16.04.2026, 09:16
Ich komme aus Hamburg und habe mich eigentlich für das Ref am LG Lüneburg oder Stade beworben. Nun wurde ich allerdings dem LG Verden zugeteilt, was eine Fahrzeit mit dem Zug von rund 1:46h bedeutet (jeweils hin und zurück). Falls ich dem AG Walsrode zugeordnet werde sogar 2:25h… das bedeutet eine Fahrzeit von knapp drei bis fünf Stunden an dem Tag, was mir große Sorge macht und den Gedanken nahelegt, dass ich das Angebot für Verden ablehne und auf den nächsten Durchgang hoffe.
Nun frage ich mich, wie oft man überhaupt vor Ort beim Gericht sein muss. Soweit ich es verstanden habe mindestens einmal pro Woche für die AG das ganze Ref über hinweg. Hinzu kommen aber auch die Termine bei Gericht mit dem Ausbilder. Ist man da einen Tag vor Ort sodass man insgesamt zwei Tage die Woche fahren muss, oder wie darf ich mir das in etwa vorstellen? Hat da jemand Erfahrungswerte? Ich bin für jeden Beitrag dankbar.
Nun frage ich mich, wie oft man überhaupt vor Ort beim Gericht sein muss. Soweit ich es verstanden habe mindestens einmal pro Woche für die AG das ganze Ref über hinweg. Hinzu kommen aber auch die Termine bei Gericht mit dem Ausbilder. Ist man da einen Tag vor Ort sodass man insgesamt zwei Tage die Woche fahren muss, oder wie darf ich mir das in etwa vorstellen? Hat da jemand Erfahrungswerte? Ich bin für jeden Beitrag dankbar.
16.04.2026, 14:53
(16.04.2026, 09:16)Tobias98 schrieb: Ich komme aus Hamburg und habe mich eigentlich für das Ref am LG Lüneburg oder Stade beworben. Nun wurde ich allerdings dem LG Verden zugeteilt, was eine Fahrzeit mit dem Zug von rund 1:46h bedeutet (jeweils hin und zurück). Falls ich dem AG Walsrode zugeordnet werde sogar 2:25h… das bedeutet eine Fahrzeit von knapp drei bis fünf Stunden an dem Tag, was mir große Sorge macht und den Gedanken nahelegt, dass ich das Angebot für Verden ablehne und auf den nächsten Durchgang hoffe.
Nun frage ich mich, wie oft man überhaupt vor Ort beim Gericht sein muss. Soweit ich es verstanden habe mindestens einmal pro Woche für die AG das ganze Ref über hinweg. Hinzu kommen aber auch die Termine bei Gericht mit dem Ausbilder. Ist man da einen Tag vor Ort sodass man insgesamt zwei Tage die Woche fahren muss, oder wie darf ich mir das in etwa vorstellen? Hat da jemand Erfahrungswerte? Ich bin für jeden Beitrag dankbar.
Ich kann es dir nicht für deinen genauen Bezirk sagen. Ich weiß aber, dass es hier (Bezirk des OLG Oldenburg) zum Beispiel durchaus so ist, dass die Zivilausbilder darauf Rücksicht nehmen, wenn man eine weitere Anfahrt hat, sodass man die Termine für Abgabe oder Entgegennahme von Arbeiten zum Beispiel auf den AG Tag legen kann (wenn AG Ort = Ausbilderort). Es ist grundsätzlich üblich, dass man sonst an dem Sitzungstag des Ausbilders teilnimmt, sofern der nicht (wie es bei mir leider war) auf den AG-Tag fällt, das ist dann misslich.
Die AG ist erstmal nur für die Zivilstation, es kann sich in der Strafstation der Ort auch ändern, das gilt auch für den Stationsort. Es gibt im hiesigen Bezirk Leute, die in der Zivilstation in der Osnabrück und dann Strafstation in Oldenburg hatten und anders herum. Es gibt auch Leute, die in der Strafstation zu einer ganz anderen StA kommen.
Ich weiß nicht, ob das im Bezirk des OLG Celle anders gehandhabt wird. Ich bin aber zuversichtlich, dass auch die dortige Refabteilung gerne Auskünfte und Fragen beantwortet.


