04.12.2025, 12:24
Liebe Leute,
da ich hoffentlich bald durch bin, stellt sich allmählich die Frage der Meldung beim Arbeitsamt. Uns wurde mit Zuweisung zur Wahlstation mitgeteilt, dass wir uns möglichst umgehend schonmal arbeitssuchend melden sollen und uns dann innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ladung mit dem konkreten Datum der Prüfung arbeitslos melden sollen. Das wollte ich auch eigentlich machen.
Jetzt ist mir aber wieder bewusst geworden, dass ich eigentlich noch immer eingeschrieben bin, da ich immer vorhatte noch eine Klausur zu schreiben, um noch ein Zertifikat zu erwerben. Der Plan besteht auch weiterhin lose - zumal ich durch die Vorlesung dann auch direkt den Nachweis zum anwaltlichen Berufsrecht in der Tasche hätte, den man ja ohnehin braucht.
Als Student war man ja aber nicht arbeitslos. Werde ich dann mit Abschluss der mündlichen Prüfung überhaupt arbeitslos, sodass die Meldepflicht besteht? Oder falle ich automatisch zurück in den Studentenstatus und bin darüber abgedeckt?
Leider kenne ich niemanden, der in derselben Situation war und auch bei der Referendarabteilung konnte man mir nicht weiterhelfen. Hat jemand da Erfahrung?
Ich bin in NRW.
da ich hoffentlich bald durch bin, stellt sich allmählich die Frage der Meldung beim Arbeitsamt. Uns wurde mit Zuweisung zur Wahlstation mitgeteilt, dass wir uns möglichst umgehend schonmal arbeitssuchend melden sollen und uns dann innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ladung mit dem konkreten Datum der Prüfung arbeitslos melden sollen. Das wollte ich auch eigentlich machen.
Jetzt ist mir aber wieder bewusst geworden, dass ich eigentlich noch immer eingeschrieben bin, da ich immer vorhatte noch eine Klausur zu schreiben, um noch ein Zertifikat zu erwerben. Der Plan besteht auch weiterhin lose - zumal ich durch die Vorlesung dann auch direkt den Nachweis zum anwaltlichen Berufsrecht in der Tasche hätte, den man ja ohnehin braucht.
Als Student war man ja aber nicht arbeitslos. Werde ich dann mit Abschluss der mündlichen Prüfung überhaupt arbeitslos, sodass die Meldepflicht besteht? Oder falle ich automatisch zurück in den Studentenstatus und bin darüber abgedeckt?
Leider kenne ich niemanden, der in derselben Situation war und auch bei der Referendarabteilung konnte man mir nicht weiterhelfen. Hat jemand da Erfahrung?
Ich bin in NRW.
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04.12.2025, 13:25
Was meinst Du denn mit "über den Studentenstatus abgedeckt"?
Verstehe nicht ganz, ob es Dir darum geht Arbeitslosengeld zu bekommen oder Du nur denkst, Du musst Dich zwingend arbeitslos melden, wenn Du gerade nicht arbeitest. Zweiteres ist nämlich nicht so, Du kannst Dich beim Amt auch einfach gar nicht melden, bekommst dann halt aber kein Geld.
Generell musst Du um Dich arbeitslos zu melden (und ALG zu erhalten), dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Du immatrikuliert bist, tust Du das wahrscheinlich offiziell nicht. Vllt mal anonym ne Mail an die Arbeitsagentur schicken und nachfragen?
Verstehe nicht ganz, ob es Dir darum geht Arbeitslosengeld zu bekommen oder Du nur denkst, Du musst Dich zwingend arbeitslos melden, wenn Du gerade nicht arbeitest. Zweiteres ist nämlich nicht so, Du kannst Dich beim Amt auch einfach gar nicht melden, bekommst dann halt aber kein Geld.
Generell musst Du um Dich arbeitslos zu melden (und ALG zu erhalten), dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Du immatrikuliert bist, tust Du das wahrscheinlich offiziell nicht. Vllt mal anonym ne Mail an die Arbeitsagentur schicken und nachfragen?
