04.03.2026, 16:06
Ich habe in NRW das erste Examen gemacht, dort darf man ja nichts im Gesetz unterstreichen, markieren, oder §§ kommentieren. Mein Ref mache ich jetzt in BaWü und hier darf man das, für mich erstaunlicherweise.
Ich nehme an, dass im Repetitorium zum ersten Examen viel Input dazu kam, welche §§ man sich sinnvollerweise kommentieren kann, insb. im BGB, oder? Gibt es denn vielleicht einen Geheimtipp, wo solche Infos zusammengetragen sind? Will nicht unbedingt meine Ref-Kollegen fragen, ob ich mal deren Habersack-Kommentierungen abschreiben dürfte
Ich nehme an, dass im Repetitorium zum ersten Examen viel Input dazu kam, welche §§ man sich sinnvollerweise kommentieren kann, insb. im BGB, oder? Gibt es denn vielleicht einen Geheimtipp, wo solche Infos zusammengetragen sind? Will nicht unbedingt meine Ref-Kollegen fragen, ob ich mal deren Habersack-Kommentierungen abschreiben dürfte
04.03.2026, 19:36
In der AG kommen idR auch Hinweise. Sonst isses aber auch sehr individuell, was man da ranpinselt. Es muss ja dir in der klausur helfen und für dich irgendwie Sinn machen.
Da du erstes schon ohne kommentierung hast würde ich einfach nach und nach schauen, ob und wo ein Hinweis/unterstreichung für dich Sinn macht (Norm übersehen, TBM is problematisch und Problem nicht gesehen…). Gilt vor allem für die “Grauzonen-Kommentierungen” die natürlich keiner hat
Da du erstes schon ohne kommentierung hast würde ich einfach nach und nach schauen, ob und wo ein Hinweis/unterstreichung für dich Sinn macht (Norm übersehen, TBM is problematisch und Problem nicht gesehen…). Gilt vor allem für die “Grauzonen-Kommentierungen” die natürlich keiner hat
04.03.2026, 22:07
Tipp: Die passenden Fundstellen im Kommentar zu typischen Fragen an den entsprechenden Stellen kommentieren
Beliebt ist auch eine Auflistung von Ausnahmevorschriften von einer Norm oder Normen, an die man in dem Kontext denken sollte.
Im BGB AT lassen sich bei der Stellvertretung gut die Paragraphen zu den speziellen Vertretungsvorschriften kommentieren etc.
Ich habe auch in BaWü Examen gemacht. Wenn du eine Toilettenpause machst, wird dein Gesetz kontrolliert. Man sollte sich also in dem Grenzen des zulässigen halten, Zeit oder Nerven für eine Kontrolle auf systematische Kommentare gibt es faktisch wohl kaum. Davon abgesehen ist eigentlich jede Kommentierung in irgendeiner Form systematisch, sonst wäre sie ja überflüssig.
Proceed at your own risk.
Beliebt ist auch eine Auflistung von Ausnahmevorschriften von einer Norm oder Normen, an die man in dem Kontext denken sollte.
Im BGB AT lassen sich bei der Stellvertretung gut die Paragraphen zu den speziellen Vertretungsvorschriften kommentieren etc.
Ich habe auch in BaWü Examen gemacht. Wenn du eine Toilettenpause machst, wird dein Gesetz kontrolliert. Man sollte sich also in dem Grenzen des zulässigen halten, Zeit oder Nerven für eine Kontrolle auf systematische Kommentare gibt es faktisch wohl kaum. Davon abgesehen ist eigentlich jede Kommentierung in irgendeiner Form systematisch, sonst wäre sie ja überflüssig.
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