25.04.2026, 22:15
Hey. Ich höre oft, dass man als Richter oder Staatsanwalt, insbesondere in der Anfangszeit, aber auch danach, gerne mal 50-60 Stunden die Woche arbeitet? Stimmt das so? Wieso ist das so? Gerade als Richter gibt es doch kein „Muss“? Macht man das wegen der Beurteilungen für die Verplanungen mit?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
26.04.2026, 07:16
Hallo,
die Arbeitszeiten hängen stark davon ab, in welchem Zustand sich dein Dezernat bei der Übernahme befindet. Wenn du ein „abgesoffenes“ Dezernat übernimmst, wirst du – schon aus Selbstschutz – gerade am Anfang deutlich mehr Zeit investieren müssen.
Der Grund ist einfach: Je mehr Verfahren du hast, desto höher ist der Umlauf. Das bedeutet, dass die Akten häufiger auf deinem Tisch landen und du weniger zusammenhängende Zeit hast, um konzentriert zu arbeiten, Verfahren gründlich zu durchdenken, Sitzungen vorzubereiten oder Entscheidungen auszuformulieren.
Hinzu kommt, dass Verfahren, die lange im Sitzungsfach liegen, in der Regel nicht besser werden. Im Gegenteil: Sie kosten oft später noch mehr Zeit.
Außerdem darf man nicht vergessen, dass sowohl die Qualität der Arbeit als auch die quantitativen Arbeitsergebnisse für die Beurteilung eine wichtige Rolle spielen.
die Arbeitszeiten hängen stark davon ab, in welchem Zustand sich dein Dezernat bei der Übernahme befindet. Wenn du ein „abgesoffenes“ Dezernat übernimmst, wirst du – schon aus Selbstschutz – gerade am Anfang deutlich mehr Zeit investieren müssen.
Der Grund ist einfach: Je mehr Verfahren du hast, desto höher ist der Umlauf. Das bedeutet, dass die Akten häufiger auf deinem Tisch landen und du weniger zusammenhängende Zeit hast, um konzentriert zu arbeiten, Verfahren gründlich zu durchdenken, Sitzungen vorzubereiten oder Entscheidungen auszuformulieren.
Hinzu kommt, dass Verfahren, die lange im Sitzungsfach liegen, in der Regel nicht besser werden. Im Gegenteil: Sie kosten oft später noch mehr Zeit.
Außerdem darf man nicht vergessen, dass sowohl die Qualität der Arbeit als auch die quantitativen Arbeitsergebnisse für die Beurteilung eine wichtige Rolle spielen.
26.04.2026, 07:40
Und dann ist es noch so, dass die Verfahren für die Parteien nicht selten existenzielle Bedeutung haben und sie auch sonst an diesem Erleben festmachen, ob der Rechtsstaat funktioniert oder nicht. Man will das normalerweise auch einfach gut machen.
Aber wie schon gesagt, hängt das am Zustand des Dezernats und außerdem an der eigenen Qualifikation und vor allem Arbeitsweise. Ich kann Dich beruhigen: ich habe niemals 60 Stunden gearbeitet und auch kaum mal 50. Versprechen, dass es Dir ebenso ergehen würde, kann ich aber natürlich nicht.
Aber wie schon gesagt, hängt das am Zustand des Dezernats und außerdem an der eigenen Qualifikation und vor allem Arbeitsweise. Ich kann Dich beruhigen: ich habe niemals 60 Stunden gearbeitet und auch kaum mal 50. Versprechen, dass es Dir ebenso ergehen würde, kann ich aber natürlich nicht.
26.04.2026, 11:19
Machen wir uns zudem nix vor: im ÖD wird viel Zeit auch gerne "verquatscht". Ein Kaffee hier, bisschen Gossip da... da summiert sich pro Woche schon was zusammen. Würde man das rausrechnen, wäre der aktuelle zeitliche Mehraufwand deutlich kleiner.
26.04.2026, 11:34
(26.04.2026, 11:19)BetterLearnAll25 schrieb: Machen wir uns zudem nix vor: im ÖD wird viel Zeit auch gerne "verquatscht". Ein Kaffee hier, bisschen Gossip da... da summiert sich pro Woche schon was zusammen. Würde man das rausrechnen, wäre der aktuelle zeitliche Mehraufwand deutlich kleiner.
Also so wie in quasi jedem Betrieb auch. Bei mir am Gericht, ist das tatsächlich eher unterdurchschnittlich zu anderen Erfahrungen, die ich gemacht habe.
Um die Frage zu beantworten: ich war nach Einstieg Recht schnell unter 40h, teilweise sogar eher 30h. Hatte aber das Glück, zu einem recht überschaubaren Dezernat an einem AG auf dem Land gekommen zu sein und nur die ersten Wochen etwas den Stau beseitigen zu müssen. Dazu kam auch das Glück, kaum Vertretung machen zu müssen. Eine Kollegin war knapp 2 Jahre zuvor an einem anderen AG im gleichen Bezirk eingestiegen und wurde da wohl mit Arbeit geradezu geflutet, weil gleichzeitig 4 Richter krank/in Elternzeit waren.