04.12.2025, 13:40
(04.12.2025, 13:25)Äfes schrieb: Was meinst Du denn mit "über den Studentenstatus abgedeckt"?
Verstehe nicht ganz, ob es Dir darum geht Arbeitslosengeld zu bekommen oder Du nur denkst, Du musst Dich zwingend arbeitslos melden, wenn Du gerade nicht arbeitest. Zweiteres ist nämlich nicht so, Du kannst Dich beim Amt auch einfach gar nicht melden, bekommst dann halt aber kein Geld.
Generell musst Du um Dich arbeitslos zu melden (und ALG zu erhalten), dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Du immatrikuliert bist, tust Du das wahrscheinlich offiziell nicht. Vllt mal anonym ne Mail an die Arbeitsagentur schicken und nachfragen?
In erster Linie meinte ich damit die Krankenversicherung, da ich dachte, dass das so das wichtigste an der Arbeitslos-Meldung wäre.
Um das Geld geht es mir nicht so besonders. Uns wurde einfach mehrfach eingebläut, dass wir uns unbedingt rechtzeitig melden müssten. Ich dachte also das wäre eine Pflicht, an die man sich in jedem Fall halten muss und hab mich daher gefragt, ob diese Pflicht für mich auch besteht, trotz Studentenstatus.
Anonyme Nachfrage dachte ich auch schon, hab aber noch nicht so ganz herausgefunden, wie ich das am Besten anstelle. Bei der Hotline passe ich jedenfalls in keine der abgefragten Kategorien :D
04.12.2025, 13:59
(04.12.2025, 13:40)nrwler25 schrieb:(04.12.2025, 13:25)Äfes schrieb: Was meinst Du denn mit "über den Studentenstatus abgedeckt"?
Verstehe nicht ganz, ob es Dir darum geht Arbeitslosengeld zu bekommen oder Du nur denkst, Du musst Dich zwingend arbeitslos melden, wenn Du gerade nicht arbeitest. Zweiteres ist nämlich nicht so, Du kannst Dich beim Amt auch einfach gar nicht melden, bekommst dann halt aber kein Geld.
Generell musst Du um Dich arbeitslos zu melden (und ALG zu erhalten), dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Du immatrikuliert bist, tust Du das wahrscheinlich offiziell nicht. Vllt mal anonym ne Mail an die Arbeitsagentur schicken und nachfragen?
In erster Linie meinte ich damit die Krankenversicherung, da ich dachte, dass das so das wichtigste an der Arbeitslos-Meldung wäre.
Um das Geld geht es mir nicht so besonders. Uns wurde einfach mehrfach eingebläut, dass wir uns unbedingt rechtzeitig melden müssten. Ich dachte also das wäre eine Pflicht, an die man sich in jedem Fall halten muss und hab mich daher gefragt, ob diese Pflicht für mich auch besteht, trotz Studentenstatus.
Anonyme Nachfrage dachte ich auch schon, hab aber noch nicht so ganz herausgefunden, wie ich das am Besten anstelle. Bei der Hotline passe ich jedenfalls in keine der abgefragten Kategorien :D
Die Pflicht besteht insoweit, dass diese Meldung Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist; bei verspäteter Meldung kann ggf. eine Sperrfrist verhängt werden. Zum einen muss ein Arbeitgeber darauf hinweisen, zum anderen sind die meisten Menschen in der Regel erfreut darüber eine solche Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu können bis sie eine Erwerbstätigkeit gefunden haben, die ihren Lebensunterhalt sichert. Schließlich steht regelmäßig ohne Erwerbstätigkeit kein Einkommen und damit keine Grundlage für den Lebensunterhalt zur Verfügung (ausgenommen große Ersparnisse). Zustätzlich ist man in der Tat dadurch auch krankenversichert und rentenversichert (es werden m.W.n. keine zusätzlichen Rentenpunkte erworben aber die Zeit ist berücksichtigungsfähig).
