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Amtsärztliches Attest
JuraisLife
Member
***
Beiträge: 110
Themen: 14
Registriert seit: Aug 2022
#1
04.05.2026, 19:15
Hallo liebe Leidensgenossen,

ich hätte heute in Hessen das zweite Examen ablegen müssen. Gestern erlitt ich, wahrscheinlich aufgrund Übermüdung, einen epileptischen Anfall, bin gestürzt und habe mir den Kopf angeschlagen. Habe eine riesige Beule und eine Gehirnerschütterung. Der Amtsarzt hat mich, trotz meines noch andauernden Zustands nur für die ersten 2 Klausuren krank geschrieben.
In unserem § 16 VI HessJAG steht, dass man bei nicht schuldhafter Versäumung einer oder aller Klausuren, alle Klausuren nachschreiben muss.

Nun frage ich mich, was das für mich bedeutet. Werde ich ab Donnerstag Examen schreiben müssen oder schreibe ich alle Klausuren im nächsten Termin? Mir wäre letzteres lieber, da es mir echt beschissen geht und ich seitdem das passiert ist auch unfassbare Panik habe, dass ich wieder krampfe. 

War jemand schon mal für einige Tage während des Prüfungszeitraums krankgeschrieben und kann berichten, wie bei ihm verfahren wurde?
Die "nette" Dame beim JPA, konnte mir dazu keine Auskunft geben. ... Ich rufe da morgen nochmal an.
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