Hängt mE aber auch durchaus zu einem nicht unerheblichen Teil vom eigenen Tempo und der Arbeitsweise ab. Ich habe Kollegen, die auf den gleichen Fall deutlich mehr Arbeit "verschwenden" als andere.
Gestern, 09:34
(26.04.2026, 11:19)BetterLearnAll25 schrieb: Machen wir uns zudem nix vor: im ÖD wird viel Zeit auch gerne "verquatscht". Ein Kaffee hier, bisschen Gossip da... da summiert sich pro Woche schon was zusammen. Würde man das rausrechnen, wäre der aktuelle zeitliche Mehraufwand deutlich kleiner.
Ich hab gedacht, dass man gerade als Richter die Arbeitszeit eher betrachten muss wie in einer Kanzlei die Billables - nur wirklicher "Output" in Form eines schriftlichen Arbeitsergebnisses (E-Mail an Mandant, Memo, Vermerk, Urteil) zählt. So wie ich in der Kanzlei für meine 8 netto Billables pro Tag eigentlich 11 brutto Stunden (Mittagspause abziehen, Kaffeepausen abziehen, Verwaltungsaufwand abziehen) da sein muss, wäre das auch als Richter, dachte ich?
Gestern, 12:51
(Gestern, 09:34)Jurii schrieb:(26.04.2026, 11:19)BetterLearnAll25 schrieb: Machen wir uns zudem nix vor: im ÖD wird viel Zeit auch gerne "verquatscht". Ein Kaffee hier, bisschen Gossip da... da summiert sich pro Woche schon was zusammen. Würde man das rausrechnen, wäre der aktuelle zeitliche Mehraufwand deutlich kleiner.
Ich hab gedacht, dass man gerade als Richter die Arbeitszeit eher betrachten muss wie in einer Kanzlei die Billables - nur wirklicher "Output" in Form eines schriftlichen Arbeitsergebnisses (E-Mail an Mandant, Memo, Vermerk, Urteil) zählt. So wie ich in der Kanzlei für meine 8 netto Billables pro Tag eigentlich 11 brutto Stunden (Mittagspause abziehen, Kaffeepausen abziehen, Verwaltungsaufwand abziehen) da sein muss, wäre das auch als Richter, dachte ich?
Es gibt Fallvorgaben nach PEBB§Y, die erledigt werden sollen.
Es ist mit riesigem Aufwand, guter Dokumentation, Gelegenheit zur Besserung usw. eine Ermahnung möglich, wenn das Erledigungspensum erheblich vom Durchschnitt abweicht.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg...nzulaessig
Im vorliegenden Fall wurden in einem Jahr unter 50% und auf einen längeren Zeitraum 68% des Normalpensums erfüllt. Wo die Schwelle liegt, lässt sich nicht sagen.
Es ist auch unklar, was die Konsequenz sein soll, wenn nach der Rüge keine Besserung erfolgt. Ein Disziplinarverfahren? Aber mit welchem Ziel? Vielleicht ein Verweis? Auch nur marginal relevanter als eine Ermahnung. Eine Entfernung aus dem Dienst wirkt weit hergeholt und wäre ein massiver Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit.
Wir reden hier ja nicht von nachweislicher Arbeitsverweigerung als Dienstpflichtverletzung, sondern von einem Richter, welcher aus welchen Gründen auch immer weniger Verfahren erledigt. Prüft er diese eindringlicher? Sind die ihm zugewiesenen Verfahren von einem durchschnittlich höheren Schwierigkeitsgrad? Ist er weniger leistungsfähig, aber setzt seine volle Arbeitskraft für 41h ein? Liegen evtl. gesundheitliche Gründe vor?
Soweit ich weiß, gibt es keinen einzigen bekannten Fall, in dem es zu ernsthafteren Konsequenzen kam.
Gestern, 15:25
(Gestern, 09:34)Jurii schrieb:(26.04.2026, 11:19)BetterLearnAll25 schrieb: Machen wir uns zudem nix vor: im ÖD wird viel Zeit auch gerne "verquatscht". Ein Kaffee hier, bisschen Gossip da... da summiert sich pro Woche schon was zusammen. Würde man das rausrechnen, wäre der aktuelle zeitliche Mehraufwand deutlich kleiner.
Ich hab gedacht, dass man gerade als Richter die Arbeitszeit eher betrachten muss wie in einer Kanzlei die Billables - nur wirklicher "Output" in Form eines schriftlichen Arbeitsergebnisses (E-Mail an Mandant, Memo, Vermerk, Urteil) zählt. So wie ich in der Kanzlei für meine 8 netto Billables pro Tag eigentlich 11 brutto Stunden (Mittagspause abziehen, Kaffeepausen abziehen, Verwaltungsaufwand abziehen) da sein muss, wäre das auch als Richter, dachte ich?
Naja, der Vergleich hinkt natürlich schon gewaltig. Billables sind ja nur deshalb relevant, weil allein in dieser Zeit Geld verdient wird. Die Frage stellt sich für den Dienstherrn und den Richter ja gar nicht.