04.12.2025, 14:07
(04.12.2025, 13:59)RefNdsOL schrieb:(04.12.2025, 13:40)nrwler25 schrieb:(04.12.2025, 13:25)Äfes schrieb: Was meinst Du denn mit "über den Studentenstatus abgedeckt"?
Verstehe nicht ganz, ob es Dir darum geht Arbeitslosengeld zu bekommen oder Du nur denkst, Du musst Dich zwingend arbeitslos melden, wenn Du gerade nicht arbeitest. Zweiteres ist nämlich nicht so, Du kannst Dich beim Amt auch einfach gar nicht melden, bekommst dann halt aber kein Geld.
Generell musst Du um Dich arbeitslos zu melden (und ALG zu erhalten), dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Du immatrikuliert bist, tust Du das wahrscheinlich offiziell nicht. Vllt mal anonym ne Mail an die Arbeitsagentur schicken und nachfragen?
In erster Linie meinte ich damit die Krankenversicherung, da ich dachte, dass das so das wichtigste an der Arbeitslos-Meldung wäre.
Um das Geld geht es mir nicht so besonders. Uns wurde einfach mehrfach eingebläut, dass wir uns unbedingt rechtzeitig melden müssten. Ich dachte also das wäre eine Pflicht, an die man sich in jedem Fall halten muss und hab mich daher gefragt, ob diese Pflicht für mich auch besteht, trotz Studentenstatus.
Anonyme Nachfrage dachte ich auch schon, hab aber noch nicht so ganz herausgefunden, wie ich das am Besten anstelle. Bei der Hotline passe ich jedenfalls in keine der abgefragten Kategorien :D
Die Pflicht besteht insoweit, dass diese Meldung Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist; bei verspäteter Meldung kann ggf. eine Sperrfrist verhängt werden. Zum einen muss ein Arbeitgeber darauf hinweisen, zum anderen sind die meisten Menschen in der Regel erfreut darüber eine solche Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu können bis sie eine Erwerbstätigkeit gefunden haben, die ihren Lebensunterhalt sichert. Schließlich steht regelmäßig ohne Erwerbstätigkeit kein Einkommen und damit keine Grundlage für den Lebensunterhalt zur Verfügung (ausgenommen große Ersparnisse). Zustätzlich ist man in der Tat dadurch auch krankenversichert und rentenversichert (es werden m.W.n. keine zusätzlichen Rentenpunkte erworben aber die Zeit ist berücksichtigungsfähig).
Ich war nach Abschluss des Studiums bis zum Ref auch als Scheinstudent in einem anderen Studiengang eingeschrieben. Das wurde mir von der Studienberatung der Uni explizit so empfohlen. Damit lief die Krankenversicherung als Student weiter und das Studententicket genauso. Arbeitslos gemeldet war ich da nie. Gibt halt kein Geld vom Amt, das in Anspruch zu nehmen empfinde ich aber ohnehin als persönlichen Makel, daher hab ich gerne für die 2 Monate vom Ersparten gelebt, bis das Ref losging. Rentenpunkte hin oder her, glaubt wirklich noch jemand dass er in 30 oder 40 Jahren (Rente mit 70 kommt) noch besonders viel Rente kriegt? Wieder mal eine typisch deitsche Frage, das Leben nach irgendwelchen fernen Versorgungsversprechungen auszurichten, aber gut, Offtopic..einfach anderes NC-freies Studienfach suchen und einschreiben und man hat die Ruhe vor dem Amt, und braucht in den Lebenslauf auch nicht arbeitslos reinzuschreiben.
04.12.2025, 14:17
(04.12.2025, 13:59)RefNdsOL schrieb:(04.12.2025, 13:40)nrwler25 schrieb:(04.12.2025, 13:25)Äfes schrieb: Was meinst Du denn mit "über den Studentenstatus abgedeckt"?
Verstehe nicht ganz, ob es Dir darum geht Arbeitslosengeld zu bekommen oder Du nur denkst, Du musst Dich zwingend arbeitslos melden, wenn Du gerade nicht arbeitest. Zweiteres ist nämlich nicht so, Du kannst Dich beim Amt auch einfach gar nicht melden, bekommst dann halt aber kein Geld.
