10.02.2026, 15:44
Bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit in NRW gibt es ja bekanntlich die formale Mindestgrenze von 7.76 im zweiten Examen. Man wird aber momentan wohl aufgrund der aktuellen Bewerber- und Stellenlage idR erst mit einem Prädikat im zweiten eingeladen. Soweit so gut.
Aber wie steht es um die Relevanz des 1. Examens bei der Einladung/Einstellung? Formal wird ja auf das erste Examen erst zurückgegriffen, wenn man über 7.76, aber unter 9P liegt.
Wie sieht es jedoch tatsächlich in der Einstellungspraxis aus? Nehmen wir mal ein Extrembeispiel: Jemand hat im ersten Examen eine Gesamtnote von 5 Punkten. Im zweiten Examen hat diese Person jedoch 10-11 Punkte.
Würde diese Person trotz des "schlechten" 1. Examens eingeladen werden, nur weil das zweite Examen zweistellig ist, oder nicht?
Aber wie steht es um die Relevanz des 1. Examens bei der Einladung/Einstellung? Formal wird ja auf das erste Examen erst zurückgegriffen, wenn man über 7.76, aber unter 9P liegt.
Wie sieht es jedoch tatsächlich in der Einstellungspraxis aus? Nehmen wir mal ein Extrembeispiel: Jemand hat im ersten Examen eine Gesamtnote von 5 Punkten. Im zweiten Examen hat diese Person jedoch 10-11 Punkte.
Würde diese Person trotz des "schlechten" 1. Examens eingeladen werden, nur weil das zweite Examen zweistellig ist, oder nicht?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
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Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
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10.02.2026, 16:32
Sofern das zweite Examen über der Grenze von 9 Punkten liegt, schlägst du damit jeden Bewerber mit einem besseren ersten, aber schlechterem zweiten Examen. Die Kombi ausreichend / vb gibt es in NRW definitiv mehrmals in der Richterschaft.
11.02.2026, 00:37
(10.02.2026, 16:32)Hallo Homer S. schrieb: Sofern das zweite Examen über der Grenze von 9 Punkten liegt, schlägst du damit jeden Bewerber mit einem besseren ersten, aber schlechterem zweiten Examen. Die Kombi ausreichend / vb gibt es in NRW definitiv mehrmals in der Richterschaft.Es gibt sogar die Kombination ausreichend/befriedigend mehrmals in der Richterschaft. Wenn man vor 5 - 7 Jahren die 7,76 irgendwie überschritten hatte, wurde man anschließend quasi bekniet in die Justiz zu gehen. Gerade an den eher ländlichen Landgerichten im Sauerland oder OWL war das auch quasi eine Garantie zur Zusage. Kenne allein zwei Leute aus meiner AG die mit der Kombination in die Justiz gegangen und inzwischen auf Lebenszeit ernannt wurden.
Es ist immer das Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf das es ankommt. Hat man zwei Bewerber mit 10 Punkten im Zeiten guckt man sicherlich danach auf das erste. Hat man einen mit 10 und einen mit 9 im zweiten, nimmt man den mit 10.
11.02.2026, 07:38
Es gibt ja aber durchaus Rechtsprechung, dass man das Erste auch nicht ganz ignorieren darf.
In einigen anderen Bundesländern (für NRW weiß ich es leider nicht) wird daher das erste + 2x das Zweite gerechnet. Maßgeblich für die Frage, ob du nach Leistung der Bessere bist, ist dann die sich ergebende Gesamtpunktzahl.
Bsp.: 8 und 10 => 28
6 und 9 => 24
10 und 8 => 26
In einigen anderen Bundesländern (für NRW weiß ich es leider nicht) wird daher das erste + 2x das Zweite gerechnet. Maßgeblich für die Frage, ob du nach Leistung der Bessere bist, ist dann die sich ergebende Gesamtpunktzahl.
Bsp.: 8 und 10 => 28
6 und 9 => 24
10 und 8 => 26
12.02.2026, 18:43
(10.02.2026, 16:32)Homer S. schrieb: Sofern das zweite Examen über der Grenze von 9 Punkten liegt, schlägst du damit jeden Bewerber mit einem besseren ersten, aber schlechterem zweiten Examen. Die Kombi ausreichend / vb gibt es in NRW definitiv mehrmals in der Richterschaft.
Der 1. Satz ist doch totaler Käse. Mal vom Extremfall ausgehend: Ein Bewerber hat im 1. StEx 11,5+ (gut) und im 2. StEx 9,0. Wenn ein Bewerber dann im 1. nur 5 hat und im 2. 10,X, sticht der den mit einem "gut" im 1. StEx doch nicht aus :)
13.02.2026, 08:35
(12.02.2026, 18:43)wroxbalker schrieb:Naja, doch, tut er. In NRW findet die Auswahl (oberhalb der 9) allein anhand der Note des zweiten Examens statt. Das erste ist schlicht egal.(10.02.2026, 16:32)Homer S. schrieb: Sofern das zweite Examen über der Grenze von 9 Punkten liegt, schlägst du damit jeden Bewerber mit einem besseren ersten, aber schlechterem zweiten Examen. Die Kombi ausreichend / vb gibt es in NRW definitiv mehrmals in der Richterschaft.
Der 1. Satz ist doch totaler Käse. Mal vom Extremfall ausgehend: Ein Bewerber hat im 1. StEx 11,5+ (gut) und im 2. StEx 9,0. Wenn ein Bewerber dann im 1. nur 5 hat und im 2. 10,X, sticht der den mit einem "gut" im 1. StEx doch nicht aus :)
13.02.2026, 09:17
(11.02.2026, 07:38)Yjglu schrieb: Es gibt ja aber durchaus Rechtsprechung, dass man das Erste auch nicht ganz ignorieren darf.
In einigen anderen Bundesländern (für NRW weiß ich es leider nicht) wird daher das erste + 2x das Zweite gerechnet. Maßgeblich für die Frage, ob du nach Leistung der Bessere bist, ist dann die sich ergebende Gesamtpunktzahl.
Bsp.: 8 und 10 => 28
6 und 9 => 24
10 und 8 => 26
Das mögen einzelne VG oder OVG/VGH so entschieden haben. Das gilt aber nicht bundesweit so und wird auch nicht bundesweit so praktiziert.
In Bayern gilt bekanntlich ausschließlich das Zweite und das erste ist in jedem Fall völlig unerheblich und irrelevant.
In Niedersachsen gilt auch nur das Zweite, sofern der dafür maßgebliche Schwellenwert überschritten wird.
Ich halte es für nicht abwegig, dass das in NRW auch so praktiziert wird. Schließlich ist das Zweite eben zum einen viel aktueller und zum anderen auch um Dimensionen praxisnäher.
13.02.2026, 09:26
(13.02.2026, 08:35)Träumchen schrieb:(12.02.2026, 18:43)wroxbalker schrieb:Naja, doch, tut er. In NRW findet die Auswahl (oberhalb der 9) allein anhand der Note des zweiten Examens statt. Das erste ist schlicht egal.(10.02.2026, 16:32)Homer S. schrieb: Sofern das zweite Examen über der Grenze von 9 Punkten liegt, schlägst du damit jeden Bewerber mit einem besseren ersten, aber schlechterem zweiten Examen. Die Kombi ausreichend / vb gibt es in NRW definitiv mehrmals in der Richterschaft.
Der 1. Satz ist doch totaler Käse. Mal vom Extremfall ausgehend: Ein Bewerber hat im 1. StEx 11,5+ (gut) und im 2. StEx 9,0. Wenn ein Bewerber dann im 1. nur 5 hat und im 2. 10,X, sticht der den mit einem "gut" im 1. StEx doch nicht aus :)
So ist es. Solange das zweite über 9 Punkten findet die Reihung danach statt. Wenn du es nicht glaubst, ruf zB den Personaldez beim OLG an und frag nach. Poste dann aber auch bitte das Ergebis.
Ob das sinnvoll ist steht natürlich auf einem anderen Blatt. Die von dir geschilderte Situation dürfte angesichts der Bewerberlage aber ohnehin nicht entstehen, da würden schlicht beide eingestellt.
13.02.2026, 13:13
mea culpa - wie ihr schildert scheint es tatsächlich zu sein. Es war für mich schlicht unvorstellbar, so eine dämliche Regelung zu verwenden :D
13.02.2026, 15:40
Wisst ihr, ob das an den Verwaltungsgerichten in NRW genauso gehandhabt wird? Formal gilt dort ja die selbe Grenze fürs 2te Examen wie an der ordentlichen Gerichtsbarkeit.










