgurke schrieb:  Da kam irgendwann im Frühling ein Schreiben vom Regierungspräsidium, wo das abgefragt wurde. Musste man rechtzeitig zurückschicken, dann hat man das volle Gehalt bekommen. An deiner Stelle würde ich einfach mal bei der Sachbearbeitung im RP anrufen (steht auf den Abrechnungen drauf).

Ja ich erinnere mich daran. Das habe ich auch abgeschickt. Am Ende ist es nicht angekommen Skeptical Ich melde mit bei ihr, danke dir!
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