Generell musst Du um Dich arbeitslos zu melden (und ALG zu erhalten), dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Du immatrikuliert bist, tust Du das wahrscheinlich offiziell nicht. Vllt mal anonym ne Mail an die Arbeitsagentur schicken und nachfragen?
In erster Linie meinte ich damit die Krankenversicherung, da ich dachte, dass das so das wichtigste an der Arbeitslos-Meldung wäre.
Um das Geld geht es mir nicht so besonders. Uns wurde einfach mehrfach eingebläut, dass wir uns unbedingt rechtzeitig melden müssten. Ich dachte also das wäre eine Pflicht, an die man sich in jedem Fall halten muss und hab mich daher gefragt, ob diese Pflicht für mich auch besteht, trotz Studentenstatus.
Anonyme Nachfrage dachte ich auch schon, hab aber noch nicht so ganz herausgefunden, wie ich das am Besten anstelle. Bei der Hotline passe ich jedenfalls in keine der abgefragten Kategorien :D
Die Pflicht besteht insoweit, dass diese Meldung Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist; bei verspäteter Meldung kann ggf. eine Sperrfrist verhängt werden. Zum einen muss ein Arbeitgeber darauf hinweisen, zum anderen sind die meisten Menschen in der Regel erfreut darüber eine solche Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu können bis sie eine Erwerbstätigkeit gefunden haben, die ihren Lebensunterhalt sichert. Schließlich steht regelmäßig ohne Erwerbstätigkeit kein Einkommen und damit keine Grundlage für den Lebensunterhalt zur Verfügung (ausgenommen große Ersparnisse). Zustätzlich ist man in der Tat dadurch auch krankenversichert und rentenversichert (es werden m.W.n. keine zusätzlichen Rentenpunkte erworben aber die Zeit ist berücksichtigungsfähig).
Ahh okay, danke! Dann hab ich die Pflicht wohl als größer wahrgenommen, als sie eigentlich ist :D
Wie ist das denn, wenn man ganz gerne eine längere Pause mit ggf. Auslandsaufenthalten machen will? Macht das Amt da Probleme, wenn man ALG bezieht, sodass man besser den Weg über Uni geht, oder geht das bis zu einem gewissen Zeitraum problemlos? Hat da jemand Erfahrungen?
04.12.2025, 14:21
(04.12.2025, 14:17)nrwler25 schrieb:(04.12.2025, 13:59)RefNdsOL schrieb:(04.12.2025, 13:40)nrwler25 schrieb:(04.12.2025, 13:25)Äfes schrieb: Was meinst Du denn mit "über den Studentenstatus abgedeckt"?
Verstehe nicht ganz, ob es Dir darum geht Arbeitslosengeld zu bekommen oder Du nur denkst, Du musst Dich zwingend arbeitslos melden, wenn Du gerade nicht arbeitest. Zweiteres ist nämlich nicht so, Du kannst Dich beim Amt auch einfach gar nicht melden, bekommst dann halt aber kein Geld.
Generell musst Du um Dich arbeitslos zu melden (und ALG zu erhalten), dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Du immatrikuliert bist, tust Du das wahrscheinlich offiziell nicht. Vllt mal anonym ne Mail an die Arbeitsagentur schicken und nachfragen?
In erster Linie meinte ich damit die Krankenversicherung, da ich dachte, dass das so das wichtigste an der Arbeitslos-Meldung wäre.
Um das Geld geht es mir nicht so besonders. Uns wurde einfach mehrfach eingebläut, dass wir uns unbedingt rechtzeitig melden müssten. Ich dachte also das wäre eine Pflicht, an die man sich in jedem Fall halten muss und hab mich daher gefragt, ob diese Pflicht für mich auch besteht, trotz Studentenstatus.
