06.03.2026, 15:28
Hallo,
ich stehe vor der Entscheidung, ob ich zum Staatsanwalt oder zum Strafrichter möchte. Hat da jemand Erfahrungen und kann berichten was vielleicht auch aus Klausursicht zu empfehlen ist?
ich stehe vor der Entscheidung, ob ich zum Staatsanwalt oder zum Strafrichter möchte. Hat da jemand Erfahrungen und kann berichten was vielleicht auch aus Klausursicht zu empfehlen ist?
06.03.2026, 19:56
(06.03.2026, 15:28)asj schrieb: Hallo,
ich stehe vor der Entscheidung, ob ich zum Staatsanwalt oder zum Strafrichter möchte. Hat da jemand Erfahrungen und kann berichten was vielleicht auch aus Klausursicht zu empfehlen ist?
Da in vielen Bundesländern eine Strafurteilsklausur selten bis gar nicht drankommt, ist aus Klausursicht die StA sicherlich sinnvoller, weil eine Anklageschrift wirst du im Examen immer schreiben müssen. Das ist ehrlicherweise aber auch kein Hexenwerk und kann man sich auch sehr gut selbst beibringen. Die Übung hilft natürlich trotzdem.
Abseits der Klausurpraxis ist die StA-Station auch meistens deutlich interessant aufgrund der Sitzungsvertretungen und dem Gefühl das erste Mal auch wirklich vor Gericht etwas mit seinem Studium machen zu können. Außerdem waren die Erfahrungsbericht meiner Mitreferendar*innen die bei Gericht waren, meistens eher durchwachsen, insbesondere bei denen die am Landgericht waren. Aufgrund des Umfangs der Verfahren kann man dort eigentlich kaum sinnvoll mitarbeiten und dann sitzt man oft einfach nur rum und schaut zu. Für mich würde daher vieles für die StA sprechen.