Es ist stellenweise auch einfach ein anderes Arbeiten. Ich denke zB gerne beim Laufen über meine Verfahren nach. Dabei komme ich auch häufig auf Lösungen, die mir am Schreibtisch vielleicht nicht eingefallen wären. Gleichzeitig ist Laufen mein Hobby und entspannt mich. Ist es nun Arbeits- oder Freizeit, wenn ich um 14 Uhr den PC runterfahre, zwei Stunden laufen gehe, dabei intensiv über Verfahren nachdenke und trotzdem abschalten kann?
Gestern, 16:53
(Gestern, 15:25)Pontifex Maximus schrieb:(Gestern, 09:34)Jurii schrieb:(26.04.2026, 11:19)BetterLearnAll25 schrieb: Machen wir uns zudem nix vor: im ÖD wird viel Zeit auch gerne "verquatscht". Ein Kaffee hier, bisschen Gossip da... da summiert sich pro Woche schon was zusammen. Würde man das rausrechnen, wäre der aktuelle zeitliche Mehraufwand deutlich kleiner.
Ich hab gedacht, dass man gerade als Richter die Arbeitszeit eher betrachten muss wie in einer Kanzlei die Billables - nur wirklicher "Output" in Form eines schriftlichen Arbeitsergebnisses (E-Mail an Mandant, Memo, Vermerk, Urteil) zählt. So wie ich in der Kanzlei für meine 8 netto Billables pro Tag eigentlich 11 brutto Stunden (Mittagspause abziehen, Kaffeepausen abziehen, Verwaltungsaufwand abziehen) da sein muss, wäre das auch als Richter, dachte ich?
Naja, der Vergleich hinkt natürlich schon gewaltig. Billables sind ja nur deshalb relevant, weil allein in dieser Zeit Geld verdient wird. Die Frage stellt sich für den Dienstherrn und den Richter ja gar nicht.
Es ist stellenweise auch einfach ein anderes Arbeiten. Ich denke zB gerne beim Laufen über meine Verfahren nach. Dabei komme ich auch häufig auf Lösungen, die mir am Schreibtisch vielleicht nicht eingefallen wären. Gleichzeitig ist Laufen mein Hobby und entspannt mich. Ist es nun Arbeits- oder Freizeit, wenn ich um 14 Uhr den PC runterfahre, zwei Stunden laufen gehe, dabei intensiv über Verfahren nachdenke und trotzdem abschalten kann?
Das sollte man da draußen in der freien Wirtschaft seinem Arbeitgeber auch mal vorschlagen.
Ich geh heute zwei Stunden früher, weil ich mir gleich beim Joggen noch ein paar Gedanken machen werde.
Und im übrigen schaltet auch der nicht überalimentierte Normalbürger da draußen sein Hirn nicht aus, wenn er das Büro verlässt.
Gestern, 17:19
(Gestern, 16:53)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb:(Gestern, 15:25)Pontifex Maximus schrieb:(Gestern, 09:34)Jurii schrieb:(26.04.2026, 11:19)BetterLearnAll25 schrieb: Machen wir uns zudem nix vor: im ÖD wird viel Zeit auch gerne "verquatscht". Ein Kaffee hier, bisschen Gossip da... da summiert sich pro Woche schon was zusammen. Würde man das rausrechnen, wäre der aktuelle zeitliche Mehraufwand deutlich kleiner.
Ich hab gedacht, dass man gerade als Richter die Arbeitszeit eher betrachten muss wie in einer Kanzlei die Billables - nur wirklicher "Output" in Form eines schriftlichen Arbeitsergebnisses (E-Mail an Mandant, Memo, Vermerk, Urteil) zählt. So wie ich in der Kanzlei für meine 8 netto Billables pro Tag eigentlich 11 brutto Stunden (Mittagspause abziehen, Kaffeepausen abziehen, Verwaltungsaufwand abziehen) da sein muss, wäre das auch als Richter, dachte ich?
Naja, der Vergleich hinkt natürlich schon gewaltig. Billables sind ja nur deshalb relevant, weil allein in dieser Zeit Geld verdient wird. Die Frage stellt sich für den Dienstherrn und den Richter ja gar nicht.
Es ist stellenweise auch einfach ein anderes Arbeiten. Ich denke zB gerne beim Laufen über meine Verfahren nach. Dabei komme ich auch häufig auf Lösungen, die mir am Schreibtisch vielleicht nicht eingefallen wären. Gleichzeitig ist Laufen mein Hobby und entspannt mich. Ist es nun Arbeits- oder Freizeit, wenn ich um 14 Uhr den PC runterfahre, zwei Stunden laufen gehe, dabei intensiv über Verfahren nachdenke und trotzdem abschalten kann?
Das sollte man da draußen in der freien Wirtschaft seinem Arbeitgeber auch mal vorschlagen.
Ich geh heute zwei Stunden früher, weil ich mir gleich beim Joggen noch ein paar Gedanken machen werde.
Und im übrigen schaltet auch der nicht überalimentierte Normalbürger da draußen sein Hirn nicht aus, wenn er das Büro verlässt.
Du schaltest dein Hirn offensichtlich schon relativ oft aus.