Anonyme Nachfrage dachte ich auch schon, hab aber noch nicht so ganz herausgefunden, wie ich das am Besten anstelle. Bei der Hotline passe ich jedenfalls in keine der abgefragten Kategorien :D
Die Pflicht besteht insoweit, dass diese Meldung Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist; bei verspäteter Meldung kann ggf. eine Sperrfrist verhängt werden. Zum einen muss ein Arbeitgeber darauf hinweisen, zum anderen sind die meisten Menschen in der Regel erfreut darüber eine solche Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu können bis sie eine Erwerbstätigkeit gefunden haben, die ihren Lebensunterhalt sichert. Schließlich steht regelmäßig ohne Erwerbstätigkeit kein Einkommen und damit keine Grundlage für den Lebensunterhalt zur Verfügung (ausgenommen große Ersparnisse). Zustätzlich ist man in der Tat dadurch auch krankenversichert und rentenversichert (es werden m.W.n. keine zusätzlichen Rentenpunkte erworben aber die Zeit ist berücksichtigungsfähig).
Ahh okay, danke! Dann hab ich die Pflicht wohl als größer wahrgenommen, als sie eigentlich ist :D
Wie ist das denn, wenn man ganz gerne eine längere Pause mit ggf. Auslandsaufenthalten machen will? Macht das Amt da Probleme, wenn man ALG bezieht, sodass man besser den Weg über Uni geht, oder geht das bis zu einem gewissen Zeitraum problemlos? Hat da jemand Erfahrungen?
Es gibt da m.W.n. grundsätzlich Meldepflichten bei Auslandsaufenthalten ebenso wie es Krankmeldepflichten gibt usw. Du kriegst die Versicherungsleistung (ALG) nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung sehst (s.o. Äfes). Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, aber dennoch die Versicherungsleistung beziehst, kann das ggf. auch einen (Sozialversicherungs-)Betrug darstellen. Im Übrigen ist es schlicht unsolidarisch gegenüber der Versichertengemeinschaft.
Insofern du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen willst / stehst und lieber pausierst und durch die Welt wanderst, dann kannst du das machen, wenn du dir diese Zeit selbst finanzieren kannst. Sozialversicherungsleistungen sind nicht dafür vorgesehen, dir dies zu ermöglichen.
04.12.2025, 15:03
(04.12.2025, 14:07)Sesselpupser schrieb:(04.12.2025, 13:59)RefNdsOL schrieb:(04.12.2025, 13:40)nrwler25 schrieb:(04.12.2025, 13:25)Äfes schrieb: Was meinst Du denn mit "über den Studentenstatus abgedeckt"?
Verstehe nicht ganz, ob es Dir darum geht Arbeitslosengeld zu bekommen oder Du nur denkst, Du musst Dich zwingend arbeitslos melden, wenn Du gerade nicht arbeitest. Zweiteres ist nämlich nicht so, Du kannst Dich beim Amt auch einfach gar nicht melden, bekommst dann halt aber kein Geld.
Generell musst Du um Dich arbeitslos zu melden (und ALG zu erhalten), dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Du immatrikuliert bist, tust Du das wahrscheinlich offiziell nicht. Vllt mal anonym ne Mail an die Arbeitsagentur schicken und nachfragen?
In erster Linie meinte ich damit die Krankenversicherung, da ich dachte, dass das so das wichtigste an der Arbeitslos-Meldung wäre.
Um das Geld geht es mir nicht so besonders. Uns wurde einfach mehrfach eingebläut, dass wir uns unbedingt rechtzeitig melden müssten. Ich dachte also das wäre eine Pflicht, an die man sich in jedem Fall halten muss und hab mich daher gefragt, ob diese Pflicht für mich auch besteht, trotz Studentenstatus.
Anonyme Nachfrage dachte ich auch schon, hab aber noch nicht so ganz herausgefunden, wie ich das am Besten anstelle. Bei der Hotline passe ich jedenfalls in keine der abgefragten Kategorien :D
Die Pflicht besteht insoweit, dass diese Meldung Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist; bei verspäteter Meldung kann ggf. eine Sperrfrist verhängt werden. Zum einen muss ein Arbeitgeber darauf hinweisen, zum anderen sind die meisten Menschen in der Regel erfreut darüber eine solche Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu können bis sie eine Erwerbstätigkeit gefunden haben, die ihren Lebensunterhalt sichert. Schließlich steht regelmäßig ohne Erwerbstätigkeit kein Einkommen und damit keine Grundlage für den Lebensunterhalt zur Verfügung (ausgenommen große Ersparnisse). Zustätzlich ist man in der Tat dadurch auch krankenversichert und rentenversichert (es werden m.W.n. keine zusätzlichen Rentenpunkte erworben aber die Zeit ist berücksichtigungsfähig).
