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  5. Reform des Anwaltsnotariats
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Reform des Anwaltsnotariats
CryptoKraut
Member
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Beiträge: 72
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2022
#1
26.02.2026, 20:46
Hallo zusammen,

vielleicht hat es schon wer mitbekommen: als Reaktion auf das Urteil des BVerfG zur Altersgrenze im Anwaltsnotariat vor einigen Monaten soll nun das Anwaltsnotariat reformiert und attraktiver gestaltet werden. Insb. wird die Voraussetzung, mind. 3 Jahre als Anwalt zugelassen zu sein, bevor die Prüfung abgelegt werden kann, abgeschafft; d.h. man kann quasi direkt nach dem Zweiten Examen in die Notarprüfung. 
Auch die örtliche Wartezeit wird von 3 auf 2 Jahre reduziert. 

Glaubt ihr, das kann die Attraktivität steigern? Und gibt es hier ggf. Leute, die gerade überlegen in Richtung des Anwaltsnotariats zu gehen? Passt ihr eure Planung irgendwie an?

Quelle: https://www.lto.de/recht/juristen/b/bmjv...g-notariat
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Bln2024
Member
***
Beiträge: 105
Themen: 4
Registriert seit: Jun 2024
#2
03.03.2026, 11:04
Ich denke eher nicht. Das Problem ist doch auch schon, dass in Bundesländern, die ein Anwaltsnotariat haben, schon im Referendariat überhaupt nicht dafür geworben/aufgeklärt wird. Ich war in Berlin im Ref und weiß wirklich nichts über den Ablauf, Notenvoraussetzungen, Bestellung etc. D. h. es werden nur die Anwaltsnotare, die gezielt daran Interesse haben, das Interesse für den Beruf wird ja bei einem nicht geweckt in der Ausbildung. 

Ich habe mich z.B. nie damit beschäftigt & auch gerade jetzt nur die Voraussetzungen gegoogled, die ich auf den ersten Blick auch nicht völlig verstehe. "Das Ergebnis der not. Fachprüfung fließt im Rahmen der Auswahlentscheidung zu 60 %, das Ergebnis der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zu 40 % ein." Also irgendwie wie im Richterwahlausschuss oder wie kann man sich das vorstellen?
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RefNdsOL
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Beiträge: 703
Themen: 25
Registriert seit: May 2024
#3
03.03.2026, 11:48
Die Existenz des Anwaltsnotariates lässt sich allein mit dessen historischem Hintergrund erklären. Im Übrigen ist es dem Nur-Notariat schlichtweg in jeder Hinsicht unterlegen. Die Voraussetzungen zum Anwaltsnotariat sind viel zu kompliziert. Ich kenne genug Kollegen, die Interesse am Notariat haben aber überhaupt nicht an der Anwaltschaft. Die örtlichen Voraussetzungen sind weiterhin wiedersinnig. Die hier bekannten Anwälte, die die notarielle Fachprüfung anstreben, machen das allein aus dem Gedanken der Gebührenmaximierung und nicht wegen genuinem am Notariat. Selbst in Großstädten sind hier Amtssitze seit Jahren unbesetzt und finden keine Bewerber. Gleichzeitig führt dies zur Absurdität, dass das Erfüllen der Voraussetzungen ungeachtet des Ergebnisses oder der tatsächlichen Qualifikation bereits den Zugang zum Notariat gewährt, ohne dass dessen Qualität erhalten bleibt anders als beim Nur-Notariat. Der einzig richtige Schritt wäre der konsequente Wechsel zum Nur-Notariat - nicht ohne Grund hat man sich bei der Wiedervereinigung zur Einführung des Nur-Notariates in den neuen Ländern entschieden und auch bei der Notariatsreform in BW.

