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Jobsuche in der Zwischenzeit
Sunshine07
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2026
#1
02.03.2026, 13:55
Hallo ihr Lieben, 

ich befinde mich gerade in der Wahlstation und im Mai steht meine mündliche Prüfung an. Da ich leider nur mit 6,75 schriftlich das Examen bestanden habe, muss ich mich erstmal in der mündlichen Prüfung auf 8 Punkte verbessern, weil ich Richterin werden will. 
Nun zu meiner Frage, selbst wenn ich die 8 Punkte erreiche, kann ich mich erst bewerben, wenn ich eingebürgert bin. Da ich keine Ahnung habe, wie lange das dauert (Antrag wurde schon gestellt) und ich auch nicht arbeitslos sein will (u.a. weil sich das auch negativ auf die Einbürgerung auswirkt und auch keine Lust habe nur zuhause zu sitzen), möchte ich mich für die Zwischenzeit als Volljuristin bewerben. 

Ich frage mich halt, als was ich mich bewerben soll. Ich möchte nicht Rechtsanwältin werden, weil der Beruf mir nicht gefällt. Als was kann man sich denn noch bewerben? Als wissenschaftlicher Mitarbeiter? 
Falls die Einbürgerung bis Oktober nicht erfolgt ist, würde ich wahrscheinlich auch den Verbesserungsversuch wahrnehmen. 

Auf eure Erfahrungen und Tipps würde ich mich sehr freuen! 

LG
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Limonadenbaum
Ref
**
Beiträge: 12
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2025
#2
17.03.2026, 15:43
Ich habe mal gehört, dass die Gerichte - in NRW zumindest - nun wohl auch WisMits (das dürfte A13 Bezahlung sein) nehmen. Das Gerücht bezog sich aufs OLG und VG. Vielleicht fragst du da mal nach.
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RRalf
Junior Member
**
Beiträge: 44
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2025
#3
17.03.2026, 17:50
(17.03.2026, 15:43)Limonadenbaum schrieb:  Ich habe mal gehört, dass die Gerichte - in NRW zumindest - nun wohl auch WisMits (das dürfte A13 Bezahlung sein) nehmen. Das Gerücht bezog sich aufs OLG und VG. Vielleicht fragst du da mal nach.

Ich weiß nur, dass es in NRW während des Refs die Möglichkeit gibt, als Nebenjob ein paar Stunden die Woche für TV-L E13 als WiMi am Gericht zu arbeiten.

Eine Option nach dem Ref in A13 ist mir nicht bekannt, nach dem Ref gibt es sonst z.B. noch R1 als WiMi am BGH.
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 507
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#4
17.03.2026, 20:14
Für A13 müsste man Beamter werden, daher Deutscher (EU Bürger) sein, daher dürfte der TE damit aktuell nicht geholfen sein...

Einbürgerung hat bei einem guten Kollegen von mir leider lange gedauert. Haben irgendwann mit Untätigkeitsklage gedroht, dann lief es - hätten wir ggf. schneller machen sollen.
Schau ggf. mal bei dem ÖR Stellenmarkt (zB karriere.nrw für NRW) und Filter nach E13 bzw Tarifbeschäftigung. Da dürften ein paar Jobs bei Ministerien dabei sein, bei denen du auch juristisch arbeitest, sodass das auch für die Justiz ganz gut sein kann.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2026, 20:18 von Homer S..)
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Sunshine07
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2026
#5
18.03.2026, 01:31
(17.03.2026, 20:14)Homer S. schrieb:  Für A13 müsste man Beamter werden, daher Deutscher (EU Bürger) sein, daher dürfte der TE damit aktuell nicht geholfen sein...

Einbürgerung hat bei einem guten Kollegen von mir leider lange gedauert. Haben irgendwann mit Untätigkeitsklage gedroht, dann lief es - hätten wir ggf. schneller machen sollen.
Schau ggf. mal bei dem ÖR Stellenmarkt (zB karriere.nrw für NRW) und Filter nach E13 bzw Tarifbeschäftigung. Da dürften ein paar Jobs bei Ministerien dabei sein, bei denen du auch juristisch arbeitest, sodass das auch für die Justiz ganz gut sein kann.

