17.01.2026, 20:10
Hallo zusammen, mal wieder zum Thema Ausstieg Justiz oder auch Verwaltung. Gibt es hier Erfahrungen zu den folgenden Fragen, insbes. an Proberichter/innen?
Wie habt ihr euren Entlassungswunsch kommuniziert und wie wurde es aufgenommen? Wie lange hat es gedauert bis der Antrag bearbeitet wurde?
Über Erfahrungswerte würde ich mich freuen :)
Wie habt ihr euren Entlassungswunsch kommuniziert und wie wurde es aufgenommen? Wie lange hat es gedauert bis der Antrag bearbeitet wurde?
Über Erfahrungswerte würde ich mich freuen :)
17.01.2026, 20:18
(17.01.2026, 20:10)Ref2021 schrieb: Hallo zusammen, mal wieder zum Thema Ausstieg Justiz oder auch Verwaltung. Gibt es hier Erfahrungen zu den folgenden Fragen, insbes. an Proberichter/innen?
Wie habt ihr euren Entlassungswunsch kommuniziert und wie wurde es aufgenommen? Wie lange hat es gedauert bis der Antrag bearbeitet wurde?
Über Erfahrungswerte würde ich mich freuen :)
Hey, darf ich fragen, weshalb du eine Entlassung willst? Die Justiz war immer mein größter Wunsch. Umso interessanter ist ein Realitätscheck
17.01.2026, 21:42
Die Justiz kann gerade für Proberichter je nach Einsatzort gute bis katastrophale Arbeitsbedingungen bieten. Wo man landet, hat man leider nur bedingt in der Hand. Einige sehen deswegen irgendwann nur noch im Antrag auf Entlassung einen Ausweg.
Ein weiterer Grund für diesen Schritt scheinen mir überhöhte bzw. falsche Erwartungen an die richterliche bzw. staatsanwaltliche Tätigkeit zu sein.
Ich kenne für beide Fallgruppen gleich mehrere Fälle aus meinem ehemaligen Gericht.
Je länger man dabei ist, desto höher liegt natürlich die Hemmschwelle für einen solchen Schritt. Gar nicht so wenige (einschließlich ich) wählen dann nach einigen Jahren statt der Entlassung den Laufbahnwechsel in die Verwaltung. Gründe hierfür können mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten sein.
Es gibt also immer noch einen Ausweg. Deswegen rate ich allen, die sich die Justiz vorstellen können, es erst mal auszuprobieren. Die große Mehrheit bleibt dann ja auch dabei. Nur sollte man den rechtzeitigen Absprung nicht verpassen, wenn man dauerhaft unzufrieden ist. Um sich nur in irgend etwas zu fügen, hat man zu viel investiert und bringt man zu viel an Qualifikation mit.
Ein weiterer Grund für diesen Schritt scheinen mir überhöhte bzw. falsche Erwartungen an die richterliche bzw. staatsanwaltliche Tätigkeit zu sein.
Ich kenne für beide Fallgruppen gleich mehrere Fälle aus meinem ehemaligen Gericht.
Je länger man dabei ist, desto höher liegt natürlich die Hemmschwelle für einen solchen Schritt. Gar nicht so wenige (einschließlich ich) wählen dann nach einigen Jahren statt der Entlassung den Laufbahnwechsel in die Verwaltung. Gründe hierfür können mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten sein.
Es gibt also immer noch einen Ausweg. Deswegen rate ich allen, die sich die Justiz vorstellen können, es erst mal auszuprobieren. Die große Mehrheit bleibt dann ja auch dabei. Nur sollte man den rechtzeitigen Absprung nicht verpassen, wenn man dauerhaft unzufrieden ist. Um sich nur in irgend etwas zu fügen, hat man zu viel investiert und bringt man zu viel an Qualifikation mit.
17.01.2026, 22:07
(17.01.2026, 21:42)Spencer schrieb: Die Justiz kann gerade für Proberichter je nach Einsatzort gute bis katastrophale Arbeitsbedingungen bieten. Wo man landet, hat man leider nur bedingt in der Hand. Einige sehen deswegen irgendwann nur noch im Antrag auf Entlassung einen Ausweg.
Ein weiterer Grund für diesen Schritt scheinen mir überhöhte bzw. falsche Erwartungen an die richterliche bzw. staatsanwaltliche Tätigkeit zu sein.