Freilich gibt es auch höchstqualifizierte Anwaltsnotare, gerade auch in Berlin oder Frankfurt, das ist gilt aber nicht durchweg und nicht in der Fläche. Die notarielle Fachprüfung war konzipiert in dem Bestreben dieses Problem im Bereich des Anwaltsnotariates einzudämmen, zu dem zuvor mit Ausnahme der Hürde des Art. 33 II GG jeder Anwalt, d.h. jeder der mit Ach und Krach zwei Examina bestanden hat, Zugang hatte anders als beim Nur-Notariat das in der gesamten Republik, auch im Osten nur überdurchschnittlichen bis herausragend qualifizierten Kandidaten offensteht.
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.305
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
03.03.2026, 15:04
(03.03.2026, 11:48)RefNdsOL schrieb:  Die Existenz des Anwaltsnotariates lässt sich allein mit dessen historischem Hintergrund erklären. Im Übrigen ist es dem Nur-Notariat schlichtweg in jeder Hinsicht unterlegen. Die Voraussetzungen zum Anwaltsnotariat sind viel zu kompliziert. Ich kenne genug Kollegen, die Interesse am Notariat haben aber überhaupt nicht an der Anwaltschaft. Die örtlichen Voraussetzungen sind weiterhin wiedersinnig. Die hier bekannten Anwälte, die die notarielle Fachprüfung anstreben, machen das allein aus dem Gedanken der Gebührenmaximierung und nicht wegen genuinem am Notariat. Selbst in Großstädten sind hier Amtssitze seit Jahren unbesetzt und finden keine Bewerber. Gleichzeitig führt dies zur Absurdität, dass das Erfüllen der Voraussetzungen ungeachtet des Ergebnisses oder der tatsächlichen Qualifikation bereits den Zugang zum Notariat gewährt, ohne dass dessen Qualität erhalten bleibt anders als beim Nur-Notariat. Der einzig richtige Schritt wäre der konsequente Wechsel zum Nur-Notariat - nicht ohne Grund hat man sich bei der Wiedervereinigung zur Einführung des Nur-Notariates in den neuen Ländern entschieden und auch bei der Notariatsreform in BW.

Freilich gibt es auch höchstqualifizierte Anwaltsnotare, gerade auch in Berlin oder Frankfurt, das ist gilt aber nicht durchweg und nicht in der Fläche. Die notarielle Fachprüfung war konzipiert in dem Bestreben dieses Problem im Bereich des Anwaltsnotariates einzudämmen, zu dem zuvor mit Ausnahme der Hürde des Art. 33 II GG jeder Anwalt, d.h. jeder der mit Ach und Krach zwei Examina bestanden hat, Zugang hatte anders als beim Nur-Notariat das in der gesamten Republik, auch im Osten nur überdurchschnittlichen bis herausragend qualifizierten Kandidaten offensteht.

Anwaltsnotariat wäre auch das allerletzte gewesen, was die badischen Amtsnotare hingenommen hätten, nachdem sie ein Berufsleben lang auf die hessischen Kollegen geschimpft haben...
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CryptoKraut
Member
***
Beiträge: 72
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2022
#5
03.03.2026, 20:01
(03.03.2026, 11:04)Bln2024 schrieb:  Ich denke eher nicht. Das Problem ist doch auch schon, dass in Bundesländern, die ein Anwaltsnotariat haben, schon im Referendariat überhaupt nicht dafür geworben/aufgeklärt wird. Ich war in Berlin im Ref und weiß wirklich nichts über den Ablauf, Notenvoraussetzungen, Bestellung etc. D. h. es werden nur die Anwaltsnotare, die gezielt daran Interesse haben, das Interesse für den Beruf wird ja bei einem nicht geweckt in der Ausbildung. 

Ich habe mich z.B. nie damit beschäftigt & auch gerade jetzt nur die Voraussetzungen gegoogled, die ich auf den ersten Blick auch nicht völlig verstehe. "Das Ergebnis der not. Fachprüfung fließt im Rahmen der Auswahlentscheidung zu 60 %, das Ergebnis der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zu 40 % ein." Also irgendwie wie im Richterwahlausschuss oder wie kann man sich das vorstellen?
D.h., soweit ich das richtig verstehe, dass bei mehreren Bewerbern auf eine Anwaltsnotarstelle eine Bestenauslese vorgenommen wird; hierfür wird eine Durchschnittsnote gebildet, die zu 60% aus der Notarprüfungsnote und zu 40% aus der Note im Zweiten besteht.
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