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  5. Gibt es einen Arbeitsvertrag fürs Ref?
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Gibt es einen Arbeitsvertrag fürs Ref?
Bello
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Beiträge: 9
Themen: 2
Registriert seit: Oct 2025
#1
03.03.2026, 14:17
Frage im Betreff. Ich habe keine eindeutige Antwort finden können, aber mir scheint so, als gäbe es keinen Vertrag. Ich frage deshalb, weil ich gern wissen würde, ab welchem Zeitpunkt man davon ausgehen kann, dass das Ausbildungsverhältnis sicher zustande kommt. Ich denke da an etwaige Vorstrafen im Führungszeugnis. 
Vielleicht mag jmd kurz berichten, ob er/sie nen Vertrag bekommen hat :) danke!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.03.2026, 14:18 von Bello.)
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Praktiker
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Beiträge: 2.111
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
03.03.2026, 15:06
Die eindeutige Antwort ist nein.

Entweder wird man verbeamtet (Übergabe Ernennungsurkunden) oder es ist ein ähnlich ausgestaltetes öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis. Details hängen vom Bundesland ab.
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Egal_
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Beiträge: 1.377
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#3
04.03.2026, 02:14
Ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Zusage kannst du davon ausgehen, dass du dort am ersten Arbeitstag anfangen kannst.
Die Zusage schützt dich aber nicht vor einer Anfechtung dieser Zusage. In der Vergangenheit gab es mehrere Gerichtsverfahren, in denen es darum ging, dass den Referendaren nachträglich ihr Platz durch Anfechtung wieder entzogen wurde. Wenn du die Fälle recherchierst, wirst du sehen, dass dies Fälle mit schweren Pflichtverstößen waren. Zum Beispiel wegen einer Vorstrafe gelogen, Mitglied einer verfassungswidrigen Vereinigung und ähnliches. Wegen Kleinkram musst du also keine Sorge haben. Wenn es um Vorstrafen geht, die noch im BZR vermerkt sind oder um laufende Ermittlungsverfahren,
solltest du nicht versuchen zu schummeln.
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Bello
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Beiträge: 9
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Registriert seit: Oct 2025
#4
04.03.2026, 14:05
(04.03.2026, 02:14)Egal_ schrieb:  Ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Zusage kannst du davon ausgehen, dass du dort am ersten Arbeitstag anfangen kannst.
Die Zusage schützt dich aber nicht vor einer Anfechtung dieser Zusage. In der Vergangenheit gab es mehrere Gerichtsverfahren, in denen es darum ging, dass den Referendaren nachträglich ihr Platz durch Anfechtung wieder entzogen wurde. Wenn du die Fälle recherchierst, wirst du sehen, dass dies Fälle mit schweren Pflichtverstößen waren. Zum Beispiel wegen einer Vorstrafe gelogen, Mitglied einer verfassungswidrigen Vereinigung und ähnliches. Wegen Kleinkram musst du also keine Sorge haben. Wenn es um Vorstrafen geht, die noch im BZR vermerkt sind oder um laufende Ermittlungsverfahren,
solltest du nicht versuchen zu schummeln.

nice danke euch für die antwort! denkst du psychische vorerkrankungen gehören zu kleinkram? in bbg wird die gesundheitliche eignung abgefragt und ich hab da n bisschen sorge...
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Egal_
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Beiträge: 1.377
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Registriert seit: Feb 2022
#5
05.03.2026, 01:21
(04.03.2026, 14:05)Bello schrieb:  
(04.03.2026, 02:14)Egal_ schrieb:  Ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Zusage kannst du davon ausgehen, dass du dort am ersten Arbeitstag anfangen kannst.
Die Zusage schützt dich aber nicht vor einer Anfechtung dieser Zusage. In der Vergangenheit gab es mehrere Gerichtsverfahren, in denen es darum ging, dass den Referendaren nachträglich ihr Platz durch Anfechtung wieder entzogen wurde. Wenn du die Fälle recherchierst, wirst du sehen, dass dies Fälle mit schweren Pflichtverstößen waren. Zum Beispiel wegen einer Vorstrafe gelogen, Mitglied einer verfassungswidrigen Vereinigung und ähnliches. Wegen Kleinkram musst du also keine Sorge haben. Wenn es um Vorstrafen geht, die noch im BZR vermerkt sind oder um laufende Ermittlungsverfahren,
solltest du nicht versuchen zu schummeln.

nice danke euch für die antwort! denkst du psychische vorerkrankungen gehören zu kleinkram? in bbg wird die gesundheitliche eignung abgefragt und ich hab da n bisschen sorge...

Echt? Mein Ref ist schon ein paar Jahre her und ich kann mich gar nicht an eine Frage dazu erinnern. Ich denke aber nicht, dass dies eine Rolle spielt. Hier im Forum sind mehrere User/innen (Referendare und Berufseinsteiger), die mal etwas von ihren psychischen Erkrankungen erwähnt haben, deswegen denke ich nicht, dass sich das geändert hat. Eine Rolle wird deine Erkrankung erst spielen, solltest du nach dem Ref in der Verwaltung verbeamtet werden oder in die Justiz gehen.
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Bello
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Beiträge: 9
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Registriert seit: Oct 2025
#6
05.03.2026, 09:16
(05.03.2026, 01:21)Egal_ schrieb:  
(04.03.2026, 14:05)Bello schrieb:  
(04.03.2026, 02:14)Egal_ schrieb:  Ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Zusage kannst du davon ausgehen, dass du dort am ersten Arbeitstag anfangen kannst.
Die Zusage schützt dich aber nicht vor einer Anfechtung dieser Zusage. In der Vergangenheit gab es mehrere Gerichtsverfahren, in denen es darum ging, dass den Referendaren nachträglich ihr Platz durch Anfechtung wieder entzogen wurde. Wenn du die Fälle recherchierst, wirst du sehen, dass dies Fälle mit schweren Pflichtverstößen waren. Zum Beispiel wegen einer Vorstrafe gelogen, Mitglied einer verfassungswidrigen Vereinigung und ähnliches. Wegen Kleinkram musst du also keine Sorge haben. Wenn es um Vorstrafen geht, die noch im BZR vermerkt sind oder um laufende Ermittlungsverfahren,
solltest du nicht versuchen zu schummeln.

nice danke euch für die antwort! denkst du psychische vorerkrankungen gehören zu kleinkram? in bbg wird die gesundheitliche eignung abgefragt und ich hab da n bisschen sorge...

Echt? Mein Ref ist schon ein paar Jahre her und ich kann mich gar nicht an eine Frage dazu erinnern. Ich denke aber nicht, dass dies eine Rolle spielt. Hier im Forum sind mehrere User/innen (Referendare und Berufseinsteiger), die mal etwas von ihren psychischen Erkrankungen erwähnt haben, deswegen denke ich nicht, dass sich das geändert hat. Eine Rolle wird deine Erkrankung erst spielen, solltest du nach dem Ref in der Verwaltung verbeamtet werden oder in die Justiz gehen.
danke für deine antwort :) das beruhigt mich sehr!

der punkt steht auch in § 10a II Nr. 2 BbgJAG, es war mir nur nicht ganz klar was unter "Krankheit (...), die die ordnungsgemäße Ausbildung ernstlich beeinträchtigen könnte" fällt ...
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