27.04.2026, 09:23
Meine Frage bezieht sich auf das absolvieren des 2. Staatsexamens. Ich bin Beamter auf Lebenszeit und möchte nach bestandenem 1. Staatsexamen natürlich auch das 2. Staatsexamen machen. Nun zu meinem Problem.
Wenn ich eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge erhalten sollte, zählt das Referendariat als genehmigungspflichtige Nebentätigkeit?
Gibt es hier Beamte die mir einen Tipp für die weitere Vorgehensweise geben könnten?
Wenn ich eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge erhalten sollte, zählt das Referendariat als genehmigungspflichtige Nebentätigkeit?
Gibt es hier Beamte die mir einen Tipp für die weitere Vorgehensweise geben könnten?
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
28.04.2026, 13:39
Welches Land?
Ansonsten beim Personalrat nachfragen.
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