Ich war nach Abschluss des Studiums bis zum Ref auch als Scheinstudent in einem anderen Studiengang eingeschrieben. Das wurde mir von der Studienberatung der Uni explizit so empfohlen. Damit lief die Krankenversicherung als Student weiter und das Studententicket genauso. Arbeitslos gemeldet war ich da nie. Gibt halt kein Geld vom Amt, das in Anspruch zu nehmen empfinde ich aber ohnehin als persönlichen Makel, daher hab ich gerne für die 2 Monate vom Ersparten gelebt, bis das Ref losging. Rentenpunkte hin oder her, glaubt wirklich noch jemand dass er in 30 oder 40 Jahren (Rente mit 70 kommt) noch besonders viel Rente kriegt? Wieder mal eine typisch deitsche Frage, das Leben nach irgendwelchen fernen Versorgungsversprechungen auszurichten, aber gut, Offtopic..einfach anderes NC-freies Studienfach suchen und einschreiben und man hat die Ruhe vor dem Amt, und braucht in den Lebenslauf auch nicht arbeitslos reinzuschreiben.
Das ist auch ein regelmäßiges Vorgehen, allerdings beziehst du dich ja auf die Zeit vor dem Ref. Die meisten Studenten haben da mangels Einzahlungen noch keinen Anspruch auf ALG, weswegen man sich beim Amt nicht melden muss. Dein Fall ist also ein ganz anderer als der vom Poster.
04.12.2025, 15:19
(04.12.2025, 14:21)RefNdsOL schrieb:(04.12.2025, 14:17)nrwler25 schrieb:(04.12.2025, 13:59)RefNdsOL schrieb:(04.12.2025, 13:40)nrwler25 schrieb:(04.12.2025, 13:25)Äfes schrieb: Was meinst Du denn mit "über den Studentenstatus abgedeckt"?
Verstehe nicht ganz, ob es Dir darum geht Arbeitslosengeld zu bekommen oder Du nur denkst, Du musst Dich zwingend arbeitslos melden, wenn Du gerade nicht arbeitest. Zweiteres ist nämlich nicht so, Du kannst Dich beim Amt auch einfach gar nicht melden, bekommst dann halt aber kein Geld.
Generell musst Du um Dich arbeitslos zu melden (und ALG zu erhalten), dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Du immatrikuliert bist, tust Du das wahrscheinlich offiziell nicht. Vllt mal anonym ne Mail an die Arbeitsagentur schicken und nachfragen?
In erster Linie meinte ich damit die Krankenversicherung, da ich dachte, dass das so das wichtigste an der Arbeitslos-Meldung wäre.
Um das Geld geht es mir nicht so besonders. Uns wurde einfach mehrfach eingebläut, dass wir uns unbedingt rechtzeitig melden müssten. Ich dachte also das wäre eine Pflicht, an die man sich in jedem Fall halten muss und hab mich daher gefragt, ob diese Pflicht für mich auch besteht, trotz Studentenstatus.
Anonyme Nachfrage dachte ich auch schon, hab aber noch nicht so ganz herausgefunden, wie ich das am Besten anstelle. Bei der Hotline passe ich jedenfalls in keine der abgefragten Kategorien :D
Die Pflicht besteht insoweit, dass diese Meldung Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist; bei verspäteter Meldung kann ggf. eine Sperrfrist verhängt werden. Zum einen muss ein Arbeitgeber darauf hinweisen, zum anderen sind die meisten Menschen in der Regel erfreut darüber eine solche Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu können bis sie eine Erwerbstätigkeit gefunden haben, die ihren Lebensunterhalt sichert. Schließlich steht regelmäßig ohne Erwerbstätigkeit kein Einkommen und damit keine Grundlage für den Lebensunterhalt zur Verfügung (ausgenommen große Ersparnisse). Zustätzlich ist man in der Tat dadurch auch krankenversichert und rentenversichert (es werden m.W.n. keine zusätzlichen Rentenpunkte erworben aber die Zeit ist berücksichtigungsfähig).