Dankeschön! Ich bin EU Bürgerin vielleicht würde das etwas ändern. Die Einbürgerungsbehörde teilte mir mit, dass es im schlimmsten Fall ein Jahr dauert. Es kann auch kürzer sein. Kommt halt drauf an, wie schnell die Sicherheitsüberprüfung abläuft. 

Ich bin leider nicht aus NRW sondern aus RLP. Ich hab mich jetzt bei mehreren Stellen im öffentlichen Dienst beworben. (Auch für Bundesämter) Aber danke für den Tipp! Ich schau mal öfters nochmal dort rein. 

Mein Studium und mein Referendariat war leider auf Strafrecht ausgelegt. Ich mache mir Sorgen, dass das negativ auswirkt.
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JuraBW2026
Junior Member
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Beiträge: 16
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2026
#6
18.03.2026, 01:35
Hey, erstmal Glückwunsch zum bestandenen Examen!
Ich wurde selber eingebürgert (nach 16 Monaten...) und habe während der Verwaltungsstation von Verwaltungsrichtern gehört, dass auch für die Einbürgerung die Frist von 3 Monaten gilt und man grds. Klage erheben darf. Natürlich macht man sich nicht super beliebt bei der Behörde, aber eine Richterin hat explizit gesagt, wir sollen alle klagen, weil die Bearbeitungszeit bei den Behörden nicht in Ordnung ist.
Ich selber habe nicht Klage erhoben, da bei mir besondere Umstände vorlagen, die die Einbürgerung während der Bearbeitungszeit ausgeschlossen hatten. Aber wenn bei dir Zeit ein großer Faktor ist, würde ich evtl. darüber nachdenken. Natürlich keine Rechtsberatung  Upside_down
Also ich verstehe, wie schwierig der gesamte Prozess ist.Ich wünsche dir viel Kraft sowohl für das Examen als auch für die Einbürgerung. Es ist ein tolles Gefühl, vor allem der Eid!
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JurisRef
Member
***
Beiträge: 244
Themen: 6
Registriert seit: Dec 2023
#7
18.03.2026, 07:32
(18.03.2026, 01:31)Sunshine07 schrieb:  
(17.03.2026, 20:14)Homer S. schrieb:  Für A13 müsste man Beamter werden, daher Deutscher (EU Bürger) sein, daher dürfte der TE damit aktuell nicht geholfen sein...

Einbürgerung hat bei einem guten Kollegen von mir leider lange gedauert. Haben irgendwann mit Untätigkeitsklage gedroht, dann lief es - hätten wir ggf. schneller machen sollen.
Schau ggf. mal bei dem ÖR Stellenmarkt (zB karriere.nrw für NRW) und Filter nach E13 bzw Tarifbeschäftigung. Da dürften ein paar Jobs bei Ministerien dabei sein, bei denen du auch juristisch arbeitest, sodass das auch für die Justiz ganz gut sein kann.

Dankeschön! Ich bin EU Bürgerin vielleicht würde das etwas ändern. Die Einbürgerungsbehörde teilte mir mit, dass es im schlimmsten Fall ein Jahr dauert. Es kann auch kürzer sein. Kommt halt drauf an, wie schnell die Sicherheitsüberprüfung abläuft. 

Ich bin leider nicht aus NRW sondern aus RLP. Ich hab mich jetzt bei mehreren Stellen im öffentlichen Dienst beworben. (Auch für Bundesämter) Aber danke für den Tipp! Ich schau mal öfters nochmal dort rein. 

Mein Studium und mein Referendariat war leider auf Strafrecht ausgelegt. Ich mache mir Sorgen, dass das negativ auswirkt.

Als EU Bürgerin musst du dich nicht einbürgern lassen. Wegen dem Diskriminierungsverbot reicht es auch EU Bürger zu sein für eine Verbeamtung
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RefNdsOL
Senior Member
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Beiträge: 650
Themen: 22
Registriert seit: May 2024
#8
18.03.2026, 08:38
(18.03.2026, 01:31)Sunshine07 schrieb:  
(17.03.2026, 20:14)Homer S. schrieb:  Für A13 müsste man Beamter werden, daher Deutscher (EU Bürger) sein, daher dürfte der TE damit aktuell nicht geholfen sein...

Einbürgerung hat bei einem guten Kollegen von mir leider lange gedauert. Haben irgendwann mit Untätigkeitsklage gedroht, dann lief es - hätten wir ggf. schneller machen sollen.
Schau ggf. mal bei dem ÖR Stellenmarkt (zB karriere.nrw für NRW) und Filter nach E13 bzw Tarifbeschäftigung. Da dürften ein paar Jobs bei Ministerien dabei sein, bei denen du auch juristisch arbeitest, sodass das auch für die Justiz ganz gut sein kann.

Dankeschön! Ich bin EU Bürgerin vielleicht würde das etwas ändern. Die Einbürgerungsbehörde teilte mir mit, dass es im schlimmsten Fall ein Jahr dauert. Es kann auch kürzer sein. Kommt halt drauf an, wie schnell die Sicherheitsüberprüfung abläuft. 

Ich bin leider nicht aus NRW sondern aus RLP. Ich hab mich jetzt bei mehreren Stellen im öffentlichen Dienst beworben. (Auch für Bundesämter) Aber danke für den Tipp! Ich schau mal öfters nochmal dort rein. 

Mein Studium und mein Referendariat war leider auf Strafrecht ausgelegt. Ich mache mir Sorgen, dass das negativ auswirkt.

Für die Berufung ins Beantenverhältnis genügt grundsätzlich die Unionsbürgerschaft (EU-Bürger):
§ 7 I 1 Nr. 1 lit. a BeamtStG i.V.m. LBG
bzw. beim Bund § 7 I 1 Nr. 1 lit. a BBG

Davon kann es Ausnahmen geben, vgl. § 7 II BBG/§ 7 II BeamtStG. Eine wichtige ist bspw. die Berufung ins Richterverhältnis, vgl. § 9 Nr. 1 DRiG.
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Sunshine07
Junior Member
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Beiträge: 16
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2026
#9
18.03.2026, 09:40
Ja schade, dass dieses Diskriminierungsverbot leider nicht für die Richterstelle gilt :/ aber immerhin für Stellen in der Verwaltung als Beamter (auf Probe)
Mir ist es ehrlich gesagt egal wo ich fürs erste lande weil ich mich so schnell wie es geht weg bewerbe, wenn ich meine deutsche Staatsbürgerschaft habe.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.03.2026, 09:41 von Sunshine07.)
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Sunshine07
Junior Member
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Beiträge: 16
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2026
#10
18.03.2026, 09:44
(18.03.2026, 01:35)JuraBW2026 schrieb:  Hey, erstmal Glückwunsch zum bestandenen Examen!
Ich wurde selber eingebürgert (nach 16 Monaten...) und habe während der Verwaltungsstation von Verwaltungsrichtern gehört, dass auch für die Einbürgerung die Frist von 3 Monaten gilt und man grds. Klage erheben darf. Natürlich macht man sich nicht super beliebt bei der Behörde, aber eine Richterin hat explizit gesagt, wir sollen alle klagen, weil die Bearbeitungszeit bei den Behörden nicht in Ordnung ist.
Ich selber habe nicht Klage erhoben, da bei mir besondere Umstände vorlagen, die die Einbürgerung während der Bearbeitungszeit ausgeschlossen hatten. Aber wenn bei dir Zeit ein großer Faktor ist, würde ich evtl. darüber nachdenken. Natürlich keine Rechtsberatung  Upside_down
Also ich verstehe, wie schwierig der gesamte Prozess ist.Ich wünsche dir viel Kraft sowohl für das Examen als auch für die Einbürgerung. Es ist ein tolles Gefühl, vor allem der Eid!

Danke dir! Ach krass nice to know! 
  1. Irgendwie hört man überall was anderes. Zum Teil wird gesagt, dass man min ein Jahr warten muss bis das Gericht die Behörde verurteilt. Vorher wird die Klage abgewiesen. Ich warte jetzt erstmal ab. :) 
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