Ich kenne für beide Fallgruppen gleich mehrere Fälle aus meinem ehemaligen Gericht.
Je länger man dabei ist, desto höher liegt natürlich die Hemmschwelle für einen solchen Schritt. Gar nicht so wenige (einschließlich ich) wählen dann nach einigen Jahren statt der Entlassung den Laufbahnwechsel in die Verwaltung. Gründe hierfür können mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten sein.
Es gibt also immer noch einen Ausweg. Deswegen rate ich allen, die sich die Justiz vorstellen können, es erst mal auszuprobieren. Die große Mehrheit bleibt dann ja auch dabei. Nur sollte man den rechtzeitigen Absprung nicht verpassen, wenn man dauerhaft unzufrieden ist. Um sich nur in irgend etwas zu fügen, hat man zu viel investiert und bringt man zu viel an Qualifikation mit.
Also kann man wenn man auf Lebenszeit bereits ernannt wurde ohne Entlassung und neue Ernennung über einen Laufbahnwechsel zur Verwaltung wechselt oder von Verwaltung zur Justiz?
17.01.2026, 22:23
(17.01.2026, 22:07)JurisRef schrieb:Genau. Verwaltung zur Justiz heisst „Richter kraft Auftrags“, Justiz zur Verwaltung „Abordnung mit dem Ziel der Versetzung“. Ist letztlich beides dasselbe.(17.01.2026, 21:42)Spencer schrieb: Die Justiz kann gerade für Proberichter je nach Einsatzort gute bis katastrophale Arbeitsbedingungen bieten. Wo man landet, hat man leider nur bedingt in der Hand. Einige sehen deswegen irgendwann nur noch im Antrag auf Entlassung einen Ausweg.
Ein weiterer Grund für diesen Schritt scheinen mir überhöhte bzw. falsche Erwartungen an die richterliche bzw. staatsanwaltliche Tätigkeit zu sein.
Ich kenne für beide Fallgruppen gleich mehrere Fälle aus meinem ehemaligen Gericht.
Je länger man dabei ist, desto höher liegt natürlich die Hemmschwelle für einen solchen Schritt. Gar nicht so wenige (einschließlich ich) wählen dann nach einigen Jahren statt der Entlassung den Laufbahnwechsel in die Verwaltung. Gründe hierfür können mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten sein.
Es gibt also immer noch einen Ausweg. Deswegen rate ich allen, die sich die Justiz vorstellen können, es erst mal auszuprobieren. Die große Mehrheit bleibt dann ja auch dabei. Nur sollte man den rechtzeitigen Absprung nicht verpassen, wenn man dauerhaft unzufrieden ist. Um sich nur in irgend etwas zu fügen, hat man zu viel investiert und bringt man zu viel an Qualifikation mit.
Also kann man wenn man auf Lebenszeit bereits ernannt wurde ohne Entlassung und neue Ernennung über einen Laufbahnwechsel zur Verwaltung wechselt oder von Verwaltung zur Justiz?
18.01.2026, 08:12
(17.01.2026, 22:23)Spencer schrieb:(17.01.2026, 22:07)JurisRef schrieb:Genau. Verwaltung zur Justiz heisst „Richter kraft Auftrags“, Justiz zur Verwaltung „Abordnung mit dem Ziel der Versetzung“. Ist letztlich beides dasselbe.(17.01.2026, 21:42)Spencer schrieb: Die Justiz kann gerade für Proberichter je nach Einsatzort gute bis katastrophale Arbeitsbedingungen bieten. Wo man landet, hat man leider nur bedingt in der Hand. Einige sehen deswegen irgendwann nur noch im Antrag auf Entlassung einen Ausweg.
Ein weiterer Grund für diesen Schritt scheinen mir überhöhte bzw. falsche Erwartungen an die richterliche bzw. staatsanwaltliche Tätigkeit zu sein.
Ich kenne für beide Fallgruppen gleich mehrere Fälle aus meinem ehemaligen Gericht.
Je länger man dabei ist, desto höher liegt natürlich die Hemmschwelle für einen solchen Schritt. Gar nicht so wenige (einschließlich ich) wählen dann nach einigen Jahren statt der Entlassung den Laufbahnwechsel in die Verwaltung. Gründe hierfür können mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten sein.
Es gibt also immer noch einen Ausweg. Deswegen rate ich allen, die sich die Justiz vorstellen können, es erst mal auszuprobieren. Die große Mehrheit bleibt dann ja auch dabei. Nur sollte man den rechtzeitigen Absprung nicht verpassen, wenn man dauerhaft unzufrieden ist. Um sich nur in irgend etwas zu fügen, hat man zu viel investiert und bringt man zu viel an Qualifikation mit.
Also kann man wenn man auf Lebenszeit bereits ernannt wurde ohne Entlassung und neue Ernennung über einen Laufbahnwechsel zur Verwaltung wechselt oder von Verwaltung zur Justiz?
Habs schon hin und wieder geschrieben, in NRW macht das das OLG Hamm nicht mit, hier bestehen diese auf einer vorherigen Entlassung aus der Verwaltung. Ein ehemaliger Arbeitskollege von mir wollte unbedingt in die Justiz und hätte diesen Weg gehen müssen. Hab dann aus Neugier auch mal angerufen und gefragt und das wurde so bestätigt.
Der Wechsel aus der Justiz in die Verwaltung ist tatsächlich gut möglich, es kann sogar in ein Beförderungsamt gewechselt werden.
Zum eigentlichen Thema, Antrag auf Entlassung ist kein Problem und kein Einzelfall. Wurde bei mir problemlos aufgenommen und zu dem gewünschten Zeitpunkt wirksam.
18.01.2026, 08:32
(18.01.2026, 08:12)Homer S. schrieb:(17.01.2026, 22:23)Spencer schrieb:(17.01.2026, 22:07)JurisRef schrieb:Genau. Verwaltung zur Justiz heisst „Richter kraft Auftrags“, Justiz zur Verwaltung „Abordnung mit dem Ziel der Versetzung“. Ist letztlich beides dasselbe.(17.01.2026, 21:42)Spencer schrieb: Die Justiz kann gerade für Proberichter je nach Einsatzort gute bis katastrophale Arbeitsbedingungen bieten. Wo man landet, hat man leider nur bedingt in der Hand. Einige sehen deswegen irgendwann nur noch im Antrag auf Entlassung einen Ausweg.
Ein weiterer Grund für diesen Schritt scheinen mir überhöhte bzw. falsche Erwartungen an die richterliche bzw. staatsanwaltliche Tätigkeit zu sein.
Ich kenne für beide Fallgruppen gleich mehrere Fälle aus meinem ehemaligen Gericht.
Je länger man dabei ist, desto höher liegt natürlich die Hemmschwelle für einen solchen Schritt. Gar nicht so wenige (einschließlich ich) wählen dann nach einigen Jahren statt der Entlassung den Laufbahnwechsel in die Verwaltung. Gründe hierfür können mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten sein.
Es gibt also immer noch einen Ausweg. Deswegen rate ich allen, die sich die Justiz vorstellen können, es erst mal auszuprobieren. Die große Mehrheit bleibt dann ja auch dabei. Nur sollte man den rechtzeitigen Absprung nicht verpassen, wenn man dauerhaft unzufrieden ist. Um sich nur in irgend etwas zu fügen, hat man zu viel investiert und bringt man zu viel an Qualifikation mit.
Also kann man wenn man auf Lebenszeit bereits ernannt wurde ohne Entlassung und neue Ernennung über einen Laufbahnwechsel zur Verwaltung wechselt oder von Verwaltung zur Justiz?
Habs schon hin und wieder geschrieben, in NRW macht das das OLG Hamm nicht mit, hier bestehen diese auf einer vorherigen Entlassung aus der Verwaltung. Ein ehemaliger Arbeitskollege von mir wollte unbedingt in die Justiz und hätte diesen Weg gehen müssen. Hab dann aus Neugier auch mal angerufen und gefragt und das wurde so bestätigt.
Der Wechsel aus der Justiz in die Verwaltung ist tatsächlich gut möglich, es kann sogar in ein Beförderungsamt gewechselt werden.
Zum eigentlichen Thema, Antrag auf Entlassung ist kein Problem und kein Einzelfall. Wurde bei mir problemlos aufgenommen und zu dem gewünschten Zeitpunkt wirksam.
Wenn man das vorher über sie Entlassung und Neueinstellung macht, dann müssen die Beamtenvoraussetzungen aber nochmal erfüllt werden? Also dann muss man unter 45 sein?
18.01.2026, 10:42
(18.01.2026, 08:12)Homer S. schrieb:Warum soll das nur in die eine Richtung gehen?(17.01.2026, 22:23)Spencer schrieb:(17.01.2026, 22:07)JurisRef schrieb:Genau. Verwaltung zur Justiz heisst „Richter kraft Auftrags“, Justiz zur Verwaltung „Abordnung mit dem Ziel der Versetzung“. Ist letztlich beides dasselbe.(17.01.2026, 21:42)Spencer schrieb: Die Justiz kann gerade für Proberichter je nach Einsatzort gute bis katastrophale Arbeitsbedingungen bieten. Wo man landet, hat man leider nur bedingt in der Hand. Einige sehen deswegen irgendwann nur noch im Antrag auf Entlassung einen Ausweg.
Ein weiterer Grund für diesen Schritt scheinen mir überhöhte bzw. falsche Erwartungen an die richterliche bzw. staatsanwaltliche Tätigkeit zu sein.
Ich kenne für beide Fallgruppen gleich mehrere Fälle aus meinem ehemaligen Gericht.
Je länger man dabei ist, desto höher liegt natürlich die Hemmschwelle für einen solchen Schritt. Gar nicht so wenige (einschließlich ich) wählen dann nach einigen Jahren statt der Entlassung den Laufbahnwechsel in die Verwaltung. Gründe hierfür können mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten sein.
Es gibt also immer noch einen Ausweg. Deswegen rate ich allen, die sich die Justiz vorstellen können, es erst mal auszuprobieren. Die große Mehrheit bleibt dann ja auch dabei. Nur sollte man den rechtzeitigen Absprung nicht verpassen, wenn man dauerhaft unzufrieden ist. Um sich nur in irgend etwas zu fügen, hat man zu viel investiert und bringt man zu viel an Qualifikation mit.
Also kann man wenn man auf Lebenszeit bereits ernannt wurde ohne Entlassung und neue Ernennung über einen Laufbahnwechsel zur Verwaltung wechselt oder von Verwaltung zur Justiz?
Habs schon hin und wieder geschrieben, in NRW macht das das OLG Hamm nicht mit, hier bestehen diese auf einer vorherigen Entlassung aus der Verwaltung. Ein ehemaliger Arbeitskollege von mir wollte unbedingt in die Justiz und hätte diesen Weg gehen müssen. Hab dann aus Neugier auch mal angerufen und gefragt und das wurde so bestätigt.
Der Wechsel aus der Justiz in die Verwaltung ist tatsächlich gut möglich, es kann sogar in ein Beförderungsamt gewechselt werden.
Ich würde mich darauf definitiv nicht einlassen.
Ein OLG, das von mir verlangt, meine sichere Lebenszeitverbeamtung für eine unsichere Verbeamtung auf Probe zu opfern, ist für mich nicht vertrauenswürdig. Wenn es schon so anfängt, was kommt dann noch? Aber anscheinend kann man es sich beim OLG Hamm noch/wieder erlauben, so mit Bewerbern umzuspringen. Passt aber leider zu dem, was ich schon über das OLG Hamm im Umgang mit Proberichtern gehört habe.
In ein paar Jahren, wenn die Pensionswelle so richtig rollt und die Wirtschaft brummt, läuft man dann deutlich schlechteren Bewerbern wieder hinterher…
18.01.2026, 12:39
(18.01.2026, 10:42)Spencer schrieb:(18.01.2026, 08:12)Homer S. schrieb:Warum soll das nur in die eine Richtung gehen?(17.01.2026, 22:23)Spencer schrieb:(17.01.2026, 22:07)JurisRef schrieb:Genau. Verwaltung zur Justiz heisst „Richter kraft Auftrags“, Justiz zur Verwaltung „Abordnung mit dem Ziel der Versetzung“. Ist letztlich beides dasselbe.(17.01.2026, 21:42)Spencer schrieb: Die Justiz kann gerade für Proberichter je nach Einsatzort gute bis katastrophale Arbeitsbedingungen bieten. Wo man landet, hat man leider nur bedingt in der Hand. Einige sehen deswegen irgendwann nur noch im Antrag auf Entlassung einen Ausweg.
Ein weiterer Grund für diesen Schritt scheinen mir überhöhte bzw. falsche Erwartungen an die richterliche bzw. staatsanwaltliche Tätigkeit zu sein.
Ich kenne für beide Fallgruppen gleich mehrere Fälle aus meinem ehemaligen Gericht.