Ahh okay, danke! Dann hab ich die Pflicht wohl als größer wahrgenommen, als sie eigentlich ist :D
Wie ist das denn, wenn man ganz gerne eine längere Pause mit ggf. Auslandsaufenthalten machen will? Macht das Amt da Probleme, wenn man ALG bezieht, sodass man besser den Weg über Uni geht, oder geht das bis zu einem gewissen Zeitraum problemlos? Hat da jemand Erfahrungen?
Es gibt da m.W.n. grundsätzlich Meldepflichten bei Auslandsaufenthalten ebenso wie es Krankmeldepflichten gibt usw. Du kriegst die Versicherungsleistung (ALG) nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung sehst (s.o. Äfes). Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, aber dennoch die Versicherungsleistung beziehst, kann das ggf. auch einen (Sozialversicherungs-)Betrug darstellen. Im Übrigen ist es schlicht unsolidarisch gegenüber der Versichertengemeinschaft.
Insofern du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen willst / stehst und lieber pausierst und durch die Welt wanderst, dann kannst du das machen, wenn du dir diese Zeit selbst finanzieren kannst. Sozialversicherungsleistungen sind nicht dafür vorgesehen, dir dies zu ermöglichen.
Danke für die ausführliche Antwort! So wie ich es von Refis vor mir sowie auch von Arbeitgebern bislang mitbekommen habe, ist es durchaus üblich erst einmal einige Monate Pause zu machen und nicht direkt in den Beruf zu starten. (Dies wurde mir i.Ü. auch angesichts meines vergleichsweise ziemlich jungen Alters von allen Seiten nahegelegt.) Entsprechend habe ich es bislang so wahrgenommen, dass es bis zu einem Zeitraum von ca. 4-5 Monaten "normal" sei arbeitslos zu sein. Ich habe aber definitiv nicht vor das System auszunutzen, um Gelder zu beziehen, die mir nicht zustehen. Gerade deshalb habe ich ja die Ursprungsfrage überhaupt erst gestellt - weil ich mich eben nicht arbeitslos melden wollte.
Wie aber wird das denn ohne Studentenstatus gehandhabt, wenn man einen Verbesserungsversuch schreiben will? Für die Lernzeit sowie die Klausuren steht man dem Arbeitsmarkt ja auch nicht zur Verfügung. Ich würde es aber auch nicht als unsolidarisch bezeichnen, wenn man seine Note aufbessern möchte und so ggf. in Zukunft auch mehr in die Kasse einzahlt. Da allein das erneute Antreten aber schon ca. 1000 Euro kostet, wäre das ja ohne ALG bzw. wenn sogar die KV selbst gezahlt werden muss, quasi kaum zu machen?
04.12.2025, 16:11
(04.12.2025, 15:19)nrwler25 schrieb:(04.12.2025, 14:21)RefNdsOL schrieb:(04.12.2025, 14:17)nrwler25 schrieb:(04.12.2025, 13:59)RefNdsOL schrieb:(04.12.2025, 13:40)nrwler25 schrieb: In erster Linie meinte ich damit die Krankenversicherung, da ich dachte, dass das so das wichtigste an der Arbeitslos-Meldung wäre.
Um das Geld geht es mir nicht so besonders. Uns wurde einfach mehrfach eingebläut, dass wir uns unbedingt rechtzeitig melden müssten. Ich dachte also das wäre eine Pflicht, an die man sich in jedem Fall halten muss und hab mich daher gefragt, ob diese Pflicht für mich auch besteht, trotz Studentenstatus.
