• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Berlin Mündliche Aktenvortrag
Antworten

 
Berlin Mündliche Aktenvortrag
fragezeichenxyz
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 2
Registriert seit: Oct 2024
#1
29.01.2026, 17:57
ich würde hier gerne einmal Erfahrungen/Meinungen erfragen bzw. sammeln zum Thema Aktenvortrag in der mündlichen. 
Ich überlege nämlich, meinen noch einmal zu wechseln. Zivilrecht kommt nicht in Frage für mich, gerne würde ich aber Erfahrungen zu 
- Strafrecht staatlich / anwaltlich
- Öffrecht staatlich / anwaltlich

erfragen. Was würdet ihr empfehlen? 
Im ersten hatte ich Öffrecht, bin damit extrem gut gefahren, ÖR lief im Ref aber eher schlecht, im Gegensatz zu Strafrecht. 
Sollte ich mich auf meine positiven Erfahrungen aus dem 1. verlassen mit ÖR, oder auf das Bauchgefühl, dass ÖR im Ref./2. nicht mehr so ganz meins ist?

Danke für eure Hilfe :)
Suchen
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Mein Tipp: Bereite Dich auf den Aktenvortrag mit den aktuellen Protokollen zu den Vorträgen vor, die derzeit im Examen laufen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/kostenlose-aktenvortraege.php

Auf derselben Seite findest Du auch eine Liste von kostenlosen Aktenvorträgen, die von verschiedenen Landesjustizprüfungsämtern zu Verfügung gestellt werden.
 
ranger
Member
***
Beiträge: 87
Themen: 7
Registriert seit: Jan 2022
#2
31.01.2026, 11:02
(29.01.2026, 17:57)fragezeichenxyz schrieb:  ich würde hier gerne einmal Erfahrungen/Meinungen erfragen bzw. sammeln zum Thema Aktenvortrag in der mündlichen. 
Ich überlege nämlich, meinen noch einmal zu wechseln. Zivilrecht kommt nicht in Frage für mich, gerne würde ich aber Erfahrungen zu 
- Strafrecht staatlich / anwaltlich
- Öffrecht staatlich / anwaltlich

erfragen. Was würdet ihr empfehlen? 
Im ersten hatte ich Öffrecht, bin damit extrem gut gefahren, ÖR lief im Ref aber eher schlecht, im Gegensatz zu Strafrecht. 
Sollte ich mich auf meine positiven Erfahrungen aus dem 1. verlassen mit ÖR, oder auf das Bauchgefühl, dass ÖR im Ref./2. nicht mehr so ganz meins ist?

Danke für eure Hilfe :)
Als jemand, der im November ÖR/staatliche Sicht hatte, kann ich dir von dieser Wahl nur abraten. 
Ich selbst hatte im ÖR immer die besten Noten, konnte mein Potenzial im AV aber nicht ausnutzen. Trotz >50 geübter AV in Berlin besteht einfach das Risiko, dass du materiell-rechtlich komplettes Neuland betreten musst. 
Gerade die jüngeren AV vom GJPA tendieren dazu, komplett unbekannte Konstellationen abzuprüfen. Beispiel: die jüngere Reformen im Jagdrecht und ihr Verhältnis zum WaffenR. Was für eine Klausur von 5h OK sein mag, wird im Stress der 60min Bearbeitungszeit schnell zum Stressfaktor. In meiner Prüfungsgruppe waren nur promovierte/VB-Öffrechtler, teilweise mit langjähriger Erfahrung als Uni-Dozenten. Schlussendlich hat niemand aus unserer Gruppe und von den sonstigen Prüflingen im AV bemerkt, dass man zwei anstelle von nur einem Verwaltungsakt prüfen musste. 
Im Strafrecht weiß man wenigstens, dass die prüfbaren Delikte auf das StGB begrenzt sind. Die zentrale Herausforderung dürfte im Strafrecht der Zeitdruck sein - den man aber mit genug Übung auch in den Griff kriegt.
Suchen
Zitieren
RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 595
Themen: 21
Registriert seit: May 2024
#3
31.01.2026, 11:12
Ich bin zwar nicht aus Berlin, spiele aber auch immer noch mit dem Gedanken Strafrecht für den AV zu wählen. Bei uns gibt es nur die anwaltliche Sicht.

Mir gibt dabei größere Bedenken, dass es jedenfalls hier wohl in den letzten Jahren verbreiteter geworden ist, den AV nicht nur aus der Perspektive des Verteidigers zu haben, sondern ggf. auch als Nebenklagevertreter oder sonstiger Verletzter, der seine Rechte berücksichtigt haben will. Freilich ist das dann nur eine andere Einkleidung, aber die sind dann eben m.E. durchaus exotischer. Ebenso gibt es wohl auch AV, die dann gezielt die Prüfung eines Rechtsmittels - in der Regel Revision - zum Gegenstand haben. Man sollte sich - jedenfalls hier - also sowohl in den Verletztenrechten und den Rechtsmittelrechten wohl oder nicht völlig blank fühlen, wenn man erwägt Strafrecht zu wählen.

Meine Erfahrung aus dem ÖR aus der AG - ebenfalls nur anwaltliche Sicht - war, dass die Erwartungshaltung und Detailversessenheit im ÖR sehr groß ist. Es wird hier regelmäßig erwartet, dass man sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsbehelfs zumindest kurz anspricht, obschon der Schwerpunkt freilich stets in der Begründetheit liegen wird. Dazu kommen - wie vom Kollegen angerissen - mitunter spezielle Konstellationen, die man plötzlich erkennen muss, wie § 80 V VwGO analog o.ä.
Suchen
Zitieren
fragezeichenxyz
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 2
Registriert seit: Oct 2024
#4
03.02.2026, 17:21
vielen Dank für eure Antworten! Glaube ich bleibe dann doch bei Strafrecht.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus