09.12.2025, 18:35
Kann ein Antrag bzw. eine Anregung auf Aussetzung gem. § 94 VwGO konkludent dadurch abgelehnt werden, dass im Tenor die Klage in der Hauptsache abgewiesen wird? Bei Ablehnung der Aussetzung muss darüber laut Kopp/Schenke kein Beschluss ergehen, sondern es kann dann darüber auch im Urteil entschieden werden. Wenn man nun allein tenorieren würde "I. Die Klage wird abgewiesen." wäre dann eine Anregung auf Aussetzung konkludent mitabgelehnt?
Vielen Dank :)
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