Anonyme Nachfrage dachte ich auch schon, hab aber noch nicht so ganz herausgefunden, wie ich das am Besten anstelle. Bei der Hotline passe ich jedenfalls in keine der abgefragten Kategorien :D
Die Pflicht besteht insoweit, dass diese Meldung Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist; bei verspäteter Meldung kann ggf. eine Sperrfrist verhängt werden. Zum einen muss ein Arbeitgeber darauf hinweisen, zum anderen sind die meisten Menschen in der Regel erfreut darüber eine solche Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu können bis sie eine Erwerbstätigkeit gefunden haben, die ihren Lebensunterhalt sichert. Schließlich steht regelmäßig ohne Erwerbstätigkeit kein Einkommen und damit keine Grundlage für den Lebensunterhalt zur Verfügung (ausgenommen große Ersparnisse). Zustätzlich ist man in der Tat dadurch auch krankenversichert und rentenversichert (es werden m.W.n. keine zusätzlichen Rentenpunkte erworben aber die Zeit ist berücksichtigungsfähig).
Ahh okay, danke! Dann hab ich die Pflicht wohl als größer wahrgenommen, als sie eigentlich ist :D
Wie ist das denn, wenn man ganz gerne eine längere Pause mit ggf. Auslandsaufenthalten machen will? Macht das Amt da Probleme, wenn man ALG bezieht, sodass man besser den Weg über Uni geht, oder geht das bis zu einem gewissen Zeitraum problemlos? Hat da jemand Erfahrungen?
Es gibt da m.W.n. grundsätzlich Meldepflichten bei Auslandsaufenthalten ebenso wie es Krankmeldepflichten gibt usw. Du kriegst die Versicherungsleistung (ALG) nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung sehst (s.o. Äfes). Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, aber dennoch die Versicherungsleistung beziehst, kann das ggf. auch einen (Sozialversicherungs-)Betrug darstellen. Im Übrigen ist es schlicht unsolidarisch gegenüber der Versichertengemeinschaft.
Insofern du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen willst / stehst und lieber pausierst und durch die Welt wanderst, dann kannst du das machen, wenn du dir diese Zeit selbst finanzieren kannst. Sozialversicherungsleistungen sind nicht dafür vorgesehen, dir dies zu ermöglichen.
Danke für die ausführliche Antwort! So wie ich es von Refis vor mir sowie auch von Arbeitgebern bislang mitbekommen habe, ist es durchaus üblich erst einmal einige Monate Pause zu machen und nicht direkt in den Beruf zu starten. (Dies wurde mir i.Ü. auch angesichts meines vergleichsweise ziemlich jungen Alters von allen Seiten nahegelegt.) Entsprechend habe ich es bislang so wahrgenommen, dass es bis zu einem Zeitraum von ca. 4-5 Monaten "normal" sei arbeitslos zu sein. Ich habe aber definitiv nicht vor das System auszunutzen, um Gelder zu beziehen, die mir nicht zustehen. Gerade deshalb habe ich ja die Ursprungsfrage überhaupt erst gestellt - weil ich mich eben nicht arbeitslos melden wollte.
Wie aber wird das denn ohne Studentenstatus gehandhabt, wenn man einen Verbesserungsversuch schreiben will? Für die Lernzeit sowie die Klausuren steht man dem Arbeitsmarkt ja auch nicht zur Verfügung. Ich würde es aber auch nicht als unsolidarisch bezeichnen, wenn man seine Note aufbessern möchte und so ggf. in Zukunft auch mehr in die Kasse einzahlt. Da allein das erneute Antreten aber schon ca. 1000 Euro kostet, wäre das ja ohne ALG bzw. wenn sogar die KV selbst gezahlt werden muss, quasi kaum zu machen?
Den Verbesserungsversuch musst du, inkl. Vorbereitung, selbst finanzieren. Wenn du in der Zeit nicht arbeiten willst, bzw. aus persönlichen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, kannst du dich nicht arbeitslos melden, du meldest dich arbeitslos und arbeitssuchend und letzteres bist du halt wirklich nur, wenn du suchst. Die paar die ich kenne, sind vor dem Verbesserungsversuch alle schon als RA tätig gewesen...