Je länger man dabei ist, desto höher liegt natürlich die Hemmschwelle für einen solchen Schritt. Gar nicht so wenige (einschließlich ich) wählen dann nach einigen Jahren statt der Entlassung den Laufbahnwechsel in die Verwaltung. Gründe hierfür können mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten sein.
Es gibt also immer noch einen Ausweg. Deswegen rate ich allen, die sich die Justiz vorstellen können, es erst mal auszuprobieren. Die große Mehrheit bleibt dann ja auch dabei. Nur sollte man den rechtzeitigen Absprung nicht verpassen, wenn man dauerhaft unzufrieden ist. Um sich nur in irgend etwas zu fügen, hat man zu viel investiert und bringt man zu viel an Qualifikation mit.
Also kann man wenn man auf Lebenszeit bereits ernannt wurde ohne Entlassung und neue Ernennung über einen Laufbahnwechsel zur Verwaltung wechselt oder von Verwaltung zur Justiz?
Habs schon hin und wieder geschrieben, in NRW macht das das OLG Hamm nicht mit, hier bestehen diese auf einer vorherigen Entlassung aus der Verwaltung. Ein ehemaliger Arbeitskollege von mir wollte unbedingt in die Justiz und hätte diesen Weg gehen müssen. Hab dann aus Neugier auch mal angerufen und gefragt und das wurde so bestätigt.
Der Wechsel aus der Justiz in die Verwaltung ist tatsächlich gut möglich, es kann sogar in ein Beförderungsamt gewechselt werden.
Ich würde mich darauf definitiv nicht einlassen.
Ein OLG, das von mir verlangt, meine sichere Lebenszeitverbeamtung für eine unsichere Verbeamtung auf Probe zu opfern, ist für mich nicht vertrauenswürdig. Wenn es schon so anfängt, was kommt dann noch? Aber anscheinend kann man es sich beim OLG Hamm noch/wieder erlauben, so mit Bewerbern umzuspringen. Passt aber leider zu dem, was ich schon über das OLG Hamm im Umgang mit Proberichtern gehört habe.
In ein paar Jahren, wenn die Pensionswelle so richtig rollt und die Wirtschaft brummt, läuft man dann deutlich schlechteren Bewerbern wieder hinterher…
Stimme dir da voll und ganz zu. Der einzige Sinn den ich darin sehe ist halt, das man nur so die Hand auf den jeweiligen ProbeRi hat und der sich mit dem Beamtenverhältnis nicht alles gefallen lässt, was man sich dort gefallen lassen müsste.
Denke aber auch, dass es ruhig mal jemand drauf anlegen sollte. Also einfach bewerben, Zusage bekommen, sich nicht auf das Verlangen zuvor entlassen lassen, Absage bekommen (?) und dann verklagen. Mit Art. 33 GG dürfte das nicht in Einklang stehen... bald gibt es übrigens noch einen Grund mehr für die Verwaltung ;)
18.01.2026, 13:40
@Homer.S vielen Dank für deine Antwort! Wie viel Vorlaufzeit hattest du zwischen Antrag und Entlassung?
@Luke94 Ich habe einfach festgestellt, dass es bei mir grundlegend nicht passt und ich mich weder mit den Inhalten und noch Arbeitsbedingungen identifizieren kann. Als StA sollte man ja schon Leidenschaft fürs Ermitteln, spannende Fälle, Sitzungsdienst etc haben und das hat sich jetzt bei mir als falsch erwiesen. Habe vielleicht seit dem Ref das ganz auch zu sehr idealisiert oder meine Prioritäten haben sich verschoben. Wenn es aber der absolute Traum ist und man sich auch täglich mit den Inhalten beschäftigen möchte, wird es denke auch das Richtige sein.
@Luke94 Ich habe einfach festgestellt, dass es bei mir grundlegend nicht passt und ich mich weder mit den Inhalten und noch Arbeitsbedingungen identifizieren kann. Als StA sollte man ja schon Leidenschaft fürs Ermitteln, spannende Fälle, Sitzungsdienst etc haben und das hat sich jetzt bei mir als falsch erwiesen. Habe vielleicht seit dem Ref das ganz auch zu sehr idealisiert oder meine Prioritäten haben sich verschoben. Wenn es aber der absolute Traum ist und man sich auch täglich mit den Inhalten beschäftigen möchte, wird es denke auch das Richtige sein.



