28.01.2020, 14:12
Hallo zusammen,
ich frage mich, worin in der mündlichen Prüfung etwa im Schwerpunkt Staat und Verwaltung der Unterschied zwischen dem Prüfungsgespräch im ÖR und dem Prüfungsgespräch im Schwerpunkt liegt. Kann jemand berichten?
ich frage mich, worin in der mündlichen Prüfung etwa im Schwerpunkt Staat und Verwaltung der Unterschied zwischen dem Prüfungsgespräch im ÖR und dem Prüfungsgespräch im Schwerpunkt liegt. Kann jemand berichten?
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
28.01.2020, 15:28
Theoretisch soll die Prüfung im Wahlfach mehr ins Detail gehen als die Pflichtfachprüfung.
In meiner Prüfung (und so läuft es in allen, denke ich mal) gab es aber keinen qualitativen Unterschied zwischen der Wahlfach-öR Prüfung und der Pflichtfach-öR Prüfung.
In meiner Prüfung (und so läuft es in allen, denke ich mal) gab es aber keinen qualitativen Unterschied zwischen der Wahlfach-öR Prüfung und der Pflichtfach-öR Prüfung.